Zusammenfassung

  • Die Marktdefinition ist ein Zwischenziel der MDDD-Prüfung: CRA stellte die endgültige Liste vor, kündigte die Konsultation zu Dominanz und Abhilfen aber als nächsten Schritt an.
  • Die aktualisierte ex-post-Wettbewerbspolitik wurde als finales Ergebnis ihres Arbeitsstrangs beschrieben. Beide Aussagen gehören nicht zu einem einzigen Abschlussstatus.

Der wichtigste Fortschritt vom 7. Oktober liegt auf der Ebene der Marktdefinition. CRA stellte eine aktualisierte Methode und die finale Liste der Candidate und Relevant Markets vor. Damit ist aber nicht die gesamte MDDD-Prüfung abgeschlossen: Die Behörde kündigte Konsultationen über Dominanzfeststellungen und mögliche Abhilfen erst für die nächsten Schritte an. Der separate ex-post-Arbeitsstrang hat einen anderen Status; dort wurde die aktualisierte Competition Policy als finales Ergebnis bezeichnet.

Der Unterschied ergibt sich aus zwei Aufgaben. Ex post geht es um wettbewerbswidriges Verhalten, nachdem es aufgetreten ist. MDDD prüft zunächst, in welchen Telekommunikationsmärkten vorausschauende Verpflichtungen in Betracht kommen könnten, und anschließend, ob ein Anbieter in einem relevanten Markt marktbeherrschend ist. In ihrer Konsultationsankündigung vom November 2025 beschrieb CRA die beiden Arbeitsstränge als getrennt, aber miteinander verbunden. Auf ihrer Framework-Seite erklärt sie, Marktmacht regelmäßig zu bewerten und Verpflichtungen bei Bedarf zu prüfen.

Phase I grenzt den Prüfgegenstand ein

Das MDDD-Konsultationspapier vom Oktober 2025 beschreibt die Reihenfolge. In Phase I sollten Methodik und Marktdefinition überarbeitet und Candidate Markets anhand eines Drei-Kriterien-Tests auf ihre Einstufung als Relevant Markets geprüft werden. Phase II sollte anschließend die Marktbeherrschung in diesen relevanten Märkten untersuchen und Abhilfen für Anbieter erwägen, die als marktbeherrschend eingestuft würden. Das Papier datiert die vorige MDDD-Prüfung auf 2016.

Die Aufnahme eines Dienstes in einen relevanten Markt beantwortet daher nicht, welches Unternehmen dort über ausreichende Marktmacht verfügt. Sie bestimmt den Rahmen für die nächste Prüfung. Die Feststellung von Marktbeherrschung braucht eine eigene Begründung; eine Abhilfe muss zusätzlich erklären, welches Wettbewerbsproblem sie beheben soll und warum das gewählte Instrument dazu passt.

Der Bericht vom 7. Oktober sagt, dass die Liste der Candidate und Relevant Markets für die aktuelle Prüfung finalisiert wurde. Er nennt in seiner Kurzfassung jedoch weder die einzelnen Märkte noch Anbieter oder konkrete Abhilfen. Die CRA-Seite zum Wettbewerbsrahmen führt einen Eintrag „ICT Competition Framework“ vom 1. September 2026 mit fünf Anlagen. Für die endgültige Methodik und Marktliste sind diese Dokumente maßgeblich, nicht die kurze Veranstaltungszusammenfassung.

Was vor einer Abhilfe noch belegt werden muss

Die aktualisierte ex-post-Politik und die ex-ante-MDDD-Prüfung laufen auf unterschiedlichen Zeitplänen. Für die finale Policy gelten die darin genannten Vorschriften und Anwendungsdaten. MDDD muss noch die Definition jedes Marktes mit Belegen zur Marktmacht verbinden und anschließend Vorschläge für Einstufung und Abhilfe zur Konsultation stellen. Die Oktober-Mitteilung sagt nicht, dass diese späteren Entscheidungen bereits gefallen sind.

Für Netzbetreiber und Investoren ist das eine praktische Unterscheidung. Die aktualisierte Policy kann die Beurteilung von Verhalten nach Maßgabe ihres endgültigen Textes beeinflussen. Künftige ex-ante-Pflichten hängen dagegen von marktspezifischen Feststellungen und einer späteren Entscheidung ab. Wer den gesamten Rahmen als abgeschlossen behandelt, überschätzt den Stand von MDDD. Wer jeden gelisteten Markt schon als reguliert verbucht, überspringt die noch offenen Prüfungsschritte.

Auch der ältere Zeitplan braucht Einordnung. Das Konsultationspapier von 2025 plante Phase II für das erste Halbjahr 2026. Auf der Veranstaltung im Oktober 2026 bezeichnete CRA Konsultationen zu Marktbeherrschung und Abhilfen weiterhin als nächste Schritte; die öffentliche Zusammenfassung nannte kein neues Datum. Für die Planung sollten Unternehmen daher die nächste formelle Bekanntmachung heranziehen und die frühere Projektion nicht als geltende Frist behandeln.

Für die interne Einordnung sind deshalb zwei Statusfelder nötig: die abgeschlossene ex-post-Politik mit ihren tatsächlich geltenden Regeln und die offenen MDDD-Schritte. Erst eine begründete Dominanzentscheidung samt konkreter Abhilfe und Anwendungsdatum würde aus der Marktliste eine belastbare Grundlage für unternehmensspezifische Pflichten machen.

Quellen