Zusammenfassung
- RFC 1881 gab der IANA die Verantwortung für den IPv6-Adressraum, unter Beratung von IAB und IESG; regionale und andere Register sollten konkrete Zuteilungen nach Delegation erledigen.
- Der Text unterschied kostenfreien Adressraum von kostendeckender Registerarbeit, ließ den Entzug schlecht verwalteter Delegationen zu und verlangte Rücksicht auf bereits genutzte Adressen.
Zwei Druckseiten reichten dem IAB und der IESG im Dezember 1995 für eine erstaunliche Menge institutioneller Klempnerarbeit. Ihr RFC 1881 behandelte Verwaltung, Zuteilung, Gebühren, Amtsentzug und Einspruch für IPv6. Besonders elegant ist die Trennung an der Kasse: Für den Adressraum selbst sollte niemand zahlen. Für die Arbeit am Register durfte Geld fließen. Die Nummern gehörten nicht ins Schaufenster; das Personal hinter dem Schalter musste trotzdem bezahlt werden.
Die IANA sollte den Raum im Interesse der Internetgemeinschaft verwalten und dabei auf IAB und IESG hören. Konkrete Zuteilungen würden an regionale und andere Register delegiert. Diese konnten Netzbetreiber und nachgeordnete Register bedienen. Einzelpersonen und Organisationen konnten ihre Adressen über das zuständige Register oder einen Dienstanbieter erhalten. Die Aufsicht über den gemeinsamen Vorrat und die tägliche Bearbeitung von Anträgen lagen damit auf verschiedenen Ebenen.
Die Delegation war widerrufbar. Wenn ein Register den anvertrauten Raum nach Ansicht der IANA schwerwiegend falsch verwaltete, durfte sie den Auftrag nach Benachrichtigung und Abwägung der betrieblichen Folgen entziehen. Gleich darauf folgte eine wichtige Bremse: IANA sollte alles tun, um bereits aktiv genutzte Adressen nicht zu widerrufen, außer bei überwältigenden technischen Gründen. Ein Register kann seinen Auftrag verlieren, während Netze weiter auf den über dieses Register erhaltenen Adressen laufen. Die Möglichkeit zur Korrektur war wichtig; die Trennung vom Betrieb der Nutzer ebenso.
Auch die Verwendung von Einnahmen war vorgeschrieben. Gebühren rund um IPv6, etwa Transaktionsgebühren, sollten ausschließlich Registertätigkeiten finanzieren und keine fremden Aufgaben querbezahlen. Der Adressraum selbst hatte keinen Preis, nur die Registerkosten waren erstattungsfähig. Wer eine Rechnung bezahlte, bezahlte Verwaltung statt eines Eigentumstitels an einem Stück Zahlenwelt. Monopolartige Kontrolle und räuberische Praktiken sollten vermieden werden. Selbst ein ungeheurer Vorrat an Nummern nützt wenig, wenn ein einziger Schalter den Zugang beherrscht.
Für die erste Verteilung musste IANA erst noch einen Plan erarbeiten. Darin sollte eine automatische IPv6-Zuteilung für Inhaber von IPv4-Adressen vorgesehen sein. Vermittlungs- und Einspruchsverfahren bei Delegation und Entzug sollten ebenfalls entwickelt werden. Das Memo erteilte diese Aufträge, lieferte aber keinen fertigen Antrag und keine fertige Berufungsinstanz. Gerade diese offenen Arbeiten zeigen, wie früh die Grundsatzentscheidung fiel.
RFC 1881 ist eine Erklärung aus dem Jahr 1995, keine Bilanz späterer Zuteilungen oder tatsächlich erhobener Gebühren. Seine historische Pointe liegt in der Architektur: Gemeingut, delegierte Arbeit, Kostendeckung, widerrufbare Autorität und Vorsicht gegenüber laufenden Netzen. IPv6 brachte reichlich Adressraum. Wie man fair darüber Buch führt, passte auf zwei Seiten und war dennoch die schwerere Aufgabe.
Mitgliederbriefing
Detaillierter Profilkontext
Melden Sie sich mit der richtigen Mitgliedschaftsstufe an, um das vollständige Briefing und die Quellennotizen freizuschalten.
Nur für Strategic Circle
Strategic Circle
Offen für alle Leser. Schalten Sie Profil-Briefings nach Beitritt und Anmeldung frei.
Strategic Circle beitretenNur für Leadership Alliance
Leadership Alliance
Für qualifizierte Inhaber von IP-Assets und Management; melden Sie sich an, um Leadership-Alliance-Briefings freizuschalten.
Leadership Alliance beitreten





