Zusammenfassung

  • Philip Zimmermann datiert den ersten öffentlichen Internet-Upload von PGP auf den 6. Juni 1991. MIT beschränkte die eigene Web- und FTP-Verteilung später auf US-Bürger innerhalb der USA.
  • MIT Press beantragte eine Commodity-Jurisdiction-Einstufung für ein lesbares und scannbares PGP-Quellcodebuch. Laut Zimmermanns eidesstattlicher Erklärung lag im Dezember 1995 noch keine Antwort vor.

Ein FTP-Server kann festlegen, wer eine Datei herunterladen darf. Ein Buch trägt dieselben Zeilen in den Druck, auf den Verkaufstisch und in einen Scanner, der daraus wieder ausführbare Software machen kann. Genau an dieser Schnittstelle stellte PGP die Exportfrage.

Philip Zimmermann datiert in einem Rückblick von 2021 den ersten öffentlichen Internet-Upload von PGP 1.0 auf den 6. Juni 1991. Einen Tag zuvor hatte er das Programm Freunden zur Verteilung geschickt. Das Findbuch der Clinton Presidential Library zu Kryptografie und PGP beschreibt eine FTP-Veröffentlichung für eine kleine Gruppe aus der Anti-Atomwaffen-Bewegung und sagt, daraus sei eine Ermittlung entstanden. Zimmermann schrieb in seinem Rückblick zum 30. Jahrestag, dass er wegen der Verbreitung ins Ausland strafrechtlich untersucht wurde.

MIT zog eine klare Grenze für den eigenen Server. Auf der archivierten MIT-Verteilungsseite stand, PGP werde nur an US-Bürger innerhalb der Vereinigten Staaten verteilt. Angeboten wurden Quellcode- und reine Binärversionen über das Web oder anonymes FTP. DOS und Unix erhielten PGP 2.6.2, Macintosh-Nutzer MacPGP 2.6. Das Netz reichte weiter als diese Nutzungsbedingung; sie regelte den MIT-Kanal.

Das Buch von MIT Press verschob die Frage auf Papier. In einem Vorwort vom November 1994 kündigte Zimmermann den vollständigen C-Quellcode von PGP an, gedruckt in einer OCR-lesbaren Schrift. Der Verlag wollte eine Commodity-Jurisdiction-Entscheidung beantragen. Am 24. Januar 1995 bat MIT Press das Außenministerium um Bestätigung, dass das Buch nicht unter die ITAR falle. Im März erschien es.

Zimmermanns eidesstattliche Erklärung in Karn v. U.S. Department of State beschreibt den technischen Kern: Das Buch enthielt nach dem Antrag den vollständigen Code für eine PGP-2.6.2-Implementierung, lesbar für Menschen und Scanner. Ein Scan und anschließendes Kompilieren konnte ein ausführbares Programm erzeugen. In seiner Erklärung vom Dezember 1995 sagte Zimmermann, das Ministerium habe noch nicht geantwortet. Eine Eingabe des Justizministeriums erwähnte, dass der Exportstatus gedruckter kryptografischer Quellcodes weiter geprüft werde. Abweichende Empfehlungen von NSA und Commerce gab Zimmermann nur als informelle Auskunft wieder, nicht als behördliche Entscheidung.

Die strafrechtliche Ermittlung und der Antrag von MIT Press waren getrennte Verfahren. Zimmermann schrieb später, die Regierung habe die Ermittlung Anfang 1996 eingestellt. Am 15. November folgte ein Memorandum des Weißen Hauses zur Kryptografie-Ausfuhr. Es wies künftige Regeln an, Quellcode wegen seiner Funktion als Produkt zu behandeln: Er lasse sich mechanisch in Objektcode umwandeln. Auch die Bereitstellung über ein aus dem Ausland erreichbares FTP-System könne ohne angemessene Schutzmaßnahmen eine Ausfuhr sein. Die Verlagerung der meisten Kontrollen zu Commerce sollte erst mit endgültigen Vorschriften wirksam werden; bis dahin blieb State zuständig.

Buch und FTP-Verzeichnis stellten dieselbe Frage über unterschiedliche Träger. Die endgültige Antwort auf den Antrag von MIT Press fehlt hier; sie würde die offizielle Einstufung dieses Buches festlegen.