Summary

  • Europa schlägt vor, dass der ITU-Generalsekretär dem Rat 2027 den Umsetzungsstand geltender Beschlüsse und Resolutionen für Generalsekretariat und drei Sektoren vorlegt, samt zugewiesenen Finanz- und Personalressourcen.
  • Ein Anhang würde der sektorenübergreifenden Gruppe jährliche Berichte, veröffentlichte Zuständigkeiten, offene Sitzungen und einen vom Rat ernannten Vorsitz geben; Studienfragen bleiben Sache der Mitgliedstaaten.

Drei Sektoren können ein gemeinsames Sitzungsprotokoll unterschreiben. Schwieriger wird es, wenn der Rat wissen will, wer für welche Aufgabe Personal und Geld bereitstellt. Genau diese Frage will Europa auf die Tagesordnung setzen. Der europäische Zusatz 36 zu Beitrag 75, am 20. Oktober veröffentlicht, will dieses Blatt für 2027 bestellen. Der Generalsekretär soll dem Rat den Stand bestehender Resolutionen und Beschlüsse schildern, die Generalsekretariat sowie Funk-, Normungs- und Entwicklungssektor leiten, und die dafür zugeteilten Geld- und Personalmittel nennen.

Die geltende Resolution 191 von 2022 verlangt bereits Zusammenarbeit, die Vermeidung doppelter Arbeit und die Einbeziehung regionaler Büros. Auch Informationen über die Koordinierungsgruppe sollen öffentlich sichtbar sein. Der Entwurf setzt dafür einen Termin: 2027 soll der Rat den Umsetzungsstand der geltenden Beschlüsse und Resolutionen zusammen mit den zugeteilten Mitteln sehen. So lässt sich eine Aufgabenliste mit den Menschen und Budgets daneben lesen. Ohne diese Spalten könnte dieselbe Aufgabe auf zwei Plänen stehen, während anderswo eine beschlossene Priorität ohne Team wartet.

Für die sektorenübergreifende Koordinierungsgruppe ISCG wäre eine Geschäftsordnung im Anhang vorgesehen. Sie soll jährlich an Rat und Fachbeiräte berichten, Vorsitz und Themenkoordinatoren auf ihrer Website nennen und Mitgliedstaaten sowie Sektormitgliedern die Sitzungen öffnen. Der erste Rat nach einer Konferenz der Regierungsbevollmächtigten würde den Vorsitz für vier Jahre bestimmen und dabei regionale Verteilung und Geschlechterbalance beachten.

Die Zuständigkeiten der drei Sektoren bleiben in ITU-Verfassung und Übereinkommen verankert. Ihre Beiräte können die Verteilung neuer und laufender Arbeit prüfen. Neue oder geänderte Studienfragen bedürfen weiterhin der Zustimmung der Mitgliedstaaten nach den bisherigen Verfahren. Die Koordinierungsgruppe darf Überschneidungen erkennen, sich aber keine fremde Kompetenz geben.

Generalsekretär und Bürodirektoren sollen überlappende Funktionen benennen, Lösungen vorschlagen und Ergebnisse für jedes gemeinsame Arbeitsgebiet melden. Im November entscheiden die Delegierten, ob diese Rechnung Teil der Resolution 191 wird.

Sources