Zusammenfassung
- Ricardo Pataras LAC-2012-10 verlangte für eine anfängliche IPv6-Zuteilung größer als /32 einen Adressplan von höchstens vier Jahren; der für jeden POP geplante Block musste mindestens 30 Prozent seines aktuellen Bedarfs abdecken.
- Beim Konsens ersetzte LACNIC „binäre Grenzen“ durch „hexadezimale Grenzen“. Die Regel galt ab März 2013; eine eigenständige Reform strich die beiden Zahlenvorgaben 2017.
Bei IPv6 klingt „wir brauchen sehr viel“ fast bescheiden. Ricardo Patara wollte dafür trotzdem Unterlagen sehen. Sein LACNIC-Vorschlag von 2012 betraf Erstanträge auf einen größeren Block als /32. Die Organisation sollte ihren Bedarf belegen und höchstens vier Jahre vorausplanen. Patara verwies auf Investitionspläne selbst großer Unternehmen, die gewöhnlich drei bis fünf Jahre umfassen. Damit bekam die Prognose eine Frist, über die Antragsteller und Register sachlich sprechen konnten.
Auch die einzelnen Points of Presence mussten im Plan vorkommen. Für jeden POP durfte ein Mindestpräfix vorgesehen werden; der zugehörige Block sollte mindestens 30 Prozent des gegenwärtigen Bedarfs dieses Standorts decken. Diese krumme Prozentzahl setzte der großzügigen IPv6-Arithmetik eine konkrete Gegenwart entgegen. Ein Netzplan musste zeigen, welche Standorte bereits da waren und warum ihre Zuteilung so ausfiel. Ein größerer Block als /32 hat übrigens eine kleinere Zahl hinter dem Schrägstrich — die Präfixschreibweise hält diese kleine Falle bereit.
Auf der Sitzung wurde noch ein Wort nachjustiert. Der Entwurf nannte Präfixe /X mit durch vier teilbarem X eine „binäre Grenze“. Vier Bits bilden genau eine hexadezimale Stelle. Laut offiziellem Sitzungsbericht ging der Konsens mit der Korrektur zu „fronteras hexadecimales“ einher. So passte die Gebrauchsanweisung zur Rechnung. Das LACNIC-Archiv nennt den 11. März 2013 als Umsetzungstag. Patara arbeitete damals bei NIC.br; seine Zeit bei LACNIC war 2010 zu Ende gegangen.
Vier Jahre später verschwand die feste Frist. In der Folgenabschätzung zu LAC-2016-7 hält LACNIC ausdrücklich fest, dass sowohl die Vierjahresgrenze als auch die 30-Prozent-Bedingung entfallen. Der andere Vorschlag wurde am 16. August 2017 umgesetzt. Nun zählten Kunden, Nutzer, Infrastruktur, geografischer und organisatorischer Aufbau, Segmentierung und erwartete Lebensdauer der Zuteilung. Das verlangt mehr Urteil über die Gestalt eines Netzes. Pataras früherer Maßstab zeigt, warum die Frage unbequem bleibt: Wie macht man einen behaupteten künftigen Bedarf heute überprüfbar?
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