Zusammenfassung
- Die EU-Kommission stellte am 23. Oktober eine JRC-Studie zu KI-Kompetenzen vor. Rund 30 Prozent der Beschäftigten in der EU verwenden KI bereits bei der Arbeit.
- Im untersuchten Katalog englischsprachiger Angebote enthalten 10,6 Prozent der Masterprogramme KI-Inhalte, bei Kurzlehrgängen sind es 7,1 Prozent. Berufstätige brauchen einen Lernweg, der in den Arbeitstag passt.
Die KI hat ihren Schreibtisch schon. Der Unterricht sucht noch einen Hörsaal. Mit ihrer Mitteilung vom 23. Oktober lenkt die Europäische Kommission den Blick auf eine Untersuchung ihrer Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC). Rund drei von zehn Beschäftigten nutzen KI im Beruf. Der Originalbericht beschreibt dagegen ein Ausbildungsangebot, das stark auf Masterstudiengänge setzt. Wer heute mit einer Anwendung arbeiten muss, kann die Antwort auf seine Fragen selten erst nach einem weiteren Abschluss gebrauchen.
Die Zahlen sind präzise einzugrenzen. Das JRC untersuchte einen Katalog englischsprachiger Studien- und Kursangebote in der EU für 2025/26. KI kommt in 10,6 Prozent der Masterprogramme als Haupt- oder Nebenthema vor; bei den Kurzlehrgängen sind es 7,1 Prozent. Beide Werte beziehen sich jeweils auf alle Angebote der betreffenden Kategorie, nicht auf sämtliche Fortbildungen in Europa. Sie zeigen eine Schieflage im sichtbaren Angebot. Besonders von KI betroffene Menschen sind häufig bereits berufstätig und zwischen 25 und 44 Jahre alt. Ihr Kalender folgt keinem Semesterplan.
Die Nutzung verteilt sich höchst unterschiedlich. Laut der vom JRC herangezogenen Beschäftigtenbefragung arbeiten knapp 40 Prozent der Angestellten in Büroberufen mit KI, in einfachen Tätigkeiten sind es 6 Prozent. Eine andere Messgröße, die auf Eurostat beruht, erfasst Unternehmen: 2025 verwendeten 20 Prozent der EU-Betriebe mit mindestens zehn Beschäftigten mindestens eine KI-Technologie, nach 13,5 Prozent im Vorjahr. Wer Personen und Unternehmen in einen Topf wirft, kann schnell eine große Zahl präsentieren. Für einen brauchbaren Lehrplan muss man stattdessen wissen, wer welches System bedient und welche Entscheidungen daran hängen.
Die Erläuterung der Kommission zu Artikel 4 des KI-Gesetzes weist Anbietern und Betreibern von KI-Systemen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten und weiterer Personen zu, die Systeme in ihrem Auftrag nutzen. Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen sie. Das JRC nennt die Union der Kompetenzen, den Aktionsplan für einen KI-Kontinent und eine KI-Kompetenzakademie als politische Instrumente. Doch erst der Arbeitgeber kann einer Mitarbeiterin Zeit geben, das eingesetzte Werkzeug zu verstehen und eine falsche Ausgabe zurückzuweisen.
Auch in den Schulen läuft eine andere Uhr: Etwa ein Drittel der nationalen Lehrpläne berücksichtigt KI-bezogene Kompetenzen; 29,7 Prozent der Lehrkräfte nahmen laut den im Bericht angeführten Daten an Fortbildungen zu KI im Unterricht teil. Die nächste Generation wird vorbereitet. Die jetzige muss bereits entscheiden. Zwischen beiden braucht Europa mehr als ein schönes Organigramm.
Quellen
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