Zusammenfassung
- Ofcoms Entwurf schützt den Sprachbefehl, den bevorzugten Übertragungsweg des Senders und den laufenden Stream.
- Aufnahme ins Verzeichnis, neue Übertragungswege und Verträge zwischen Radiosendern und Aggregatoren liegen außerhalb des jetzigen Codes.
Der Entwurf setzt beim Play-Knopf an. Der Weg in das Menü, aus dem dieser Knopf seine Sender bezieht, bleibt Verhandlungssache.
Ofcom veröffentlichte den Entwurf am 14. September. Er richtet sich an Radioauswahldienste, die die britische Regierung noch bestimmen muss – also Sprachassistenten. Die Konsultation endet am 9. November um 17 Uhr. Den endgültigen Code erwartet Ofcom im Frühjahr 2027; anschließend sollen die Dienste drei Monate für die Umsetzung bekommen.
Die vorgeschlagenen Ergebnisse sind handfest. Hörer sollen einen gelisteten Internet-Radiosender per Sprachbefehl auswählen und starten können. Gibt es mehrere Übertragungswege, darf der Sender seinen bevorzugten Weg festlegen. Sobald der Stream läuft, darf der Assistent ihn nicht unterbrechen oder ohne Zustimmung des Senders Werbung davorschalten. Eine kurze Kennung des Senders oder eines Übertragungsdienstes bleibt erlaubt. Wecker, Anrufe und andere vom Nutzer gewählte Geräteeinstellungen können weiterhin unterbrechen.
Auch die kommerzielle Grenze steht im Text: Der Wunsch nach einem Sender ist keine Einladung zu einer zusätzlichen Werbepause. Der bevorzugte Übertragungsweg ist kein hübsches Einstellungsfeld. Und ein Assistent darf dem Sender die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten nicht berechnen – weder als Geldbetrag noch als Forderung nach Werbeinventar oder Nutzerdaten.
Wer den empfohlenen Maßnahmen folgt, gilt als regelkonform. Ein Anbieter darf anders vorgehen, erhält damit aber keine automatische Anerkennung; bei Bedenken kann Ofcom ermitteln. Der Code bietet einen klaren sicheren Weg, ohne allen Plattformen denselben technischen Bauplan aufzuzwingen.
Die Eingangstür bleibt draußen. Der Entwurf regelt weder die Aufnahmebedingungen noch verpflichtet er einen Assistenten, einen neuen Übertragungsweg zu schaffen. Auch Verträge zwischen Sendern und Aggregatoren fasst er nicht an; ein Aggregator darf für den eigenen Dienst weiter Gebühren verlangen. Radiosender müssen außerdem selbst beantragen, in Ofcoms Liste aufgenommen zu werden. Der vorgeschlagene Monat, in dem ein neuer Listeneintrag auswählbar werden soll, beginnt erst mit der Aufnahme.
Der Hörer erhält Schutz für den konkreten Befehl; der Zugang zum Katalog hängt weiter an mehreren Stellen der Kette. Die britische Regierung hat die Regeln zur Bestimmung der Dienste noch nicht verabschiedet. Ihre Konsultation zum Vorschlag endete am 9. September. Erst die endgültige Verordnung legt fest, welche Dienste die Pflichten tragen.
Quellen: Ofcoms Konsultation zum Code-Entwurf, Entwurf des Codes, Media Act 2024, Abschnitt 48 und Regierungskonsultation zur Bestimmung.
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