Zusammenfassung

  • Für portable IPv6-Adressen verlangte APNIC einst mehrere Internetanbieter. David Woodgate hielt dagegen: Ein Netz mit nur einem Anbieter kann trotzdem kaum sämtliche fest vergebenen Adressen ändern, wenn es diesen Anbieter verlassen will.
  • Prop-101 fand im März 2012 keinen Konsens. Die vierte Fassung erhielt ihn im August, wurde im November vom Exekutivrat gebilligt und im Februar 2013 zur Umsetzung angekündigt.
  • Statt eines zweiten Anschlusses zählte nun der begründete technische Bedarf. Der Vorschlag verband das mit einem Mindestblock /48, zunächst einem Präfix und einer Beobachtung der Routingtabellen.

Eine zweite Leitung als Eintrittskarte

Ein Netz braucht vielleicht nur einen Provider. Will es später wechseln, wird die Sache teuer: IPv6-Adressen des bisherigen Providers stecken in Geräten und festen Einstellungen. David Woodgate stieß auf eine eigenartige APNIC-Regel. Wer ein tragbares Präfix wollte, musste schon bei mehreren Anbietern sein oder diesen Zustand binnen drei Monaten planen. Das Formular fragte nach Leitungen. Der Betrieb fragte, wie viele Geräte beim Wechsel neu nummeriert werden müssten.

Im endgültigen Text von prop-101 beschreibt Woodgate große Netze mit statischer Adressierung. Sie lassen sich nicht einfach an einem Nachmittag umnummerieren. Als möglichen technischen Grund nennt er auch die Gefahr für wichtige medizinische oder öffentliche Dienste. Das ist ein Beispiel für einen Antrag, kein Bericht über einen Vorfall. Die Zahl der Provider sagt wenig darüber, ob ein Netz seine Adressen gefahrlos wechseln kann.

Bei APNIC 34 sprach Woodgate aus der Ferne. Er erklärte die Wahl eines Kunden mit einem Provider: dessen Adressen übernehmen und einen späteren Umzug bezahlen, oder eine weitere Verbindung kaufen, nur um portable Adressen beantragen zu dürfen. Eine Adressregel wurde so zur Einkaufsanweisung. Gerade komplizierte Netze konnten den Umstieg auf IPv6 deshalb aufschieben.

Ein Nein im März, ein präziserer Antrag im August

Die APNIC-Chronologie verzeichnet am 1. März 2012 bei APNIC 33 keinen Konsens. Woodgate reichte fünf Tage später Fassung vier ein. Bei APNIC 34 diskutierte die Runde darüber, welche Belege einen Bedarf überzeugend machen. Beispiele sollten Antragstellern und Prüfern helfen, ohne zur neuen abschließenden Liste zu werden. Sonst hätte man das alte Häkchen nur gegen ein anderes getauscht.

Der überarbeitete Vorschlag eröffnete einen Weg für Organisationen, die bereits eine portable IPv4-Zuweisung bei APNIC begründet hatten. Andere sollten erklären, warum Adressen ihres Providers ungeeignet sind, und einen Nutzungsplan vorlegen. Das Minimum war /48. Beim ersten Antrag gab es ein Präfix. Eine sparsame Platzierung sollte späteres Wachstum möglichst durch Erweiterung dieses Präfixes auffangen. Öffentliche Zahlen zu den Zuweisungen sollten zeigen, ob unabhängige Routen die weltweite Routingtabelle stärker belasten als erwartet.

Am 30. August erreichte prop-101 Konsens in der Policy SIG, am 31. August in der Mitgliederversammlung. Das Protokoll bewahrt einen kurzen Moment: Woodgate fragte, ob der Vorschlag nun angenommen sei. Die Vorsitzenden hatten den Konsens noch gar nicht formell abgefragt. Eine zustimmende Stimmung ist noch kein Beschluss. Im November billigte der Exekutivrat die Regel; APNIC kündigte ihre Umsetzung am 18. Februar 2013 an.

Woodgate ersetzte eine leicht prüfbare, aber grobe Bedingung durch eine technische Frage. Auch ein Netz mit nur einem Anbieter kann Adressen brauchen, die den nächsten Anbieterwechsel überstehen. Die Prüfung des Bedarfs blieb bei APNIC, die Folgen für die gemeinsame Routingtabelle blieben für die Community sichtbar.

Originalquellen