Zusammenfassung

  • Der NSRC-Bericht vom Juli 1996 nennt vier kubanische Netze mit internationaler Konnektivität: CENIAI, Tinored, CIGBnet und InfoMed.
  • E-Mail und Daten liefen bereits über UUCP, X.25 und ausländische Partner, bevor Sprint eine dedizierte IP-Leitung mit 64 kbit/s bereitstellte.
  • Dekret 209 machte den direkten Zugang zu globalen Netzen genehmigungsbedürftig und selektiv.

Was „verbunden“ damals bedeutete

Das Update des Network Startup Resource Center (NSRC) vom Juli 1996 stellt zwei Zustände nebeneinander, die Erzählungen vom „ersten Internetanschluss“ oft zusammenziehen. Vier kubanische Netze tauschten bereits Daten mit dem Ausland aus, während CENIAI noch internationale IP-Konnektivität und ein nationales Rückgrat suchte. CENIAI diente der Wissenschaftsverwaltung, Tinored den Jugendcomputerclubs, CIGBnet der Biotechnologie und InfoMed der Gesundheitsinformation.

Internationaler Austausch bedeutete keinen dauerhaften Anschluss kubanischer Haushalte. UUCP-Mail, X.25-Dienste und institutionelle Fachnetze erreichten ausländische Systeme über unterschiedliche Wege. Daraus folgt keine öffentliche Verbindung, die jederzeit verfügbar war.

Der Bericht datiert CENAIs UUCP-Verbindung zum Internet auf 1991. Für 1992 beschreibt er internationalen Verkehr über eine unzuverlässige Wählverbindung und X.25. Web/NIRV in Toronto rief etwa zweimal pro Woche an, um Daten auszutauschen. Technische oder finanzielle Probleme konnten den Dienst eine Woche oder länger unterbrechen. Der Weg existierte, hing aber von Telefonleitungen, Zeitplänen und einem Partner im Ausland ab.

Das genaue Startjahr ist strittig: Der NSRC-Bericht nennt 1991, ein späteres US-Regierungsdokument 1992. Eine sichere Schlussfolgerung ist daher nicht ein einzelnes Jahr, sondern dass internationaler Datenaustausch der dedizierten IP-Leitung vorausging.

Getrennte Aufgaben, verschiedene Routen

Das Bild von 1996 zeigt keine einzige Route mit CENIAI als alleiniger Drehscheibe. CENIAI, CIGBnet und Tinored nutzten Web/NIRV; InfoMed verwendete GreenNet im Vereinigten Königreich. Der Bericht zählt zwei bis vier tägliche Anrufe bei CENIAI, sechs bei CIGBnet und zwei bei Tinored, das eine Steigerung plante.

Tinored verband Jugendcomputerclubs und unterstützte Red David, ein Netz zivilgesellschaftlicher Organisationen. Der Bericht zählte ungefähr 150 für Besucher zugängliche Zentren, E-Mail-Konten in 100 Clubs und funktionierende 2.400-bit/s-Modems in etwa 80. Das beschreibt Reichweite, nicht allgemeinen Haushaltszugang. CIGBnet verband ein Biotechnologiezentrum mit entfernten Standorten und bot Datenbanken sowie Werkzeuge für biologische Sequenzen. InfoMed hatte ungefähr 500 Konten, von denen viele innerhalb einer Einrichtung geteilt wurden.

CubaNet ergänzte einen kommerziellen X.25-Weg über das kanadische DATAPAC. Die Preise schränkten die Nutzung an Hochschulen ein, ermöglichten aber Buchungen und Finanztransaktionen. Der Dienst war spezialisiert, nicht gleichbedeutend mit allgemeinem Internetzugang.

Direkte IP-Leitung, selektive Zulassung

Die 64-kbit/s-Verbindung zu Sprint ermöglichte interaktiveren IP-Verkehr als geplante UUCP-Übertragungen. Ihre nominelle Kapazität war für ein ganzes Land gering und sagt weder, wie viele Einrichtungen angeschlossen waren, noch welche Qualität einzelne Nutzer erhielten.

Die veröffentlichten Daten scheinen unterschiedliche Meilensteine zu benennen. Im Archiv liegt eine E-Mail von Jesús Martínez vom 9. September 1996, die die Leitung ankündigt. Eine spätere Anmerkung gibt seine Erinnerung an eine erste Übertragung am 22. August wieder; eine andere Studie nennt den 11. Oktober als offiziellen Anschlusstag. Die Quellen lösen diese Abweichung nicht auf. Jede Datierung sollte deshalb mit ihrer Quelle erscheinen.

IPS meldete bereits im Juni eine schrittweise und selektive Öffnung. Dekret 209 übertrug die vorherige Zulassung einer interministeriellen Kommission und priorisierte Einrichtungen, die für die nationale Entwicklung als wichtig galten. Die direkte Leitung kam zu den vorhandenen Wegen hinzu, hob die Verwaltungsentscheidung über zugelassene Nutzer aber nicht auf. Kapazität und Zugangserlaubnis waren zwei verschiedene Grenzen.

Quellen