Zusammenfassung

  • AGCOM genehmigt Wind Tre eine zweistufige 3G-Simulation über Kundeneinstellungen, ohne den letzten 900-MHz-UMTS-Träger abzuschalten.
  • Da ausgewählte Kunden nicht widersprechen können und während des Tests dieselben Änderungen erleben wie bei einer dauerhaften Abschaltung, gelten die entsprechenden Informations-, Abhilfe- und Berichtspflichten.

Auf der Netzebene lässt sich ein Test leicht von einer Abschaltung unterscheiden. Wind Tre schaltet den letzten 900-MHz-UMTS-Träger nicht regional ab. Stattdessen ändert das Unternehmen einzelne Kundenprofile, sodass bestimmte SIM-Karten und Geräte keinen Zugang mehr zur 3G-Ebene haben. Die Konfiguration ist umkehrbar. Laut AGCOM vermeidet dieses Vorgehen unmittelbare Auswirkungen auf Kunden virtueller Mobilfunknetzbetreiber (MVNOs), auf Iliad sowie auf internationale Roamingkunden im gemeinsam genutzten Netz. Doch Delibera 217/26/CONS, veröffentlicht am 13. Oktober, lässt nicht das Etikett „Test“ über die Belastung entscheiden.

Der Betreiber wählt die betroffenen Kunden aus; sie können ihre Teilnahme nicht ablehnen. Solange die Sperre aktiv ist, erleben sie dieselben praktischen Einschränkungen wie nach einer endgültigen 3G-Abschaltung. Deshalb gelten für den Versuch die Schutzmaßnahmen einer tatsächlichen Beendigung.

Die entscheidende Grenze verläuft zwischen der Rückholbarkeit einer Netzkonfiguration und der aktuellen Nutzungsmöglichkeit des Kunden. Wind Tre kann die Einstellung zurücknehmen, der Kunde verliert den 3G-Zugang aber während der Sperre. Die Genehmigung erlaubt keine physische Abschaltung des Trägers und entscheidet auch nicht über die spätere Wirkung auf Großhandelskunden. Eine endgültige Stilllegung würde laut AGCOM MVNOs und Iliad betreffen und einen neuen Antrag mit eigenständigem Verfahren erfordern. Die jetzige Erprobung beschränkt sich auf Wind-Tre- und Very-Mobile-Kunden.

Auch die betroffenen Geräte bilden keine einheitliche Gruppe. AGCOM beschreibt drei Cluster. Bei einer nur für 3G nutzbaren SIM fällt der Datenverkehr bis zum Austausch auf 2G; Wind Tre muss die Ersatz-SIM kostenlos bereitstellen. Ein ausschließlich 3G-fähiges Gerät muss durch ein 4G-Gerät ersetzt werden. Bei einem 4G-Telefon, das manuell auf 3G festgesetzt ist, muss die Einstellung geändert werden; andernfalls läuft auch der Datenverkehr über 2G. Eine weitere Gruppe nutzt zwar 4G-Geräte, aber kein funktionsfähiges VoLTE im Wind-Tre-Netz.

Sprache und Daten bleiben verfügbar, können während eines Anrufs jedoch nicht gleichzeitig genutzt werden. AGCOM verlangt, dass Wind Tre gemeinsam mit den Geräteherstellern die nötige VoLTE-Konfiguration ermöglicht.

Information und Abhilfe richten sich nach dem erforderlichen Schritt. Kunden, die eine SIM tauschen oder ihr Gerät neu konfigurieren müssen, erhalten mindestens 30 Tage vorher eine individuelle Mitteilung, damit sie den Leistungsabfall vermeiden können. Kunden mit reinen 3G-Endgeräten, AGCOM und das zuständige Ministerium müssen drei Monate im Voraus informiert werden. Das Kündigungsrecht ist enger gefasst: Muss ein Kunde ein 4G-fähiges Gerät kaufen, wertet AGCOM die Ausgabe als nachteilige technische Vertragsänderung.

Wind Tre muss ihn mindestens 30 Tage vorher einzeln informieren und einen Ausstieg ohne Vertragsstrafe oder Deaktivierungsentgelt ermöglichen. M2M-Geräte, die SMS nicht empfangen oder lesen können, benötigen zusätzlich eine E-Mail. Wer wegen fehlender VoLTE-Funktion nicht mehr gleichzeitig telefonieren und Daten nutzen kann, muss ebenfalls einen Monat vorher informiert werden.

Darum beantwortet der Hinweis „4G ist schneller“ nicht, ob ein bestimmter Kunde Geld ausgeben, eine Einstellung ändern oder eine veränderte Nutzung während eines Gesprächs akzeptieren muss. In ihrer rechtlichen Bewertung sieht AGCOM bei den übrigen Clustern keine Verschlechterung der Vertragsbedingungen: Die neueren Netze seien leistungsfähiger, es gebe keinen konkreten Verlust an Abdeckung und keine Mehrkosten. Das ist die Einschätzung der Behörde in diesem Verfahren, kein Nachweis für identisches Verhalten an jedem Ort und mit jedem Gerät.

Die veröffentlichte Tabelle ist teilweise geschwärzt, darunter die Größe der ersten Stichprobe und die Summen je Cluster. Aus der Entscheidung lässt sich daher keine Zahl betroffener Anschlüsse ableiten.

Die Berichtspflicht macht den Test überprüfbar. Zwei Wochen nach seinem Beginn muss Wind Tre einen ausführlichen Bericht einreichen; danach folgen monatliche Berichte mit Kundenzahlen je Cluster, SIM-Austauschen, Beschwerden und Abhilfemaßnahmen. So lässt sich die anfängliche Zuordnung mit den tatsächlichen Folgen vergleichen. Beschwerden können etwa eine falsche Geräteklassifizierung, eine nicht zugestellte M2M-Mitteilung oder eine erfolglose 4G-Neukonfiguration aufdecken. Die Entscheidung bestätigt weder den Start des Tests noch enthält sie Ergebnisse.

Die Genehmigung setzt einen früheren Übergang fort. AGCOM verlangte 2020 von Betreibern, die Frequenzen technologisch umwidmen wollten, einen Übergangsplan weg von 3G, Schutz für Nutzer reiner 3G-Geräte und rechtzeitige Information. Vodafone schaltete 2021 ab, TIM folgte 2022. Wind Tre hatte bereits einige Träger umgewidmet und nutzte seinen letzten verfügbaren 900-MHz-Träger für UMTS. Die Entscheidung von 2026 stellt eine engere Frage: Kann ein Betreiber die Wirkung einer Abschaltung untersuchen, ohne den Kunden vorübergehend genau der Einschränkung auszusetzen, die gemessen werden soll?

AGCOM erlaubt den Test, knüpft die rechtliche Einordnung aber vom ersten Tag an an die Kundenwirkung.

Jetzt zählen Startdatum, Zustellung der Hinweise, SIM-Wechsel, VoLTE-Konfiguration, Beschwerden je Cluster und Korrekturen. Reine Gesamtzahlen ohne dokumentierte Abhilfe würden den Erkenntniswert des Tests mindern. Ein späterer Antrag auf physische Abschaltung wäre ein neues Verfahren mit einem größeren Wirkungskreis als die profilspezifische Sperre.

Quellen