Zusammenfassung

  • Die RCC will, dass der ITU-Generalsekretär gemeinsam mit dem Direktor des Entwicklungsbüros die Kriterien zur Auswahl von Projektexperten dem Rat zur Prüfung und Genehmigung vorlegt.
  • Besonders genannt werden lokale und regionale Fachleute, die ITU-Mitglieder einschließlich Mitgliedstaaten vertreten und Leitungsämter in einschlägigen Arbeitsgremien innehaben.

Eine Projektmappe kann noch so ordentlich sein: Sie verlegt keine Leitung und schult kein Team. Dafür braucht es Menschen, und deren Auswahl ist der Kern von RCC-Zusatz 14, den die ITU am 23. Oktober veröffentlichte. Der Entwurf ergänzt Resolution 157 um eine Anweisung an den Generalsekretär. In enger Zusammenarbeit mit dem Direktor des Büros für Telekommunikationsentwicklung soll er dem Rat Informationen über die Auswahlkriterien für Projektexperten vorlegen. Der Rat soll diese beraten und genehmigen. Er bekäme die Messlatte auf den Tisch, nicht jeden einzelnen Lebenslauf.

Auch beim Kreis möglicher Fachleute setzt die RCC an. Die geltende Resolution von 2022 empfiehlt bereits lokale und regionale Experten unabhängig vom Alter, damit Wissen nach Projektende bleibt. Der neue Wortlaut nennt besonders Vertreter von ITU-Mitgliedern, darunter Mitgliedstaaten, die in einschlägigen Arbeitsgremien Leitungsfunktionen haben. Ortskenntnis und institutionelle Stellung sollen so gemeinsam berücksichtigt werden.

Wie viel zählt was? Wer ein Gremium leitet, kennt Verfahren und Personen. Ob dieselbe Person eine Anlage in Betrieb nimmt, ein Budget führt oder Fachkräfte vor Ort ausbildet, verlangt eigene Belege. Der Entwurf liefert weder Punkteschema noch Personalliste. Genau diese Lücke macht die geplante Ratsvorlage interessant: Sie müsste erklären, welche Leistung die ITU mit dem Expertenauftrag einkauft.

Die alte Resolution verlangt schon qualifiziertes Personal, vorab abgestimmte Prioritäten und Finanzierung, regelmäßige Berichte und eine offene Projektdatenbank. Die neue Frage liegt vor der Erfolgsmessung: Wer darf die Arbeit überhaupt übernehmen? Darüber entscheidet die Bevollmächtigtenkonferenz im November.

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