Zusammenfassung

  • AFRINIC veröffentlichte am 1. September 2026 die empfohlene dritte Fassung des RIR Governance Document. Sie ist ein abschließender Entwurf für weitere institutionelle Beratung, keine beschlossene oder geltende Regel.
  • Artikel 4.2 verbindet ein Audit mindestens alle fünf Jahre mit sachlich begrenzten Compliance Reviews zwischen den Audits.
  • Zwei Sperren greifen nebeneinander: Für dieselbe erfolgreich geprüfte oder behobene Frage gilt ein Jahr Ruhe; jede initiierende Partei darf zwischen zwei Audits höchstens zwei Reviews gegen dasselbe RIR einleiten.
  • Ein öffentlicher, datensparsamer Beleg muss Antrag und Einleitung trennen sowie Initiator, Vorschrift, Auditintervall, laufende Nummer, Abschluss und Rehabilitationsfrist verbinden.

Beim dritten Antrag reicht Zählen nicht

Zwei Compliance Reviews gegen dasselbe RIR wurden innerhalb eines Auditintervalls bereits auf Anträge von Mitgliedergruppen eingeleitet. Nun reicht eine dritte Koalition einen Antrag ein. Ein Teil ihrer Mitglieder war schon beteiligt, ein anderer Teil ist neu.

Ist das die dritte Initiative derselben Partei oder die erste einer neuen? Verbraucht ein Antrag eine Möglichkeit, wenn ICANN ihn entgegennimmt, aber mangels hinreichender Wesentlichkeit nicht einleitet? Der Wortlaut begrenzt eingeleitete Reviews, nicht eingegangene Schreiben.

Die Zuordnung entscheidet über zwei legitime Interessen. Ein RIR soll nicht durch endlose Verfahren gelähmt werden. Mitglieder sollen zugleich nicht bis zum nächsten regulären Audit warten müssen, das bis zu fünf Jahre entfernt sein kann. Eine zu weite Identität nimmt unabhängigen Gruppen den Zugang; eine zu enge lässt sich durch kleine personelle Änderungen umgehen.

Die AFRINIC-Mitteilung vom 1. September veröffentlichte Entwurf, Änderungsfassung und Begründung. Sie besagt weder, dass AFRINIC geprüft wird, noch dass das Dokument bereits Wirkung entfaltet.

Mehrere Zugänge führen zur Einleitungsentscheidung

Nach der empfohlenen Version 3 muss jedes RIR mindestens alle fünf Jahre ein Audit durchlaufen. Dazwischen können die übrigen RIRs per Mehrheitsentscheidung, das betroffene RIR selbst oder eine Gruppe seiner Mitglieder ein Compliance Review beantragen.

Für Mitglieder gilt die niedrigere von zwei Schwellen: 15 Prozent der Gesamtmitgliedschaft oder 1.000 Mitglieder. Eine juristische Person zählt einmal, auch wenn sie in anderen Abstimmungen mehrere Stimmen besitzt. Der Antrag muss eine konkrete Bestimmung aus Artikel 4.1 benennen, die Wesentlichkeit darlegen und zeigen, dass mindestens ein Mitglied angemessene Abhilfe über bestehende RIR-Verfahren versucht hat.

ICANN prüft, ob das Problem wesentlich genug für die Einleitung ist. Daneben kann ICANN nach Mitteilung an alle RIRs von sich aus ein Review beginnen, wenn eine begründete Annahme besteht, dass eine konkrete Vorgabe nicht eingehalten wird.

Damit sind Hinweis, Antragseingang, Voraussetzungenprüfung, Wesentlichkeitsentscheidung, Einleitung oder Ablehnung und Abschluss verschiedene Zustände. Der Zähler darf nicht bereits am Posteingang springen.

Die erste Grenze folgt dem Sachverhalt

Wurde die Einhaltung einer bestimmten Bestimmung im vorangegangenen Kalenderjahr beurteilt und das RIR als konform eingestuft, kann dieselbe Frage nicht sofort wieder geprüft werden. Gleiches gilt nach einer Rehabilitation, wenn ICANN die Rückkehr zur Konformität bestätigt hat.

