Zusammenfassung
- Ofcom hat nicht festgestellt, dass seine früheren Wettbewerbsbedenken ausgeräumt sind. Die Behörde pausierte die Prüfung, weil vier Betreiber Zusagen machten und die künftige Wirkung anderer Kanäle unklarer wurde.
- Die Zusagen erfassen definierte Standardpreise für die netzinterne Terminierung, nicht jeden Übertragungsweg oder Vertrag. Entscheidend ist, ob echte Verkehrsverlagerung den Preis am Empfängernetz unter Druck setzt.
Eine Pause ist kein Wettbewerbsurteil
Viele Nachrichten, die Unternehmen täglich versenden, wirken unspektakulär: Einmalcodes der Bank, Terminerinnerungen, Lieferhinweise. Hinter einer A2P-SMS steht jedoch eine Kette aus Geschäftskunde, Messaging-Anbieter, Aggregator und Mobilfunknetz. Das Netz, dem die Nummer des Empfängers zugeordnet ist, übernimmt die letzte Zustellung und berechnet die Terminierung.
Im Januar 2025 schlug Ofcom eine Preisobergrenze für diese Großhandelsleistung vor. In der Konsultation kam die Behörde vorläufig zu dem Ergebnis, jeder Anbieter der A2P-Terminierung könne beträchtliche Marktmacht besitzen und künftig einen Anreiz haben, überhöhte Preise zu verlangen. Eine abschließende Marktanalyse war das nicht.
Am 31. Oktober 2025 entschied Ofcom aus Gründen der Priorität, die Prüfung „zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht fortzusetzen. Die Behörde betonte, dass sie zu keinem der Prüfschritte eine abschließende Sicht festlege. Ausschlaggebend waren mehr Unsicherheit über künftige Wettbewerbszwänge, Zusagen von vier großen Betreibern und Ofcoms Grundsatz, nur bei Bedarf einzugreifen. Bei steigendem Risiko könne die Behörde rasch handeln. Die Entscheidung vom Oktober sagt nicht, dass der Markt nun wettbewerblich funktioniert.
Für Unternehmen ist der Unterschied praktisch. Der Vorschlag wurde nie zu einer geltenden Preisregel. Die Pause beweist auch nicht, dass frühere Erhöhungen folgenlos waren. Die offene Frage lautet jetzt, ob alternative Kanäle tatsächlich so viel Verkehr übernehmen, dass sich die Großhandelspreise ändern, oder ob die ursprüngliche Sorge zurückkehrt.
Das Empfängernetz bleibt der letzte notwendige Schritt
Ein Unternehmen kann einzelne Nachrichten zu WhatsApp Business, RCS oder einer eigenen App verlagern. Es kann auch den Aggregator wechseln oder seine Verträge neu verhandeln. Solange es eine SMS an eine bestimmte Nummer sendet, muss aber das Netz, in dem diese Nummer liegt, die Nachricht terminieren. Der Anbieter am Ziel lässt sich nicht für alle Empfänger gemeinsam austauschen.
Ofcom berichtete von wiederholten, teils starken Preiserhöhungen zwischen 2021 und 2024. In einem Zeitraum von knapp drei Jahren stiegen die nominalen Preise um mehr als 15, aber weniger als 75 Prozent. Kurze Ankündigungsfristen erschwerten es Messaging-Anbietern, längere Festpreisverträge anzubieten; ein Teil der höheren Großhandelskosten wurde bereits an Geschäftskunden weitergegeben. Seit April 2024 gab es weniger Erhöhungen; die zwei von Ofcom beobachteten lagen ungefähr bei der Inflation. Das entschärft den unmittelbaren Druck, belegt aber keinen Wandel der Verhandlungsmacht.
Was die Zusagen tatsächlich erfassen
BT/EE, Sky, Virgin Media O2 und VodafoneThree reichten im Oktober 2025 jeweils eigene Zusagen ein. Sie gelten vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028. Einschließlich der derzeit erfassten virtuellen Netzbetreiber schätzt Ofcom, dass sie mehr als 90 Prozent der A2P-Terminierung für Aggregatoren abdecken.
Das ist keine Obergrenze für 90 Prozent aller SMS-Rechnungen. Die Zusagen begrenzen bestimmte maximale Standardpreise für netzinterne Terminierung, die direkt Aggregatoren berechnet werden. Sie erlauben höchstens eine Erhöhung je maßgeblichem Zwölfmonatszeitraum, verlangen mindestens 60 Tage oder zwei Monate Vorlauf und eine vorherige Mitteilung an Ofcom. Ausgenommen sind Interconnection-Preise für netzübergreifende Terminierung, Rabatte und individuell vereinbarte Preisnachlässe. Der effektive Preis hängt daher weiterhin von Route, Volumen und Vertrag ab.
Die nicht vertrauliche Entscheidung schwärzt außerdem die Preisobergrenzen selbst. Ofcom gibt an, die Werte oder Formeln erhalten zu haben; Außenstehende können sie im veröffentlichten Dokument nicht vergleichen. Die Schätzung von 90 Prozent beschreibt die Reichweite der Großhandelsleistung für Aggregatoren, nicht den Anteil aller Endkundenpreise, der vor jeder Änderung geschützt ist.
Die Zusagen können trotzdem stabilisieren. Begrenzte Erhöhungsfrequenz und längere Fristen geben Aggregatoren mehr Zeit, ihre Verträge anzupassen und womöglich Festpreise an Unternehmen weiterzugeben. Das ist ein Risikopuffer, kein Nachweis gesunkener Terminierungspreise oder weitergereichter Einsparungen.
