Zusammenfassung

  • Der DCMS-Entwurf ergänzt Section 181A des Charities Act 2011 um eine Ermessensbedingung: Erfasst würden Handlungen oder Ansichten, die Gewalt oder rassistischen beziehungsweise religiösen Hass fördern oder dazu wahrscheinlich geeignet sind. Eine Straftat muss laut Konsultation nicht vorliegen.
  • Die Bedingung führt nicht automatisch zum Ausschluss. Die Charity Commission müsste außerdem feststellen, dass die Person für das Trustee-Amt ungeeignet ist und ein Ausschluss im öffentlichen Interesse das Vertrauen in Wohltätigkeitsorganisationen schützt.

Die Strafjustiz wäre nicht mehr die Eingangstür

Das britische Ministerium für Digitales, Kultur, Medien und Sport (DCMS) veröffentlichte seinen Entwurf am 14. Oktober 2026. Er ergänzt die bestehende Ermessensbefugnis der Charity Commission for England and Wales um Condition EB. Die Behörde könnte sie bei Personen heranziehen, die ein relevantes Amt in einer Charity innehaben oder innehatten und durch Handlungen oder Äußerungen Gewalt oder rassistischen beziehungsweise religiösen Hass fördern oder wahrscheinlich fördern.

Die Konsultation sagt ausdrücklich, dass das Verhalten die strafrechtliche Schwelle nicht erreichen muss. Eine Verurteilung gehört nicht zu den Tatbestandsmerkmalen von EB. Parallel schlägt DCMS automatische Ausschlüsse nach Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten vor. Das sind zwei verschiedene Wege: Der eine knüpft an gelistete Verurteilungen an; der andere eröffnet eine Einzelfallentscheidung nach Section 181A des Charities Act 2011.

Der Entwurf reicht über Äußerungen im Sitzungsraum hinaus. Zu den relevanten Funktionen zählen Trustees und bestimmte leitende Beschäftigte, Beauftragte und Angestellte einer Charity sowie bestimmte Personen einer Körperschaft, die als Trustee handelt. Ein persönliches Social-Media-Konto kann in den Blick geraten. Der Text erfasst Verhalten während der Amtszeit oder „zu jeder anderen Zeit“. Eine frühere Äußerung kann also relevant werden, nachdem jemand in ein Leitungsorgan eintritt.

DCMS begründet die Erweiterung mit Fällen, in denen die bestehenden Befugnisse zeitaufwendig seien und rechtlich angegriffen oder verzögert würden. Die Konsultation nennt etwa das Veröffentlichen privater Daten einer Aktivistin mit einem Aufruf zum direkten Vorgehen in einem für Einschüchterung oder Gewalt bekannten Forum sowie die Verbreitung hasserfüllter Verschwörungserzählungen über eine rassische oder religiöse Gruppe. Die Beispiele beschreiben ein erkennbares Risiko. Die Rechtsbegriffe „fördern“, „ermutigen“ und „wahrscheinlich geeignet“ werden im Verordnungstext dagegen nicht weiter gefasst.

Auf den ersten Befund müssen zwei weitere folgen

Condition EB erfüllt nur den ersten Teil des bestehenden Tests. Die Commission muss zusätzlich feststellen, dass die Person für das Trustee-Amt ungeeignet ist und ein Ausschluss im öffentlichen Interesse zum Schutz des Vertrauens in Charities wünschenswert ist. Diese beiden Feststellungen bleiben eigenständig. Eine problematische Äußerung entscheidet nicht automatisch über die Fähigkeit, ein Amt auszuüben, oder über die passende Rechtsfolge.

Als Beweismittel nennt DCMS unter anderem Mitschriften von Predigten oder Reden, Social-Media-Beiträge und Weiterleitungen, Zeugenaussagen, Videos, Informationen anderer Aufsichtsstellen und Strafregisterbescheinigungen. Das Format beantwortet nicht die Kontextfrage. Ein geteilter Beitrag kann Zustimmung ausdrücken oder einen Vorgang dokumentieren. Ein Video kann den entscheidenden Satz davor oder danach auslassen. Die Behörde muss zeigen, was eine Quelle belegt und wo ihre Grenzen liegen.

Die Äußerung muss nach Ansicht der Konsultation nicht während der Charity-Tätigkeit fallen. Deshalb muss die Begründung den Schritt von einem privaten Beitrag zur Amtsunfähigkeit sichtbar machen: Was belegt das Material? Wie ist es einzuordnen? Warum berührt es gerade die Eignung als Trustee? Weshalb schützt ein Ausschluss das öffentliche Vertrauen? Ohne diese Verbindung würde die neue Eingangsvoraussetzung die zwei weiteren Prüfungen verdrängen.

Die Folgen können weit reichen. Eine Disqualifizierung darf bis zu 15 Jahre dauern und kann eine einzelne Charity, eine Klasse von Organisationen oder den gesamten Sektor betreffen. Sie kann außerdem eine Beschäftigung im Senior-Management ausschließen. Die Befugnis kann ohne förmliche Untersuchung und gegen eine Person eingesetzt werden, die das Amt bereits verlassen hat. Reichweite und Dauer sind damit Kern der Entscheidung.

