Zusammenfassung

  • Arcep schlägt für jedes öffentlich initiierte Glasfasernetz einen eigenen Referenzwert für wiederkehrende monatliche Kosten vor. Der Entwurf ist ausdrücklich nicht bindend und soll bestehende Zugangsverträge sowie die Anwendung der geltenden Tarifgrundsätze analytisch unterstützen.
  • In den Arcep-Simulationen lag bei etwas mehr als der Hälfte der betrachteten öffentlichen FttH-Netze das wiederkehrende Entgelt unter den berechneten Kosten. Für die meisten Netze dieser Gruppe lag der modellierte Anpassungsbedarf bei 0,50 bis 2 Euro je aktivem Anschluss und Monat – nicht bei einem landesweit vorgeschriebenen Preis und nicht bei einer entsprechenden Erhöhung von Endkundenrechnungen.

Am 15. Oktober 2026 hat Arcep einen Entwurf für Leitlinien und ein dazugehöriges Kostenmodell zur Instandhaltung und zum Betrieb öffentlich initiierter FttH-Netze veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht eine praktische Frage: Wie lässt sich bestimmen, welche laufenden Kosten eines solchen Netzes durch die wiederkehrenden Großhandelsentgelte gedeckt werden sollten? Arcep versucht, diese Frage mit einem gemeinsamen Rechenrahmen zu objektivieren. Das Modell soll Infrastrukturbetreibern ermöglichen, relevante Kosten gegenüber kommerziellen Betreibern nachvollziehbarer zu machen und zugleich als analytisches Instrument für Arcep zu dienen.

Damit entsteht allerdings kein neuer allgemeiner Regulierungspreis. Die vorgeschlagenen Leitlinien haben keine bindende Wirkung. Ein Vertragspartner kann eine andere Berechnungsmethode verwenden, wenn er sie anhand der bestehenden regulatorischen Tarifgrundsätze begründen kann. Auch eine Änderung eines bestehenden Zugangsvertrags erfolgt nicht automatisch durch das Modell, sondern setzt eine Verhandlung und eine einzelfallbezogene Prüfung voraus. Der Entwurf empfiehlt insbesondere dort Gespräche, wo die modellierten relevanten Kosten durch das bestehende wiederkehrende Entgelt nicht gedeckt sind.

Diese Unterscheidung ist entscheidend. Das MCO-Modell ist zunächst eine gemeinsame Bezugsgröße. Seine wirtschaftliche Wirkung entsteht daraus, dass beide Seiten dieselbe Kostenfrage strukturierter betrachten können. Wo zuvor unterschiedliche Annahmen über Wartungsaufwand, aktive Anschlüsse oder unterstützende Kostenpositionen miteinander konkurrierten, bietet das Modell einen nachvollziehbaren Referenzpunkt. Es entscheidet aber nicht selbst, welches Entgelt am Ende in einem Vertrag steht.

Die Konstruktion ist ausdrücklich netzspezifisch. Arcep versucht nicht, sämtliche betrieblichen Vorgänge einzeln abzubilden, sondern einen praktikablen Ausgleich zwischen Einfachheit und Genauigkeit zu finden. Die Kosten werden anhand operativer Treiber für jedes Netz modelliert. Bestimmte unterstützende Kosten werden auf die modellierten Tätigkeiten verteilt; Einnahmen, die mit einzelnen Kostenpositionen verbunden sein können, werden nicht generell gegengerechnet, weil die Vertragspraktiken unterschiedlich sind.

Ein zentraler Baustein ist die erwartete Zahl aktiver Anschlüsse. Der vorgeschlagene Ansatz leitet diese Größe nicht einfach aus einem aktuellen beobachteten Teilnehmerbestand ab. Stattdessen verwendet er INSEE-Daten zu Hauptwohnsitzen mit einem Gewicht von 0,9, Zweitwohnsitzen mit einem Gewicht von 0,25 sowie Betrieben mit mindestens einem Beschäftigten mit einem Gewicht von 0,97. Dabei gelten die im Modell vorgesehenen Verzögerungen von zwei beziehungsweise drei Jahren. Die daraus entstehende Zahl ist somit eine modellierte Projektion und keine unmittelbar beobachtete Abonnentenzahl.

Auch der Zeithorizont prägt das Ergebnis. Die Referenzrechnung arbeitet mit 25 Jahren, einer prognostizierten Basis aktiver Leitungen und den modellierten jährlichen MCO-Kosten. Für den Vergleich mit dem wiederkehrenden Tarif wird ein Faktor von 1,27 verwendet. Hinzu kommen die von Orange erhobenen Entgelte für die Nutzung der Tiefbauinfrastruktur sowie eine Komponente für die Finanzierung des ursprünglichen Netzausbaus. Der 25-Jahres-Ansatz verwendet einen realen Kapitalkostensatz von 8 Prozent zur Herleitung des Faktors.

