Zusammenfassung

  • Chorus darf Kupferdienste in einem Gebiet nur einstellen, wenn Glasfaser verfügbar ist und sämtliche Anforderungen des Copper Withdrawal Code erfüllt sind.
  • Das bestehende Kupfernetz muss in einer Nachbarschaft weiterbetrieben werden, bis ein gleichwertiger Glasfaserdienst verfügbar ist. Kann eine rechtzeitig bestellte Installation nicht abgeschlossen werden, auch wegen eines Dritten, muss Kupfer weiter bereitgestellt werden.
  • Der Rückzug verlangt mindestens sechs Monate Vorlauf und mindestens drei Mitteilungen mit Migrationsschritten und Enddatum.
  • Die Preis-Qualitäts-Regulierung 2025–2028 umfasst eine Erlösobergrenze von bis zu 4,1 Milliarden NZD und Qualitätsanforderungen. Der Betrag ist eine regulatorische Obergrenze, kein realisierter Umsatz, Gewinn, Unternehmenswert, zugesagtes Investment oder garantiertes Ausgabevolumen.

Damit wird eine allgemeine Abdeckungsaussage von einer abgeschlossenen Migration getrennt. Glasfaser kann in einem Gebiet angeboten werden, obwohl eine einzelne Installation noch an Zugang, Arbeiten oder Koordination scheitert. Kontinuität entsteht deshalb nicht schon durch das Vorhandensein einer Technologie, sondern erst durch einen funktionierenden Übergang bis zum Nutzer.

Die Regeln beweisen nicht, dass Kupfer und Glasfaser bei Stromausfall gleich reagieren, Notrufe immer funktionieren, Ausfälle ausgeschlossen sind oder jeder Haushalt Glasfaser hat. Sie beantworten die engere Frage, welche Bedingungen vor einer Einstellung des Kupferdienstes erfüllt sein müssen.