Zusammenfassung

  • Die RCC will für eine zweite Amtszeit als Vorsitzender oder Stellvertreter einer ITU-Beratungs- oder Studiengruppe die Teilnahme der vorherigen Studienperiode in die Qualifikationsprüfung aufnehmen.
  • Kandidaten unterhalb der Hälfte der Sitzungen sollen in der Regel gemieden werden, unter Berücksichtigung der Umstände. Für stellvertretende Vorsitzende kennt die geltende Resolution bereits eine ähnliche Leitlinie.

Man kann einen Platz am Kopf des Tisches haben und trotzdem selten dort sitzen. Ein RCC-Entwurf zur ITU-Resolution 208 will die Anwesenheitsliste deshalb bei der nächsten Runde von Vorsitzenden und Stellvertretern mit auf den Tisch legen.

Im ITU-Verzeichnis steht der russische Text als Addendum 22 zum Beitrag 94 mit Veröffentlichungsdatum 23. Oktober. Die Ergänzung betrifft Anhang 2, Qualifikationspunkt 2(b). Wer eine zweite Amtszeit anstrebt und in der vorherigen Studienperiode an weniger als der Hälfte der Sitzungen der betreffenden Gruppe teilgenommen hat, soll in der Regel nicht erneut ausgewählt werden. Die geltenden Umstände sollen berücksichtigt werden: Die Formulierung lässt eine begründete Entscheidung zu.

Die 2022 verabschiedete Resolution kennt das Problem bereits. Gruppen sollen über das Fernbleiben ihrer Vorsitzenden und Stellvertreter informiert werden. Bürodirektoren berichten Versammlungen und Konferenzen über deren Teilnahme; nominierende Mitglieder sollen nach zwei versäumten Sitzungen in Folge tätig werden. In Anhang 3 steht sogar schon die Halbzeit-Leitlinie für die Wiederwahl stellvertretender Vorsitzender. Die RCC verschiebt den quantifizierten Maßstab nun in die allgemeinen Qualifikationen von Anhang 2, die auch Vorsitzende erfassen.

Dort begegnet er anderen Zielen: Sachkunde, Führungsfähigkeit, geografische Ausgewogenheit und Beteiligung von Entwicklungsländern. Ein Teilnahmebericht entscheidet diesen Ausgleich nicht allein. Er zwingt die Mitglieder aber, genauer zu begründen, weshalb ein Kandidat trotz überwiegender Abwesenheit wieder Verantwortung bekommen soll.

Ob Doha den Satz übernimmt, ist offen. Entscheidend wird danach die Auswahlpraxis: Liegt der Bericht neben der Nominierungsliste, und ist eine Ausnahme auch für Mitglieder nachvollziehbar? Eine Anwesenheitsliste nützt wenig, wenn sie niemand bei der Wahl aufschlägt.

Amtliche Originalquellen