Zusammenfassung

  • ComReg will Eircoms FTTP-VUA-Backhaul-Verträge als Ganzes prüfen, einschließlich Bitstream, White Label und maßgeschneiderter Vereinbarungen, statt für jedes Großhandelsprodukt einen eigenen Test wieder einzuführen.
  • Eine Vorabgenehmigung wäre nur erforderlich, wenn ein Vertrag mehr als 5 Prozent der wettbewerblich erreichbaren Nachfrage abdeckt, länger als drei Jahre läuft und einen Linienpreis unter dem LRIC-Maßstab hat. Die Konsultation läuft bis zum 23. Oktober 2026, 17 Uhr.

Analyse

Die entscheidende Modellwahl ist der Vergleichsmaßstab. ComReg setzt auf einen ebenso effizienten Wettbewerber wie Eircom und LRIC+ für das gesamte Festnetz-Breitbandaufkommen auf Eircoms Übertragungsnetz. Damit folgt die Prüfung der Kostenlogik des etablierten Netzes; ob sie auch die praktischen Grenzen kleinerer Anbieter angemessen erfasst, bleibt eine Frage an die Konsultation.

Genau diese Lücke behandelt ComReg in der Konsultation und im Entscheidungsentwurf 26/63. Die Behörde schlägt vor, jeden Vertrag zwischen Eircom und einem Einzelhandelsanbieter als aggregiertes Portfolio von FTTP-VUA-Geschwindigkeitsprofilen zu bewerten. Der Umfang soll Bitstream, White Label, maßgeschneiderte Backhaul-Leistungen und relevante Begleiteinrichtungen umfassen. Auch gebündelte Dienste außerhalb des regulierten Großhandelsmarkts könnten berücksichtigt werden, wenn sie Voraussetzung für den Vertrag sind oder den effektiven Backhaul-Preis wesentlich beeinflussen.

Der Entwurf knüpft an die Regulierungsentscheidung von 2024 an. Damals stufte ComReg Eircom im kommerziellen Wholesale-Local-Access-Markt der nächsten Generation als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht ein und verpflichtete es, eine Margenkompression zwischen FTTP-basiertem VUA und nachgelagerten FTTP-Diensten zu vermeiden. Einen Margentest für Endkundenangebote behielt die Behörde bei, einen separaten Ex-ante-Test für jedes Großhandelsprodukt jedoch nicht. ComReg kündigte an, die Marktentwicklung zu beobachten.

Die Zahlen im neuen Entwurf weisen auf eine Verschiebung im Großhandelsmix von Eircom hin. Zwischen dem ersten Quartal 2024 und dem ersten Quartal 2025 kamen rund 50.000 Bitstream-Leitungen hinzu, während eigenständiges VUA um etwa 70.000 Leitungen zurückging. Im folgenden Jahr kehrte sich ein Teil der Bewegung um. Dennoch entfielen im ersten Quartal 2026 56 Prozent der reinen Großhandelsbasis von Eircom auf Bitstream, gegenüber 48 Prozent zwei Jahre zuvor. ComReg schätzt außerdem, dass Eircom Anfang 2026 den Verkehr für 22 Prozent der Festnetz-Breitbandanschlüsse transportierte; Anfang 2024 waren es 16 Prozent.

Bei der wettbewerblich erreichbaren Backhaul-Nachfrage lag Eircoms geschätzter Anteil über zwei Dritteln, gegenüber weniger als der Hälfte zwei Jahre zuvor. Das sind Schätzungen aus gemeldeten Daten, Annahmen und ergänzenden Auskünften. Die Behörde räumt ein, nicht alle Backhaul-Vereinbarungen systematisch zu erfassen.

Als Maßstab schlägt ComReg einen ebenso effizienten Wettbewerber wie Eircom sowie langfristige inkrementelle Kosten zuzüglich eines Beitrags zu Gemeinkosten (LRIC+) vor. Bei den Backhaul-Kosten soll der gesamte Festnetz-Breitbandverkehr auf Eircoms Übertragungsnetz zählen, nicht nur der eines einzelnen Vertrags. Einbezogen würden der regulierte VUA-Vorleistungsinput, zugelassene Rabatte, vertragsbezogene Bereitstellungskosten und die nominelle Laufzeit im Rahmen einer Discounted-Cash-Flow-Rechnung.

Das soll maßgeschneiderte Verträge wirtschaftlich besser abbilden, erhöht aber die Anforderungen an Prognosen und nachvollziehbare Kostenzuordnung.

Drei Kriterien müssten gleichzeitig erfüllt sein, damit ein Vertrag vorab genehmigt werden muss: Er überschreitet während seiner Laufzeit 5 Prozent der wettbewerblich erreichbaren Backhaul-Nachfrage, läuft länger als drei Jahre und liegt beim monatlichen Preis je Leitung unter dem LRIC-Maßstab aus Eircoms Endkunden-FTTP-Prüfungen. Für den Nenner zieht ComReg Eircom und Virgin Media Ireland ab, weil beide ihren Backhaul überwiegend selbst bereitstellen. Nach Daten für das vierte Quartal 2025 bleiben 920.156 Leitungen, also 52 Prozent aller Festnetz-Breitbandanschlüsse.

Ein Vertrag, der alle drei Kriterien erfüllt, dürfte erst nach ComRegs Zustimmung umgesetzt werden. Erfüllt er Volumen- und Laufzeitkriterium, aber nicht das Preiskriterium, wäre er binnen 30 Tagen nach Abschluss zu melden und könnte bereits vorher in Kraft treten; die Pflicht, eine Margenkompression zu vermeiden, bliebe bestehen. Die Prüfung soll sechs Wochen dauern. Bei Nachforderungen könnte die Frist ruhen und sich anschließend um zwei Wochen verlängern. Vor einer endgültigen Entscheidung bittet ComReg um Stellungnahmen zu Test und Aufsicht.

Quellen