• Deutschlands Innenministerium bereitet im Rahmen eines umfassenderen Maßnahmenpakets gegen Sabotage ein Cyberdome-Netz aus digitalen Sensoren vor
  • Die Regierung hat noch nicht offengelegt, wie Betreiber sich an das System anbinden, Daten austauschen oder auf dessen Warnmeldungen reagieren würden

Die Fakten

Deutschlands Innenministerium bereitet im Rahmen eines umfassenderen, am 6. September angekündigten Maßnahmenpakets gegen Sabotage ein landesweites Netz digitaler Sensoren zur Erkennung von Cyberangriffen vor. Innenminister Alexander Dobrindt bezeichnete das geplante System als „Cyberdome“; es soll Behörden und Unternehmen schützen. Die Regierung hat weder einen detaillierten technischen Entwurf veröffentlicht noch erklärt, dass das System bereits in Betrieb ist.

Zu dem umfassenderen Paket gehört nach einem versuchten Drohnenangriff auf den Flughafen Leipzig/Halle im August außerdem ein verstärkter Schutz vor Drohnen im Umfeld kritischer Infrastruktur. Deutschland hat diesen Vorfall Russland zugeschrieben; Russland bestreitet eine Beteiligung. Die ausgewerteten Berichte enthalten keine Angaben zum Budget von Cyberdome, zum Einführungszeitplan, zu den beteiligten Organisationen, zu Regeln für den Datenaustausch oder zu den Zuständigkeiten für die Reaktion auf Warnmeldungen.

Die Einschätzung

Wenn Cyberdome verdächtige Aktivitäten innerhalb eines Strom- oder Wassernetzes meldet, muss die Warnmeldung weiterhin mit dem abgeglichen werden, was der Betreiber vor Ort erkennen kann. Danach muss jemand entscheiden, ob der Datenverkehr blockiert, ein System isoliert oder dieses während der Untersuchung des Vorfalls weiterbetrieben wird. Der Vorschlag lässt bislang offen, wer diese Entscheidungen treffen würde.

Das ist wichtig, weil ein Fehlalarm einen regulären Dienst unterbrechen könnte, während eine langsame Reaktion dazu führen könnte, dass ein Angriff weiterläuft. Deutschland hat nicht mitgeteilt, welche Daten Betreiber an Cyberdome übermitteln würden, wer die Warnmeldungen erhalten würde oder ob das nationale System befugt wäre, einzugreifen. Diese Einzelheiten werden bestimmen, wie das Netz mit bestehenden Sicherheitsteams zusammenwirkt.

Für die BTW-Leserschaft steht die Frage der Zuständigkeit im Mittelpunkt. Bevor Betreiber Produktionssysteme an Cyberdome anbinden, müssen sie wissen, wer eine Warnmeldung überprüft, wer die betroffene Organisation kontaktiert und wer Maßnahmen genehmigen darf. Ohne eine solche Zuständigkeitskette bleibt Cyberdome ein Plan zur Überwachung und kein klar definiertes Verfahren für die Reaktion.

Worauf zu achten ist

Zu beobachten ist, wann Deutschland die für den Betrieb von Cyberdome vorgesehene Behörde und die ersten teilnehmenden Organisationen benennt sowie Angaben zu Finanzierung und Einführungsterminen macht. Der technische Rahmen sollte außerdem darlegen, welche Daten Betreiber teilen müssen, wie Warnmeldungen überprüft werden und wer Maßnahmen genehmigen darf. Diese Angaben werden zeigen, wie sich Cyberdome in bestehende Verfahren zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle einfügen würde.