Ein Alternativkanal ist erst dann ein Zwang, wenn Verkehr wechselt
Ofcom verwies auf sinkende Preise bestimmter WhatsApp-Business-Nachrichten, eine größere RCS/RBM-Verfügbarkeit, Aggregatorlösungen mit mehreren Kanälen und SMS-Rückfall sowie mehr eigene Apps im öffentlichen Sektor. Einige Großsender prüften einen Wechsel; ein Unternehmen hatte bereits den größten Teil seines Volumens zu WhatsApp Business verlagert.
Die Behörde beschrieb das Gesamtbild zugleich als gemischt. Belege für tatsächlich vollzogene oder beschlossene Wechsel waren begrenzt, und SMS dürfte kurz- und mittelfristig wichtig bleiben. Eine klare Reaktion der Mobilfunkanbieter auf WhatsApps Preisrückgänge hatte Ofcom nicht festgestellt; sichtbar war vor allem, dass weitere Erhöhungen ausblieben. Ein günstigerer Alternativkanal kann die Verhandlung eines Kunden verbessern, ohne den Großhandelspreis jedes Empfängernetzes zu begrenzen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vom Anwendungsfall ab. WhatsApp setzt eine installierte App und Daten- oder WLAN-Zugang voraus. Unternehmen benötigen eventuell eine andere Einwilligung und müssen ihre Systeme anpassen. SMS erreicht eine Nummer, ohne dass der Sender wissen muss, welche App der Empfänger nutzt. Ein Multi-Channel-Aggregator kann geeignete Nachrichten verlagern und SMS als Rückfall behalten. Dadurch sinkt die Abhängigkeit bei einem Teil des Volumens, nicht zwingend bei allen Nachrichten.
Ofcoms Konsultation stützte sich unter anderem auf Interviews mit 30 Geschäftssendern und eine Onlinebefragung von 2.086 Erwachsenen im Vereinigten Königreich im Oktober 2024. Danach ergänzten andere Kanäle SMS häufig bei bestimmten Zielgruppen oder Zwecken. Das ist ein historischer Ausgangswert, keine Messung der Verlagerung im Jahr 2026. In seiner späteren Entscheidung meldete Ofcom 21,4 Milliarden terminierte A2P-Nachrichten bei den großen Mobilfunknetzen im Geschäftsjahr 2024/25, 3,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Gesamtwachstum und Wechsel einzelner Anwendungsfälle können gleichzeitig stattfinden. Die Konsultation vom Januar 2025 beschreibt die Datengrundlage.
Datenqualität gehört zur Wettbewerbsprüfung
Die Frage nach Alternativen hängt teilweise von den Nutzungsdaten der Plattformen ab. Im September 2025 teilte Meta Ofcom mit, dass frühere Angaben zu WhatsApp-Business-Konversationen, die auf eine Informationsanfrage vom Juli 2024 folgten, falsch waren. Meta reichte neue Werte für Oktober 2023 bis März 2024 und neue Schätzungen für Juli 2022 bis September 2023 ein, einschließlich direkter und indirekter Verkäufe. Ofcom zog seine frühere Korrektur zurück und änderte die Konsultationsdaten. Die Korrekturmitteilung vom September dokumentiert das.
Im Januar 2026 eröffnete Ofcom eine separate Untersuchung zur Einhaltung formeller Informationsanordnungen nach Abschnitt 135 durch Meta, die im Juli 2024 und Juni 2025 ergingen. Laut Ofcom könnten einige Angaben unvollständig oder ungenau sein; die Untersuchung soll klären, ob ein Verstoß vorlag. Zum Redaktionsdatum wird der Fall öffentlich weiterhin als offen geführt. Das ist keine Feststellung eines Rechtsverstoßes und beweist weder, dass die korrigierten Daten falsch waren, noch dass sie Ofcoms Entscheidung im Oktober verursachten. Die Fallseite enthält noch kein abschließendes Ergebnis.
Die engere Lehre: Korrigierte Nutzungsdaten müssen von tatsächlicher Abwanderung unterschieden werden. Dafür sind Definitionen, Schätzungen und nachträgliche Revisionen mit beobachtetem Verkehr abzugleichen. Ein niedrigerer Plattformpreis wird erst dann zu einem belastbaren Wettbewerbszwang, wenn Nutzung, Reichweite und Preisverhalten zusammen sichtbar sind.
Eine Pause braucht ein öffentlich sichtbares Messgerät
Ofcom kündigte regelmäßige Kontrollen der Zusagen und der Preise nicht beteiligter Anbieter an. Die veröffentlichte Entscheidung nennt jedoch keinen numerischen Auslöser für die Wiederaufnahme der Prüfung. Aggregatoren und Geschäftskunden wissen daher nicht, welche öffentlichen Daten zeigen würden, dass Alternativen stark genug sind oder das ursprüngliche Risiko zurückkehrt.
Eine brauchbare Beobachtung müsste Standardpreise für netzinterne Terminierung von netzübergreifenden Interconnection-Preisen trennen, den tatsächlich abgedeckten Verkehr ausweisen und die Nutzung nach Nachrichtentyp über SMS, WhatsApp Business, RCS und Apps verfolgen. Sie müsste Absicht von vollzogenem Wechsel unterscheiden, den SMS-Rückfall erfassen und prüfen, ob Großhandelsersparnisse in den Geschäftskundenverträgen ankommen.
Ofcom hat nicht zugesagt, jede Kennzahl zu veröffentlichen; Vertraulichkeit kann die Detailtiefe begrenzen. Ohne einen sichtbaren Rahmen lässt sich aber nicht beurteilen, ob die breite Abdeckung Wettbewerbsdruck erzeugt oder lediglich einen Teil der bisherigen Route stabilisiert. Das ist die offene Prüfung hinter der Pause.
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