Zusammenfassung

  • Die IANA-Root-Datenbank führt Japan Registry Services Co., Ltd. mit Sitz in Chiyoda, Tokio, als Verwalter von .jp; die Rechtleitung beruht auf der Redelegation von 1986/2002 und dem Sponsorship Agreement vom 27. Februar 2002. [1][2][3]
  • Ein System von vier Instrumenten — IANA-Bericht, ccTLD-Sponsorship Agreement, JPRS–JPNIC-Memorandum und die JP-DRP-Streitbeilegungsregeln — verteilt Befugnis, Verantwortung und Abhilfemöglichkeiten.
  • Zwischen Juni 2025 und März 2026 hat JPRS mehrere Regeländerungen vorgenommen: verlängerte provisorische Registrierungen für AC.JP/ED.JP, neue AC.JP-Zulassungen für japanische Sprachschulen und eine Revision der JP-DRP-Verfahrensregeln vom 24. Februar 2026, deren Inhalt öffentlich nicht vollständig dokumentiert ist.

Wer .jp verwalten darf: die Instrumentenkette

Die IANA-Root-Datenbank verzeichnet Japan Registry Services Co., Ltd. als Manager von .jp mit Registrierungsdiensten unter jprs.jp und WHOIS unter whois.jprs.jp. [1] Diese Zuordnung ist nicht ein neuer Beschluss, sondern das Ergebnis einer dokumentierten Kette: Jon Postel delegierte .jp am 5. August 1986 an Jun Murai; in einem IANA-Bericht vom 8. Februar 2002 kam IANA zu dem Schluss, dass JPRS angesichts der Billigung durch die japanische Regierung der angemessene Delegatare sei — vorbehaltlich einer wirksamen Sicherung seiner Verpflichtungen. [2]

Der zweite IANA-Bericht vom 1. April 2002 dokumentiert die Umsetzung: Am 12. Februar 2002 autorisierte das ICANN-Board den Präsidenten, das .jp-ccTLD-Sponsorship Agreement zu unterzeichnen; es wurde am 27. Februar 2002 unterzeichnet und trat am 1. April 2002 in Kraft. ICANN erkannte JPRS in Klausel 3.1 als Manager an und schloss damit den Accountability-Rahmen der GAC Principles ab. [3][4]

Was der Vertrag JPRS auferlegt

Das Sponsorship Agreement verpflichtet den Manager zur Bereitstellung von Namensdiensten (4.1), zur Pflege von Registry-Daten-Escrow bei einem von JPNIC, der Regierungsbehörde und dem Manager gebilligten Agenten (4.3), zur Einhaltung geltender ICANN-Richtlinien (4.5) und zu finanziellen Beiträgen an ICANN (4.6). Klausel 5.1 gewährt dem Manager Vorabbenachrichtigung, Kommentarmöglichkeit und schriftliche Stellungnahme in der ICANN-Richtlinienentwicklung. Klausel 6.3 regelt die Rezuweisung an einen Nachfolger in Abstimmung mit der Regierungsbehörde und JPNIC, einschließlich Übertragung der Registry-Daten. [4]

Die zweite Kontrollfläche liegt in Japan selbst: Das Memorandum vom 9. November 2001 zwischen JPRS und JPNIC macht die Übertragung vom Abschluss des Sponsorship Agreement abhängig (Artikel 2), übernimmt die von JPNIC etablierte JP-Domain-Dispute-Resolution-Policy (6.4), untersagt JPRS, Eigentumsrechte an .jp zu beanspruchen (6.5), verbietet die Abtretung des Delegatare-Status (6.7) und verlangt Escrow (6.10) und fortlaufenden Betrieb bis zur Rückübertragung (6.11).

Artikel 7 schafft Aufsichtsmechanik: Berichterstattung an JPNIC, Konsultationen zwischen JPNIC und der Regierungsbehörde bei Verstößen, schriftliche Rückübertragungsmitteilung und Nachfolgerauswahl. [8][9] JPNICs zeitgleiche Mitteilung vom 28. Februar 2002 dokumentiert die Übertragungsvereinbarung vom 31. Januar 2002 und den Vollzug zum 1. April 2002 und hält fest, dass JPNIC und die japanische Regierung dafür verantwortlich bleiben, dass .jp im öffentlichen Interesse verwaltet wird, während JPNIC für die Entwicklung der JP-DRP verantwortlich bleibt. [7]

Streitbeilegung als integrale Registrierungsregel

Die JP-DRP ist durch Verweis integraler Bestandteil der Registrierungsregeln von JPRS: Registrierende unterwerfen sich den Verfahren akkreditierter Streitbeilegungsanbieter und sind an Panelentscheidungen gebunden. [13][14] Das macht die JP-DRP nicht zu einem Nebenelement, sondern zu einem Bestandteil der Registrierungsbedingung selbst — und jede Änderung an ihr ändert die Kontrollfläche.

Was sich 2025–2026 geändert hat

Zum 2. Juni 2025 änderte JPRS die Registrierungsregeln für attributbezogene und regionale JP-Domains: Eine Verlängerungsgebühr fällt nun an, wenn die provisorische (仮登録) Registrierung ein Jahr oder länger erreicht; ein neuer Artikel 21 Absatz 3 schafft eine Ausnahme auf der Vollregistrierungsperiode bei verlängerter provisorischer Periode; und bei Bedarf sind Nachweise über geplante Gründung oder Umbenennung beizubringen. [17] Der Kontext aus JPRS' Pressemitteilung vom 1.

April 2025: Zuvor war die provisorische Registrierung für alle attributbezogenen Typen (AC.JP, CO.JP, ED.JP, GO.JP, OR.JP) auf sechs Monate begrenzt; danach können AC.JP- und ED.JP-Provisorien bis zum geplanten Gründungs- oder Umbenennungsdatum verlängert werden — unter klarer Gründungsplanung und verstärkter Prüfung, motiviert von Schulen, die nicht binnen sechs Monaten gegründet werden können. [18]

Zum 7. Januar 2026 (vorgezogen angewendet ab 30. Oktober 2025) erweiterte JPRS Anhang 1 derselben Regeln: Japanische Sprachbildungseinrichtungen, die vom MEXT unter dem Gesetz zur ordnungsgemäßen und zuverlässigen Durchführung der japanischen Sprachbildung (in Kraft seit 1. April 2024) akkreditiert sind, dürfen nun AC.JP-Domains registrieren. [16]

Am 24. Februar 2026 veröffentlichte JPRS eine Mitteilung zur Revision der Verfahrensregeln der JP-DRP — eine Änderung an der Streitabhilfe-Kontrollfläche selbst, deren Inhalt in abrufbaren Auszügen nicht vollständig erfasst ist. [20] JPRS' Registrar-Mitteilungsindex weist weitere Revisionen vom 18. März 2026 (gTLD-bezogene Domainregeln) und 30. März 2026 (Start eines Whois/RDAP-Proxy-Offenlegungsdienstes) aus: Die Kontrollfläche bewegt sich kontinuierlich. [19]

Begrenzungen der Evidenz

Die derzeitige Gültigkeit oder spätere Änderungen des Sponsorship Agreement von 2002 wurden nicht unabhängig verifiziert; der genaue Inhalt der JP-DRP-Revisionsmitteilung vom 24. Februar 2026 bleibt offen; die exakten Grenzen der verlängerten AC.JP/ED.JP-Provisorien jenseits der Ein-Jahres-Gebühr sind nicht quantifiziert. Alle in diesem Artikel genannten Fakten beruhen auf den zitierten öffentlichen Quellen.

Quellen