Der Ausgangspunkt hängt vom Verlauf ab. Mit Rehabilitationsplan dauert die Sperre bis ein Jahr nach Ende seines Zeitplans. Ohne Plan reicht sie bis ein Jahr nach Abschluss des vorherigen Audits oder Reviews. Benötigt werden daher Bestimmung, Ergebnis, Planstatus, Planende und Verifikation.

Auch „dieselbe Frage“ ist eine Klassifikation. Zwei Anträge können dieselbe Norm nennen, aber andere Tatsachen betreffen. Neue Belege können nach dem Abschluss entstanden sein. Ein Antrag kann mehrere Pflichten bündeln. Ähnlichkeit allein darf weder automatisch zusammenführen noch trennen; Entscheidung, Begründung und Korrekturweg gehören in die Akte.

Die zweite Grenze folgt Initiator und Auditintervall

Der nächste Satz verwendet andere Schlüssel: Jede initiierende Partei darf zwischen zwei Audits höchstens zwei Compliance Reviews gegen dasselbe RIR einleiten. Das ist nicht zwingend ein Gesamtdeckel von zwei. Peer-RIRs, das RIR selbst, Mitgliedergruppen und ICANN besitzen unterschiedliche Wege.

Das Intervall folgt nicht dem Kalenderjahr. Es wird durch zwei Audits begrenzt. Welches Audit den Zähler öffnet oder zurücksetzt und wie ein laufendes Review am Übergang behandelt wird, muss deshalb ausdrücklich feststehen.

ICANN und ein RIR beim Selbstantrag sind stabil identifizierbar. Die Mehrheit der anderen RIRs kann anders zusammengesetzt sein. Mitgliedergruppen wechseln noch leichter. Namen zu veröffentlichen wäre unverhältnismäßig; gar keine Identität zu speichern macht die Grenze unbeweisbar.

Ein nicht rückrechenbarer Koalitionsfingerabdruck, die aggregierte Mitgliederzahl und der verwendete Nenner können Kontinuität zeigen, ohne Personen offenzulegen. Ebenso öffentlich sein sollte die Regel, nach der eine spätere Gruppe als gleich oder verschieden gilt.

Ein Abschlussbericht kommt für das nächste Tor zu spät

Version 3 verlangt nach jedem Audit oder Review einen veröffentlichten Kurzbericht, nach angemessener Schwärzung vertraulicher Angaben. Nach einem Rehabilitationsplan muss ICANN die Abhilfe prüfen und das Ergebnis veröffentlichen. Das dokumentiert den Ausgang.

Die Grenze wirkt jedoch vor Einleitung des nächsten Verfahrens. Dann müssen das aktuelle Auditintervall, der Stand des Initiators, eine noch laufende Jahressperre und ihr maßgebliches Abschlussereignis bekannt sein. Nachträgliche Transparenz erklärt nicht automatisch eine vorherige Zurückweisung.

Der Änderungs- und Begründungsbericht beschreibt Compliance Reviews als leichteres Instrument für konkrete Probleme zwischen Audits. Die Frequenzregeln sollen wiederholte Maßnahmen und eine Lähmung durch endlose Reviews verhindern. Diese Absicht steht und fällt mit gemeinsamer Buchführung.

Ein begrenzter Beleg genügt

Der öffentliche Mindestsatz nennt das betroffene RIR und die beiden Audits des Intervalls. Er enthält Initiatorklasse und geschützte stabile Kennung, Eingang, betroffene Vorschriften, einschlägige Mitglieder- und Vorverfahrensanforderungen sowie die Wesentlichkeitsentscheidung.

Bei Einleitung folgen Zeitpunkt und laufende Nummer. Beim Abschluss kommen Ergebnis, Datum, Verknüpfung zu einer früheren gleichen Frage, Ende eines Rehabilitationsplans, Verifikation und Ablauf der Sperre hinzu. Rechtsbehelf oder Korrektur verändern den Zustand, löschen aber nicht seine Geschichte.

Mitgliedernamen, Unterschriften, Kontakte, interne Beschwerden und vertrauliche Belege bleiben geschützt. Der Beleg erklärt das Öffnen oder Schließen des Tors; er veröffentlicht nicht die Fallakte.

Die NRO-Seite zum ICP-2-Verfahren führt den Text weiterhin als Empfehlung des ASO Address Council an den NRO Executive Council. Beratung mit ICANN sowie Genehmigung und Annahme folgen erst. Der Zähler sollte vorher feststehen.

Quellen