Zusammenfassung

  • Der OSFI-Entwurf würde bundesrechtlich regulierte Finanzinstitute verpflichten, Verantwortlichkeiten ihrer Führungskräfte, Aufsichtswege und Rechenschaftsverfahren zu dokumentieren. Die Konsultation endet am 31. Oktober 2026.
  • Ernennungen blieben Sache der Institute. Entscheidend ist, ob Rollenpläne und vom Verwaltungsrat bestätigte Nachweise Verantwortlichkeit sichtbar machen, wenn Kontrollen versagen.

Eine Entscheidung durchläuft oft mehrere Stationen, bevor eine Kontrolle versagt: Ein Geschäftsbereich schlägt sie vor, das Risikomanagement erhebt Einwände, ein Ausschuss prüft sie und die Geschäftsleitung genehmigt oder eskaliert sie. Das Office of the Superintendent of Financial Institutions (OSFI) will, dass Institute diese Zuständigkeiten in einer Übersicht festhalten. Die Konsultation endet in 18 Tagen, am 31. Oktober.

Der Entwurf einer Leitlinie richtet sich an bundesrechtlich regulierte Finanzinstitute. Der Begriff Führungskraft ist weit gefasst: Er umfasst Verwaltungsratsmitglieder, die Geschäftsleitung, C-Suite-Führungskräfte, Leiter von Kontrollfunktionen und Geschäftsplattformen sowie weitere Personen mit direkter Berichtslinie zum CEO oder Verwaltungsrat. OSFI unterscheidet die Eignung für eine Rolle — Kompetenz, Integrität und Urteilsvermögen — von Rechenschaft: klar zugewiesene Aufgaben, Aufsicht und die Pflicht, Entscheidungen, Verhalten und Ergebnisse zu erklären.

Jedes Institut würde einen Rechenschaftsrahmen auf Basis seiner bestehenden Governance-, Risiko- und Kontrollstrukturen entwickeln. Der Entwurf nennt Eignungskriterien bei der Ernennung und während der Amtszeit; individuelle Verantwortungspläne; die Dokumentation von Ausschüssen, Eskalationswegen und Widerspruchsmöglichkeiten; regelmäßige Bestätigungen der Führungskräfte zu ihren Rollen; Vergütungspraktiken mit Bezug zu Governance-Ergebnissen; sowie Verfahren zur Untersuchung von Versäumnissen und für Disziplinarmaßnahmen. Der Verwaltungsrat würde den Rahmen genehmigen, aktualisieren und OSFI jährlich oder auf Anfrage vorlegen.

Die Zuständigkeiten sind ausdrücklich abgegrenzt. OSFI plant nach eigener Aussage weder eine Vorabgenehmigung einzelner Ernennungen noch eine Beteiligung am Auswahlverfahren. Die Institute behielten diese Entscheidung und reichten ihre Bewertungen und Verantwortungspläne bei der Aufsicht ein. Damit knüpft der Vorschlag an die Corporate Governance Guideline von 2018 an: Sie erkennt unabhängige Ernennungsentscheidungen der Institute an und erwartet eine frühe Mitteilung an OSFI sowie Transparenz über Auswahlkriterien und Qualifikationen der Kandidaten.

Zwei Punkte sind noch offen. Der Verwaltungsratsvorsitz könnte jährlich bestätigen müssen, dass das Institut seinen Rahmen einhält und seine Führungskräfte weiterhin geeignet sind. OSFI prüft außerdem, ob eine Zusammenfassung des Rahmens veröffentlicht werden sollte. Beide Optionen sind nicht beschlossen. Die Konsultation ermöglicht Eingaben und Belege; OSFI entscheidet über den endgültigen Inhalt der Leitlinie.

Für Stellungnahmen zählt die praktische Frage, ob sich die Übersicht mit echten Entscheidungsunterlagen abgleichen lässt. Eine Liste von Positionen zeigt nicht, wer eine riskante Entscheidung hätte stoppen können, welchem Ausschuss eine Warnung vorlag, was den Verwaltungsrat erreichte und welche Nachweise zur Nachverfolgung blieben. Der Entwurf wirkt nur, wenn diese Verbindungen für Verwaltungsräte und Aufseher konkret prüfbar sind.

Quellen