Zusammenfassung

  • CIX war zunächst eine begrenzte Vereinbarung: Kunden von PSINet, AlterNet und CERFnet konnten Verkehr direkt austauschen; laut Startmeldung sollte dafür kein zusätzlicher Kundenpreis anfallen.
  • Eine spätere wirtschaftliche Analyse beschreibt die Abrechnung zwischen Mitgliedern als settlementfrei. Leitungen, Ports und Netzkapazität kosteten dennoch Geld, und CIX begründete kein allgemeines Recht auf Zugang zu allen Internetnetzen.

Analyse

Zwei Daten, mehrere mögliche Meilensteine

Die zeitgenössische CIX-Mitteilung trägt das Datum 25. März 1991 und erklärt, der Austausch sei eingerichtet worden. Padmanabhan Srinageshs wirtschaftshistorischer Beitrag von 1995 datiert die Gründung dagegen auf August 1991. RFC 1259 sagt im September desselben Jahres lediglich, CIX sei 1991 entstanden. Keine dieser Quellen erklärt, ob sie die erste Vereinbarung, die öffentliche Ankündigung, die Gründung eines Verbands oder den Betriebsbeginn meint. Der Widerspruch lässt sich aus den geprüften Unterlagen nicht auflösen; ihn mit einem einzigen „Geburtstag“ zu verdecken wäre ungenau.

Auch die Infrastruktur war nicht der ganze Vorgang. Die Ankündigung der General Atomics, Performance Systems International und UUNET versprach Kunden von CERFnet, PSINet und AlterNet direkten Verkehrsaustausch, unabhängig davon, bei welchem der drei Anbieter sie angeschlossen waren. Als Grundlage nannte sie die redundanten T1-Einrichtungen der Anbieter. Der Anstoß sei von kommerziellen Kunden mit mehreren Standorten gekommen. Das bezeichnet eine bestimmte Teilnehmergruppe und einen bestimmten Weg, keine offene Verbindung zu jedem Netz.

Die NSFNET-Regel betraf einen Backbone, nicht jeden Pfad

Der Kontext war eine gemischte Architektur. RFC 1192 aus dem Jahr 1990 führte kommerzielle Anbieter wie UUNET und PSI neben dem NSFNET und den Forschungsnetzen auf. Einige Netze nutzten den NSFNET-Backbone ohne Gebühr, doch grundsätzlich sollte diese Nutzung Forschung und Lehre unterstützen. Daraus folgt weder, dass jedes kommerzielle Paket ausgeschlossen war, noch dass ein beliebiger kommerzieller Weg über den Backbone erlaubt war.

RFC 1359 gibt die im Februar 1992 veröffentlichte Acceptable Use Policy des NSFNET-Backbone wieder. Sie unterstützte offene Forschung und Bildung, einschließlich bestimmter offener wissenschaftlicher Kommunikation in Forschungsabteilungen gewinnorientierter Unternehmen; andere Nutzungen waren nicht zulässig. Die Regel galt für einen bestimmten Backbone-Dienst und hing vom Zweck ab. CIX konnte für Verkehr zwischen seinen Mitgliedern einen anderen Pfad anbieten. Es hob damit nicht die Regeln für Pakete auf, die weiterhin über NSFNET liefen.

Ein Nullbetrag auf der Rechnung ist keine Nullkosten-Infrastruktur

Der Starttext versprach, Kunden könnten ohne zusätzliche Gebühr Daten zwischen den drei Netzen austauschen. Er stellte den Weg außerdem als Möglichkeit dar, Beschränkungen beim Durchqueren des NSFNET-Backbone zu umgehen. Das sind Aussagen der beteiligten Anbieter. Ihr zusätzlicher Anspruch, gemeinsam fast 100 Prozent der kommerziellen TCP/IP-OSI-Vernetzung in den USA zu erbringen, ist eine werbliche Schätzung und kein unabhängiger Marktanteil.

Srinagesh erläutert später das Abrechnungsmodell zwischen den Mitgliedern: kein Ausgleich nach ausgetauschtem Verkehrsvolumen. Jeder Anbieter stellte seinen eigenen Kunden Leistungen in Rechnung und nahm Verkehr anderer CIX-Mitglieder an. Settlementfrei heißt deshalb nicht kostenfrei. Die Netze brauchten Router, private Leitungen, Bandbreite, Wartung und Kundenzugang. Die Aussage betrifft Zahlungen zwischen Netzbetreibern, nicht die Kosten der darunterliegenden Infrastruktur.

Der Beitrag von 1995 verortet den CIX-Router in Santa Clara und nennt PSI als Betreiber. Die anderen Gründungsmitglieder verbanden ihre Netze über private Leitungen mit diesem Router. Das zeigt, wie Vereinbarung und Ausführung zusammenwirkten: Die Regeln bestimmten die Mitglieder und ihre Austauschbedingungen; Router und Leitungen transportierten den Verkehr. Eine Zusage für direkte Verbindung blieb von den Routen und der technischen Umsetzung der beteiligten Netze abhängig.

Eine Erweiterungsoption ist keine universelle Öffnung

Die Ankündigung sagte, weitere kommerzielle Anbieter könnten dem CIX-Modell beitreten. RFC 1259 deutete den CIX als ersten Schritt in Richtung eines Verbands für gemeinsame Austauschregeln. Das sind Hinweise auf ein weiter reichendes Ziel, aber kein Nachweis, dass alle Anbieter beitraten oder alle Ziele über CIX erreichbar wurden. Eine mögliche Erweiterung, eine Mitgliedschaft, die Vereinsstruktur, der Router und der tatsächlich angekündigte Routenumfang sind getrennte Sachverhalte.

CIX öffnete nicht mit einem einzelnen Beschluss „das Internet“. Es zeigte, wie unabhängige Anbieter Bedingungen für Verkehr und Abrechnung zwischen den eigenen Netzen vereinbaren konnten, ohne ihre Betriebsführung zusammenzulegen. Für Kunden innerhalb dieser Mitgliedsnetze entstand eine zusätzliche Option. Die übrigen Finanzierungs-, Routing- und Nutzungsregeln des Internets blieben davon unberührt. Die geprüften Quellen belegen auch nicht, dass CIX allein den späteren Abschied vom NSFNET-Backbone verursachte.

Quellenlage

Die Mitteilung von 1991 stammt von den Anbietern. Marktanteilszahlen und Erwartungen über künftige Verbreitung werden deshalb als deren Aussagen wiedergegeben, nicht als Messwerte. RFC 1192 und RFC 1359 dokumentieren den Kontext und die AUP. Srinageshs Beitrag von 1995 ist die retrospektive Quelle für Abrechnung und Routerbetrieb. Die Datumsangaben zur Gründung bleiben uneinheitlich.

Quellen