Zusammenfassung
- Der am 30. September veröffentlichte Hinweis zu den Unterlagen für die RIPE-NCC-Generalversammlung im Oktober nennt den 4. Oktober als Frist für Vollmachten. Die Seite der Generalversammlung, die Antragsseite und die Anmeldeankündigung nennen den 14. Oktober.
- Die Satzung verlangt die Mitteilung einer Vollmacht spätestens zwei Wochen vor der Versammlung; bei einem Beginn am 28. Oktober ist das der 14. Oktober. Die bevollmächtigte Person muss persönlich anwesend sein und darf höchstens 1 % aller möglichen Mitgliedsstimmen abgeben.
Zwei Termine für dieselbe Versammlung
Der 4. Oktober steht im veröffentlichten Zeitplan für die Generalversammlung im Oktober 2026, nicht in einer Mitteilung zu einer früheren Sitzung. Derselbe Hinweis vom 30. September nennt den 14. Oktober für Mitgliedervorschläge und die Veröffentlichung der endgültigen Tagesordnung. In der Zeile zu Vollmachten steht jedoch der 4. Oktober. Die über die Liste ncc-announce verteilte Fassung übernimmt dieses Datum.
Drei Seiten zur aktuellen Versammlung geben eine andere Frist an. Die Hauptseite nennt für Vollmachten den 14. Oktober. Die Antragsseite wiederholt den Termin und erklärt, ein Mitglied könne eine bevollmächtigte Person benennen, wenn es weder vor Ort noch online teilnehmen kann. Auch die Anmeldeankündigung nennt den 14. Oktober und erlaubt die Vertretung durch eine dritte Person, die weder autorisierter Mitgliederkontakt noch Direktor der Organisation ist.
Die Versammlung ist für den 28. bis 30. Oktober angesetzt; die formelle Sitzung beginnt am 28. Oktober. Artikel 16.3 der RIPE-NCC-Satzung verlangt die Mitteilung spätestens zwei Wochen vor der Versammlung und nennt dafür Name und Anschrift der bevollmächtigten Person. Vom 28. Oktober zurückgerechnet ist das der 14. Oktober. Das stimmt mit den aktuellen Seiten überein, erklärt aber nicht, warum der Hinweis vom 30. September weiterhin den 4. Oktober nennt.
Die Vollmacht ist an Bedingungen gebunden
Das Formular für Oktober 2026 erfasst die Mitgliedsorganisation und ihre LIR-RegID sowie Angaben zur bevollmächtigten Person und zu beiden Seiten. Die Antragsseite nennt E-Mail und Post als Einreichungswege. Nach den Artikeln 16.4 und 16.5 darf die benannte Person teilnehmen, das Mitglied aber nur vertreten, wenn sie bei der Abstimmung physisch anwesend ist. Mitarbeitende des RIPE NCC können nicht als Bevollmächtigte eingesetzt werden. Artikel 16.8 begrenzt die Stimmen einer einzelnen bevollmächtigten Person auf 1 % aller möglichen Stimmen der Mitglieder.
Diese Regeln beschreiben den formellen Weg. Sie sagen nicht, wie viele Formulare eingereicht oder abgelehnt wurden, wie viele Stimmen eine bestimmte Person hält oder ob ein Mitglied auf den 4. Oktober vertraut hat. Die geprüften Seiten erklären auch nicht, ob das RIPE NCC dieses Datum als ersetzt ansieht.
Quellen
Mitgliederbriefing
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