Zusammenfassung

  • Der Beginn von BolNET wird häufig auf 1989 datiert. Das Dekret 24385 nennt dagegen eine schriftliche Vereinbarung vom 15. August 1990 zwischen dem Ausbildungsinstitut von ENTEL und der UMSA. Die Daten betreffen unterschiedliche Schritte.
  • Das Dekret von 1996 bestätigte BolNET als Sonderprojekt des CONACYT mit technischer, administrativer und finanzieller Autonomie. Es erlaubte Datenübertragungsdienste im In- und Ausland auf Grundlage der Vereinbarung mit ENTEL.
  • Eine spätere Geschichte besagt, dass 1999 alle Hochschulen des akademischen Verbunds angeschlossen waren. Sie hält ebenso fest, dass nicht genau bekannt ist, wer diese Anschlüsse nutzen durfte.

Einordnung

Projektbeginn und verlässlicher Dienst sind zwei Fragen

Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) nennt 1989 als das Jahr, in dem die technische Zusammenarbeit mit der Fakultät für Elektrotechnik der Universidad Mayor de San Andrés (UMSA) BOLNet umsetzte und Boliviens erste Internetverbindung herstellte. Auch das Kapitel von Noelia Gómez Téllez in Bolivia digital verortet den universitätsgeführten Beginn 1989 in La Paz. Das Dekret von 1996 nennt einen konkreten schriftlichen Schritt: Am 15. August 1990 vereinbarten ENTELs Ausbildungsinstitut und die UMSA mit Unterstützung des UNDP den Aufbau eines nichtkommerziellen Datennetzes.

Man muss aus diesen Angaben kein einziges, vermeintlich widerspruchsfreies Startdatum machen. Ein Projekt kann vor der im Dekret zitierten Vereinbarung begonnen haben. Keine der beiden Angaben beweist für sich einen durchgängigen öffentlichen Internetdienst. Das spätere Kapitel berichtet von frühem E-Mail-Verkehr, einer von ENTEL bereitgestellten Telefonleitung für den Datentransport und einem Netz mit 200 Computern im Jahr 1993. Damals übernahm die UMSA die physische und logische Netzverantwortung für BolNET. Campusnetz, Transportleitung und Verbindung zu ausländischen Diensten hingen zusammen, waren aber getrennte Ebenen.

Ein zeitgenössischer Bericht des Network Startup Resource Center vom 26. Juli 1995 liefert einen begrenzten Realitätscheck. Eine Routenverfolgung erreichte utama.bolnet.bo; der Bericht vermerkt jedoch, dass noch nicht alle Hosts arbeiteten. Damit ist IP-Erreichbarkeit zu diesem Zeitpunkt belegt, ebenso ein unfertiger Betriebszustand. Landesweite Verfügbarkeit oder Nutzerzahlen lassen sich daraus nicht ablesen. Die Fallstudie der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) von 2001 behandelt die Satellitenverbindung vom Dezember 1995 und die Kommerzialisierung als nachfolgende Ausbauphase.

1996 wurden unterschiedliche Fähigkeiten verbunden

CONACYT und ENTEL unterzeichneten am 29. Februar 1996 eine Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Bereitstellung von Internetdiensten. Das am 15. Oktober erlassene Dekret 24385 bestätigte BolNET als Sonderprojekt innerhalb des CONACYT und gewährte technische, administrative und finanzielle Autonomie. Artikel 3 erlaubte wertschöpfende Datenübertragung im Inland und ins Ausland, gebunden an die Vereinbarung und das Telekommunikationsgesetz. Artikel 4 ermächtigte BolNET, Einnahmen aus dem Verkauf der Dienste zu verwalten.

Das war kein einfacher Austausch des Hochschulnetzes gegen ein Betreibernetz. BolNET brachte technisches Wissen und eine akademisch aufgebaute Netzorganisation ein; ENTEL verfügte über Transportkapazität und eine andere Betriebsgröße. Die später in Bolivia digital dokumentierten Interviews bewerten die gemeinsame Erbringung unterschiedlich. Clifford Paravicini verwies auf die Schwierigkeit, aus einer Hochschuleinheit einen kommerziellen Anbieter zu machen, und auf die hohen Gerätekosten. Marco Antonio Vargas hielt dagegen, die Ingenieurfakultät habe bereits investiert und es habe keinen Grund gegeben, ein laufendes Projekt in eine gemeinsame Erbringung zu überführen. Der Widerspruch belegt eine umstrittene Entscheidung, aber kein einheitliches Motiv aller Beteiligten.

Auch die Marktordnung verdient eine enge Beschreibung. Laut der späteren Darstellung erhielt ETI-STET International im November 1995 einen Anteil von 50 Prozent an ENTEL und die Unternehmensführung. Artikel 32 des Gesetzes 1632 begrenzte die sechsjährige Ausschließlichkeit auf nationale und internationale Ferngespräche. Sie galt nicht pauschal für sämtliche Internetdienste. BolNETs Befugnis zur Datenübertragung wurde im Dekret gesondert und an die Vereinbarung mit ENTEL und CONACYT gebunden.

Ein Anschluss verrät nichts über seine Nutzer

Dem Kapitel zufolge schulte BolNET ENTEL-Personal im Netzmanagement; ENTEL stellte den Hochschulen des akademischen Netzes kostenlose Verbindungen bereit. 1995 entstanden Knoten in Santa Cruz und Cochabamba. Bis 1999 waren die Verbindungen aller teilnehmenden Hochschulen fertiggestellt. Das Netz reichte damit institutionell und geografisch über La Paz hinaus.

Ein eingezeichneter Hochschulanschluss sagt trotzdem nicht, welches Gebäude er erreichte, welche Kapazität verfügbar war, wer Zugangsdaten erhielt, wann ein Labor geöffnet war oder ob Studierende anderer Fakultäten hinein durften. Die Autorin hält ausdrücklich fest, dass präzise Angaben zu den Zugangsberechtigten fehlen. Ein weiteres Interview im selben Kapitel zeigt die Lücke zwischen formaler Regel und Nutzung: An einer privaten Universität stand der Zugang angeblich allen Beschäftigten offen; als tatsächliche Nutzer wurden jedoch Studierende und Lehrkräfte der Systemtechnik genannt. Das ist kein Beleg für alle Hochschulen.

Es zeigt, warum Netzanschluss und gelebter Zugang gesondert belegt werden müssen.

Die belastbare Schlussfolgerung bleibt begrenzt: Ein Hochschulprojekt wurde zu einem genehmigten Datendienst im gemeinsamen Betrieb mit ENTEL; das akademische Netz erreichte mehrere Städte und sämtliche teilnehmenden Hochschulen; wie viele Menschen es tatsächlich nutzten, bleibt unklar. Diese Lücke gehört zur Geschichte und schmälert den Netzausbau nicht.

Quellen

Grenzen der Belege

Das Jahr 1989 stammt aus späteren institutionellen Rückblicken; 1990 ist das Datum der schriftlichen Vereinbarung, die das Dekret von 1996 nennt. Die NSRC-Route ist eine Momentaufnahme, kein landesweites Betriebs-Audit. Fertigstellung 1999 und die Unsicherheit über Nutzer stehen in einem späteren, teilweise auf Interviews beruhenden Kapitel. Keine der genannten Quellen belegt landesweite Dauerverfügbarkeit, individuelle Nutzerzahlen oder gleichen Zugang an allen Hochschulen.