Zusammenfassung

  • Die CRTC verlangt von Bell Canada einen Plan, der zeigt, wie ein Konkurrent mit fremder Infrastruktur an die regulierte Glasfaser-Großhandelsschnittstelle kommt.
  • Sie fragt, ob Bells drei Anschlussvarianten zunächst den Kauf eines weiteren, nicht tarifierten Bell-Dienstes voraussetzen. Die Antwort muss bis zum 28. Oktober vorliegen.

Eine gesetzlich geöffnete Tür taugt wenig, wenn nur der Hausherr das passende Kabel verkauft. Mit einem Auskunftsersuchen vom 14. Oktober lässt sich die kanadische CRTC den Anschluss von Bells Glasfaser-Großhandelsdienst im Detail erklären. Anlass ist der Antrag von 77997 Newfoundland and Labrador Inc. vom April zur Anbindung über Infrastruktur Dritter.

Zuerst geht es um ein kurzes Stück zwischen zwei Patchfeldern. Bell soll bestätigen, ob die Zeichnung des Antragstellers dessen Vorschlag richtig wiedergibt. Behauptet Bell ein Sicherheitsrisiko durch eine Verbindung, die ein Dritter statt Bell selbst setzt, verlangt die Behörde eine konkrete Beschreibung genau dieses Risikos.

Der zweite Brennpunkt heißt 151 Front Street. Bell hatte erklärt, im Großraum Toronto biete es die Schnittstelle in keiner anderen fremden Einrichtung an. Die CRTC fragt nun, an welchen Bell-Vermittlungsstellen Wettbewerber den tarifierten Zugang erhalten können. Zudem will sie wissen, ob Bell das Gebäude an der Front Street bei anderen verpflichtenden Diensten wie eine Vermittlungsstelle behandelt, während es im Tarif „Vermittlungsstellen“ durch „Standorte“ ersetzen möchte.

Schließlich geht es um die Rechnung am Eingang. Bell beschrieb drei Wege über eigene Ethernet-Dienste oder Kolokationsverbindungen. Muss ein Konkurrent einen solchen, nicht tarifierten Dienst kaufen, um die im Tarif genannte Drittanbindung nutzen zu können? Die Behörde stellt diese Frage ausdrücklich; eine Entscheidung über den Antrag steht noch aus.

Die Großhandelspolitik der CRTC von 2024 verlangt nutzbaren Zugang und trennt Faserzugang vom Transportnetz des Wettbewerbers. Der aktuelle Fall prüft diese Trennung am Patchfeld. Bell antwortet bis zum 28. Oktober, der Antragsteller darf bis zum 4. November dazu Stellung nehmen.

Quellen