Zusammenfassung

  • Kanadas Telekom-Roadmap vom 28. Oktober greift ISEDs Vorschlag für ein landesweites Portal und eine 45-tägige Frist für lokale Stellungnahmen zu Mobilfunkmasten auf.
  • Der Entwurf startet die Frist erst nach einer Vollständigkeitserklärung des Antragstellers; das Portal speichert den Konsultationsaustausch nicht, und Schweigen der örtlichen Behörde kann zur fingierten Genehmigung führen.

Die 45 Tage zählen nicht ab dem ersten Gespräch mit der Gemeinde. Sie zählen ab dem Moment, in dem der Antragsteller erklärt, die Konsultation sei erledigt.

Innovation, Science and Economic Development Canada (ISED) veröffentlichte am 28. Oktober seine Telekom-Wettbewerbsroadmap. Sie fasst den Vorschlag so zusammen: Papierhinweise sollen einem Onlineportal weichen, die kommunale Frist von 120 auf 45 Tage sinken. Das Konsultationspapier DGSO-001-26 vom Mai zeigt den Ablauf genauer. Erst muss der Antragsteller die Öffentlichkeit benachrichtigen, angemessene und relevante Einwände beantworten und im Portal bestätigen, dass die ISED-Vorgaben erfüllt sind. Danach hätte die zuständige Landnutzungsbehörde 45 Kalendertage für Zustimmung oder Widerspruch.

Die heutige CPC-2-0-03 misst eine andere Strecke. ISED erwartet, dass die Landnutzungskonsultation innerhalb von 120 Tagen nach dem ersten formellen Kontakt des Antragstellers abgeschlossen ist; die Behörde muss dafür die verlangten Pläne erhalten haben. Vorgespräche zählen nicht. Die vorgeschlagenen 45 Tage laufen erst nach öffentlicher Bekanntmachung und Antworten. Es handelt sich also nicht um dieselbe Frist, die einfach um 75 Tage gekürzt wird.

Die Folgen sind eindeutig formuliert. Äußert sich die Behörde innerhalb der 45 Tage weder zustimmend noch ablehnend, würde ISED den Mast als genehmigt behandeln. Bleibt ein gültiger Einwand ungelöst, muss die Behörde ISED noch innerhalb dieser Frist um Streitbeilegung ersuchen. Tut sie das nicht, gilt der Standort trotz fehlender Zustimmung als genehmigt. Antragsteller und Behörde können gemeinsam eine Verlängerung vereinbaren; ohne sie läuft die Frist weiter.

Das Portal soll Unterlagen bündeln und Benachrichtigungen für neue Vorhaben in der Umgebung ermöglichen. Die Öffentlichkeit hätte 30 Tage für Fragen, gerechnet ab dem späteren Zeitpunkt von Upload und Hinweisschild. Doch ISED plant, die Konsultationskommunikation nicht im Portal zu führen. Für genaue Aufzeichnungen wäre allein der Antragsteller verantwortlich. Antworten müsste er nur auf relevante Einwände von Menschen geben, die innerhalb eines Radius von drei Mal der geplanten Masthöhe wohnen.

So entsteht eine offene Akte ohne öffentliches Gesprächsprotokoll. Die Pläne und Erklärungen des Antragstellers sind sichtbar; die Fragen und Antworten, die einer fingierten Genehmigung vorausgehen, blieben außerhalb der Regierungsplattform.

Noch ist das eine Konsultation. ISEDs Seite vermerkt zusätzliche Kommentare vom 11. September und eine verlängerte Antwortfrist bis 6. Oktober. Auch die Roadmap vom 28. Oktober nennt den Rahmen weiterhin als laufende Konsultation. Ein endgültiger CPC-Text und eine Spezifikation des Portalprotokolls stehen in den geprüften amtlichen Unterlagen nicht. Erst diese Dokumente zeigen, ob der Timer, die Einwände und die Entscheidung zusammen öffentlich nachvollziehbar werden.

Quellen