Schutz vor Eingriffen steht in der Erläuterung, nicht als eigene Ausnahme im Tatbestand

Die Regierung erklärt, die Vorschläge sollten weder bloße Kränkung oder Unannehmlichkeit erfassen noch legitime Debatten oder Redner verhindern. Sie verweist auf geschützte Meinungs-, Religions-, Gedanken-, Protest- und Redefreiheit. Condition EB enthält jedoch keine eigene Ausnahme für Zitate, Berichterstattung, Protest oder unpopuläre Ansichten. Der Entwurf arbeitet mit dem Begriff „Ansichten“ und einer offenen Wahrscheinlichkeitsformel.

DCMS verweist auf die zwei weiteren Voraussetzungen, auf die Pflichten der Charity Commission zu verhältnismäßigem, rechenschaftspflichtigem, konsistentem und zielgerichtetem Handeln sowie auf den Human Rights Act 1998 und den Equality Act 2010. Diese Garantien wirken über Beweiswürdigung, Eignungsfeststellung, öffentliche Begründung und Umfang der Anordnung. Ob sie die Grenze tragen, wird in den Einzelfällen sichtbar.

Die bisherige Bilanz zeigt, warum die Trennung wichtig ist. Von 2016 bis März 2026 erließ die Commission mehr als 200 Disqualifizierungsanordnungen. Sechzehn Berufungen wurden vor einem Tribunal verhandelt; zwei Anordnungen hob es auf. In einem Fall konnte das Verhalten das Vertrauen beschädigen, reichte aber nicht aus, um die Amtsunfähigkeit oder die Erforderlichkeit im öffentlichen Interesse zu belegen. In einem anderen Fall zeigte neues Material, dass ein Trustee wegen Täuschung und Verschleierung durch einen anderen nichts von den Missständen wusste.

Zwei Zeiträume wurden verkürzt; in einem weiteren Fall entfiel das Verbot einer Senior-Management-Funktion.

Die Akten zeigen: Schädliches Verhalten und Amtsunfähigkeit sind getrennte Befunde. EB kann den ersten leichter zugänglich machen; die beiden weiteren Prüfungen brauchen eigene Belege.

Auch das Verfahren setzt Grenzen. Die betroffene Person erhält mindestens einen Monat vorher eine Mitteilung und Gelegenheit zur Stellungnahme. Ist sie Trustee, müssen auch die übrigen Trustees informiert werden. Die Öffentlichkeit wird gewöhnlich einen Monat lang zur Stellungnahme aufgefordert, sofern die Commission darauf nicht verzichtet. Eine Berufung vor dem Tribunal ist möglich; die Anordnung wird erst nach Ablauf der Berufungsfrist oder nach Abschluss des Rechtsmittels wirksam. Während der Stellungnahmefrist kann ein Trustee suspendiert werden. Auch diese vorläufige Maßnahme hat Folgen für die Leitung der Organisation.

Anhörung, Gesetzgebung und Einzelfallentscheidung

Die Konsultation gilt für England und Wales und endet am 23. Dezember 2026 um 17 Uhr. Charities, Trustees, Juristinnen und Juristen, Verbände und Öffentlichkeit können Beispiele und Einwände einreichen. Beide Kammern des Parlaments müssen die Verordnung billigen. Anschließend wendet die Charity Commission den Test auf konkrete Personen an; das Tribunal prüft angefochtene Entscheidungen.

Jede Stufe hat eine andere Aufgabe: Stellungnahmen liefern Material, das Parlament genehmigt den Rechtsrahmen, die Commission begründet einzelne Anordnungen und das Tribunal korrigiert fehlerhafte Anwendungen. Die praktisch wirksame Grenze ergibt sich aus dem verabschiedeten Wortlaut und den später veröffentlichten Gründen.

Die Erläuterung zum Entwurf sagt, eine vollständige Folgenabschätzung sei entbehrlich gewesen, weil keine oder keine erheblichen Auswirkungen auf den privaten, freiwilligen oder öffentlichen Sektor erwartet würden. DCMS erklärt zugleich, die Commission bearbeite bereits mehrere Fälle, die unter die neue Bedingung fallen könnten. Eine Zahl oder Prognose nennt das Ministerium nicht; auch mögliche Auswirkungen auf rechtmäßige Äußerungen wurden nicht gemessen. Die ersten begründeten Entscheidungen könnten diese Einschätzung verändern.

Das Parlament muss festlegen, wie die Commission beweist, dass eine umstrittene Ansicht eine Person für das Trustee-Amt ungeeignet macht und ein Ausschluss dem öffentlichen Interesse dient. Diese Disziplin kann in die Verordnung selbst oder verbindlich in die Begründungspflicht. Eine Zusicherung im Einleitungstext ist leichter zu übersehen als eine Regel, die Betroffene und Tribunal prüfen können.

Was als Nächstes zählt

Nach dem 23. Dezember ist die Antwort der Regierung zu prüfen: bleibt die Formel „wahrscheinlich geeignet“ bestehen, wird der Schutz legitimer Debatte Teil der Verordnung, und veröffentlicht die Commission anonymisierte Gründe mit Beweisarten, Reichweite, Dauer und Berufungsergebnis? Bei der Anwendung zählen private Konten, Äußerungen vor Amtsantritt und Material ohne strafrechtliche Anklage besonders.

Die Bedingung könnte ein Eingreifen ermöglichen, bevor ein Strafverfahren trägt. Zugleich kann sie ohne Verurteilung eine gravierende berufliche Folge auslösen. Die drei Prüfungsschritte, öffentliche Gründe und die Kontrolle des Tribunals müssen die Befugnis tragen.

Quellen: DCMS-Konsultation; Verordnungsentwurf 2026; Charities Act 2011, Section 181A.