Zusammenfassung

  • Rajesh Chharias prop-053 senkte APNICs Mindestgröße für IPv4-Zuteilungen 2008 von /21 auf /22. Der Gebührenanteil wurde aus dem Konsens entfernt; die Adressregel trat im August in Kraft.
  • 2023 wollten Chharia und Vivek Narayan mit prop-152 nach Erschöpfung des damals verfügbaren Pools eine künftige Obergrenze von /24 für neue Konten. APNIC 56 fand keinen Konsens; im Februar 2024 wurde der Entwurf aufgegeben.

Wer 2008 als kleiner indischer ISP nur 1.024 IPv4-Adressen brauchte, bekam bei APNIC kein passendes Paket. Die Mindestgröße lag bei /21, also 2.048 Adressen. Chharia beschrieb in prop-053, Version drei Betreiber, denen /22 gereicht hätte. Als Kostenbeispiel nannte der damalige Text eine jährliche Mitgliedsgebühr von 3.169 australischen Dollar. Ein zu großer Mantel war teuer und ließ knappe Adressen ungenutzt.

Die Gemeinschaft senkte die Untergrenze. Das APNIC-Register verzeichnet Konsens im Februar 2008 und die Umsetzung am 4. August. Der Gebührenbestandteil wurde während des Konsenses gestrichen. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen dem ursprünglichen Wunschzettel und dem beschlossenen Regeltext: Kleinere Adresspakete wurden möglich, eine neue Gebührenordnung wurde nicht beschlossen.

2023 legte Chharia zusammen mit Vivek Narayan prop-152 vor. Die geltende /23-Obergrenze sollte bestehen bleiben, bis der damals verfügbare Pool erschöpft wäre. Danach sollten ausschließlich neue Konten ohne IPv4 höchstens /24, also 256 Adressen, aus künftig zuteilbaren Reserven bekommen. Bestehende Inhaber sollten nichts Weiteres erhalten; nach vollständiger Erschöpfung war eine Warteliste vorgesehen. Poolzahlen und Prognose im Papier stammten aus 2023.

Diesmal ging es um eine Obergrenze: weniger pro neuem Konto, damit mehr Konten eine Chance bekämen. Die erste Reform hatte eine Untergrenze beseitigt, die kleine Betreiber zum Übernehmen zu vieler Adressen zwang. In prop-053 erklärte Chharia im Abschnitt über Nachteile, niemand werde benachteiligt. Im Entwurf von 2023 schrieben die beiden Autoren, sie erwarteten ebenfalls keine Nachteile. Das Wort „keine“ war schnell getippt; die Verteilung der knappen Restadressen verlangte mehr Arbeit.

Das APNIC-Sekretariat fand im neuen Entwurf ein konkretes Beispiel für diese Arbeit: Die vorgeschlagene Warteliste war bereits Teil der geltenden Regeln. Auch die genaue Zahl verfügbarer Adressen sollte aus dem dauerhaften Policy-Text heraus, weil sich der Bestand während der Debatte änderte. Für einen künftigen /24-Deckel brauchte die Gemeinschaft eine klare Auslöseschwelle und eine verlässliche Definition dessen, was überhaupt zuteilbar wäre.

Der Bericht von APNIC 56 führt prop-152 unter den Vorschlägen ohne Konsens, die zurück auf die Mailingliste gingen. Laut offiziellem Eintrag gaben die Vorsitzenden ihn am 29. Februar 2024 auf. Chharias erster Schnitt veränderte die Türgröße. Der zweite blieb eine Frage danach, wie viele noch hindurchpassen.