Zusammenfassung

  • Northwestels Tarifantrag 1283 vom 3. Juli betrifft Standortflächen, Stromversorgung und Befestigungen an Funkmasten. Der CRTC fordert Einkaufsnachweise, Erklärungen regionaler Kosten und elektronische Modelle samt Formeln und verknüpften Dateien.
  • Für die Antwort wurde die Frist vom 20. Oktober auf den 3. November verlängert. Ein neuer Preis ist damit noch nicht genehmigt.

Ein Funkmast wirkt robust. Das Rechenblatt für seine Nutzung kann deutlich wackliger sein. Northwestel schlägt neue Gebühren für Dritte vor, die im kanadischen Norden eigene Technik an ihren Standorten betreiben. Die Regulierungsbehörde CRTC will wissen, worauf die angesetzten Kosten beruhen.

Das Vorhaben läuft als Tarifmitteilung 1283 zu Position 702 des Sonderdiensttarifs. In ihrem Schreiben vom 5. Oktober hielt die Behörde fest, dass niemand Einwände eingereicht habe. Dennoch fordert sie weitere Unterlagen. Sie fragt getrennt nach Yukon, den Nordwest-Territorien, Nunavut und British Columbia. Für Gleichrichter, Batterien, Generatoren, Erdung und Wechselrichter soll Northwestel angeben, ob Lieferantenpreise tatsächlich gezahlt oder geschätzt wurden. Rechnungen, Kaufverträge oder Angebote sollen die Zahlen belegen; Einkaufspreise sind von Planung und Einbau zu trennen.

Hinzu kommen Unterschiede zwischen den anfänglichen Einbaukosten der Studien von 2024 und 2026. Für veränderte Stromkosten je Kilowattstunde will der CRTC Nachweise pro Region sehen. Die Dateien, mit denen Northwestel die beantragten Tarife berechnet hat, sollen Formeln und verknüpfte Tabellen enthalten. Fest eingetragene Zahlen ohne Bezug oder Erklärung reichen nicht. Auch Herkunft und Alter der Eingangsdaten sowie Annahmen des Modells gehören auf den Tisch. Sonst endet die Prüfung beim Ergebnis, obwohl sie bei der Rechnung beginnen müsste.

Ursprünglich war die Antwort am 20. Oktober fällig. Northwestel bat an diesem Tag um Zeit bis zum 3. November. Der CRTC gewährte sie, damit die endgültigen Tarife auf vollständigen und genauen Angaben beruhen können. Weder nennt er ein Datum für die Entscheidung noch bestätigt er neue Sätze. Die im Fragenkatalog erwähnten Kostenstudien sind im öffentlichen Brief nicht abgedruckt. Aus ihm lässt sich keine Höhe der beantragten Änderung ableiten.

Ein älterer Beschluss von 2025 betrifft denselben Tarifposten, aber eine andere Frage. Damals wurden Definitionen zulässiger Turmbefestigungen überarbeitet, auch für bestimmte Geräte ohne Antenne; Northwestel hatte keine Preisänderung beantragt. Der Sondertarif ermöglicht Fremdgeräte, wenn Kapazität über den normalen Wachstumsbedarf hinaus verfügbar ist. Kommissar Bram Abramson widersprach wegen zu großer Entscheidungsmacht des Betreibers, dünner technischer Begründung und fehlender gezielter Information potenzieller Nutzer. Dieser Streit galt den Zugangsbedingungen. Nun geht es um die Kostenbasis.

Dass sich diesmal niemand gemeldet hat, macht die Zahlen noch nicht richtig. Die nächste Antwort muss den Weg von jeder regionalen Eingabe zu Beleg oder nachvollziehbarer Prognose zeigen. Für den Mast braucht es ein Fundament; für seinen Tarif eine überprüfbare Kalkulation.

Quellen