Zusammenfassung
- Die niederländische Regierung unterstützt das europäische Gigabit-Ziel, will aber die ausschließliche Ausrichtung auf Glasfaser bei der Ablösung von Kupfernetzen beanstanden.
- Der Weg bis 2035 ist im Entwurf an Gebietsbedingungen geknüpft und noch Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens. Das Gespräch in Limerick macht daraus kein geltendes Recht.
Die 95 Prozent zählen Glasfaser, nicht umgestiegene Kunden
Der von European Commission vorgelegte Entwurf des Digital Networks Act knüpft eine frühere Kupferabschaltung an zwei Bedingungen für jedes betroffene Gebiet: Ein Glasfasernetz muss mindestens 95 Prozent der dortigen Grundstücke erreichen; außerdem müssen Menschen, die noch Kupfer nutzen, bezahlbare Einzelhandelsdienste vergleichbarer Qualität erhalten können. Nationale Regulierungsbehörden sollen die Gebiete einzeln prüfen und objektive, transparente Kriterien für Bezahlbarkeit festlegen. Die Quote bezieht sich auf den Glasfaserzugang zu Grundstücken. Sie besagt nicht, dass 95 Prozent der Kupferkunden bereits gewechselt haben.
Der Maßstab bevorzugt damit eine bestimmte Netztechnik. Kabelnetze können zum Gigabit-Ziel beitragen, würden für sich genommen aber nicht die Glasfaserquote von 95 Prozent erfüllen. Bei der getrennten Prüfung, ob ein vergleichbarer Dienst verfügbar ist, kann Kabel eine Rolle spielen. Die beiden Bedingungen beantworten unterschiedliche Fragen. Wer sie zu einem einzigen Wert „95 Prozent angeschlossen“ zusammenzieht, verwischt den Unterschied. (Entwurf des Digital Networks Act, Artikel 54–58)
Was die Niederlande beanstanden
In einem Schreiben vom 18. September an die Tweede Kamer unterstützt die niederländische Regierung das Ziel von European Commission, bis 2030 eine EU-weite Gigabit-Abdeckung zu erreichen. Sie räumt ein, dass die Kupferabschaltung dazu beitragen kann. Ihr Einwand: Der Entwurf behandle Glasfaser als einzige Festnetztechnik, die Kupfer ersetzen und den Fortschritt zum Gigabit-Ziel belegen könne. Auch Kabelnetze könnten beitragen, heißt es. Außerdem bezweifelt die Regierung, dass Übergangs- und Abschaltpläne überall verhältnismäßig sind, wenn Glasfaser in einem Land bereits nahezu flächendeckend verfügbar und das Gigabit-Ziel fast erreicht ist. Der zuständige Staatssekretär kündigte an, diese Punkte im informellen Treffen vorzubringen. (Schreiben der niederländischen Regierung an die Tweede Kamer)
Das Schreiben belegt weder, dass Kabel heute alle Kupferkunden versorgt, noch dass es automatisch die Qualitätsbedingung des Entwurfs erfüllt. Es richtet sich gegen die Messmethode. Muss ein gemeinsames europäisches Konnektivitätsziel in jeder Phase eine bestimmte Festnetztechnik bevorzugen? Laut Schreiben wollen mehrere Mitgliedstaaten eher Qualität als eine konkrete Technik zum Maßstab machen; andere sorgen sich um den Verwaltungsaufwand. Eine beschlossene Staatenkoalition oder abgestimmte Änderung nennt es nicht.
2035 ist kein pauschaler Abschaltbefehl
Der Entwurf sieht zwei Phasen vor. Vor dem 31. Dezember 2035 müssten Mitgliedstaaten in Gebieten mit erfüllten Nachhaltigkeitsbedingungen die Kupferabschaltung anordnen. Bis zu diesem Datum wären Abschaltanordnungen grundsätzlich in allen betroffenen Gebieten nötig. Ausgenommen wären Gebiete, in denen ein Glasfaserausbau wirtschaftlich nicht tragfähig ist und keine geeignete Ersatzverbindung zur Verfügung steht. Jede Anordnung müsste durch einen bindenden nationalen Rechtsakt erfolgen. Das sind vorgeschlagene Regeln, keine geltenden Pflichten.
Die irische Ratspräsidentschaft führt das informelle Treffen in Limerick am 12. und 13. Oktober als Meinungsaustausch zum Digital Networks Act und weiteren Konnektivitätsthemen. Das Verfahrensdossier des European Parliament weist weiterhin ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren aus und zeigte bei der Prüfung den Status „Awaiting committee decision“. Das niederländische Schreiben ist somit eine vor den Verhandlungen erklärte Regierungsposition, keine Rechtsänderung und kein Bericht über ein Ministerergebnis. (Agenda der irischen Ratspräsidentschaft; Verfahrensdossier des European Parliament)
Für Netzbetreiber wird entscheidend sein, welche Karte und welcher Servicetest in jedem Gebiet vor der Stilllegung der Kupfertechnik gelten. Haushalte brauchen mehr als ein nationales Geschwindigkeitsziel: Ein bezahlbarer Dienst vergleichbarer Qualität muss den Anschluss ersetzen, den sie tatsächlich nutzen. Der Entwurf gibt nationalen Regulierungsbehörden einen Teil der Prüfung. Wie weit sie andere Techniken anerkennen dürfen, entscheidet der endgültige Gesetzestext.
Quellen
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