Das bedeutet: Der Referenzwert ist nicht einfach die Summe unmittelbar beobachteter Rechnungen. Er ist das Ergebnis einer Kette von Annahmen über Netzbetrieb, Anschlusspotenzial, Kostenstruktur, Finanzierung und Zeithorizont. Genau diese Transparenz macht den Ansatz für Verhandlungen interessant. Gleichzeitig ist sie der Punkt, an dem unterschiedliche begründete Auffassungen über einzelne Parameter zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

Arcep hat das Modell nach einer Konsultation von März bis Mai 2026 angepasst. Nach dem vorliegenden Faktenstand wurden die geschätzte Zahl kurativer Wartungseinsätze reduziert, die Sätze für indirekte Wartungskosten erhöht und die IT-Kosten für Wartung und Großhandelsvermarktung angehoben. Der neue Entwurf ist damit nicht einfach eine unveränderte Fortschreibung eines früheren Kostenansatzes, sondern enthält bereits Rückmeldungen aus dem vorherigen Konsultationsprozess.

Die Simulationen von Arcep auf Basis von Daten der Infrastrukturbetreiber zeigen, dass etwas mehr als die Hälfte der öffentlich initiierten FttH-Netze ein wiederkehrendes Entgelt unterhalb der berechneten Kosten aufwies. Für die meisten Netze dieser Gruppe errechnete das Modell einen zusätzlichen Bedarf von 0,50 bis 2 Euro je aktivem Zugang und Monat. Diese Zahl muss eng gelesen werden: Sie betrifft die betreffende Gruppe von Netzen und einen modellierten Großhandelszugang. Sie ist weder eine allgemeine Erhöhung für sämtliche Verträge noch eine Aussage über Endkundenpreise.

Ebenso wichtig ist, was das Modell nicht abdeckt. Kosten für Erdverlegung und Umleitungen können je nach Gebiet um mehr als das Zehnfache variieren. Sie werden im generischen Modell nicht angesetzt, weil solche Arbeiten unregelmäßig sind, schwer vorhersehbar bleiben und von Entscheidungen lokaler Behörden abhängen. Komplexe Anschlüsse und mögliche Investitionen in Resilienz liegen ebenfalls außerhalb der allgemeinen MCO-Kostenrechnung und müssen gesondert behandelt werden.

Erneuerungsinvestitionen von Anlagen sollen zwar für die Kostenerfassung berücksichtigt werden; einen allgemeinen Benchmark-Betrag nennt der Entwurf dafür bei Veröffentlichung jedoch nicht.

Diese Abgrenzungen verhindern, dass MCO mit den gesamten Lebenszykluskosten eines Netzes gleichgesetzt wird. Der laufende Betrieb und die Instandhaltung bilden nur einen bestimmten Teil der wirtschaftlichen Rechnung. Ursprüngliche Ausbaufinanzierung, besondere Anschlussarbeiten, außergewöhnliche Arbeiten, Resilienzinvestitionen, Tiefbauverlagerungen und künftige Erneuerungen folgen teilweise anderen Logiken und können nicht einfach in den generischen MCO-Wert eingerechnet werden.

Der regulatorische Hintergrund ist ein weit fortgeschrittener Glasfaserausbau: Nach Angaben von Arcep waren zum 30. Juni 2026 landesweit 95,3 Prozent der für Glasfaser geeigneten Anschlüsse mit Faser erschlossen, während 85,0 Prozent der Festnetz-Breitbandkunden Glasfaser nutzten. Diese Zahlen zeigen den Umfang des Netzes, sagen aber nicht aus, ob jedes einzelne öffentlich initiierte Netz seine laufenden Kosten wirtschaftlich deckt.

Für die Vertragsparteien verschiebt sich damit die relevante Frage. Es geht weniger darum, ob eine abstrakte „richtige“ MCO-Gebühr existiert, sondern darum, welche Kostenbasis für ein konkretes Netz nach den geltenden Tarifgrundsätzen sachgerecht belegt werden kann. Der Arcep-Ansatz kann diese Auseinandersetzung strukturieren, weil er technische und wirtschaftliche Annahmen in eine gemeinsame Rechnung überführt. Er ersetzt aber weder die Beweisführung der Parteien noch die Prüfung des Einzelfalls.

Die nächste formale Wegmarke ist die Konsultation. Der Entwurf verweist insbesondere auf Abschnitt 3.1.4 für Stellungnahmen; andere Teile waren bereits Gegenstand der vorherigen Konsultation. Antworten können bis zum 16. November 2026 um 18:00 Uhr Pariser Zeit eingereicht werden. Bis dahin bleibt der Rahmen ein Vorschlag.

Gerade deshalb liegt die Bedeutung des Vorstoßes weniger in einem einzelnen Eurobetrag als in der Veränderung der Verhandlungsarchitektur. Ein netzspezifisches Modell kann Kostenannahmen sichtbar machen, ohne sie automatisch zu einem Vertragspreis zu erklären. Für Infrastrukturbetreiber schafft das eine gemeinsame Sprache für Kostendeckung; für kommerzielle Betreiber macht es zugleich die einzelnen Modellannahmen prüfbar. Und für Arcep entsteht ein analytischer Bezugspunkt, ohne dass der Entwurf selbst Verträge ändert.

Die entscheidende institutionelle Grenze bleibt daher bestehen: Das Modell kann eine Kostenstreitigkeit messbarer machen, aber es löst sie nicht automatisch. Seine Funktion ist die eines Betriebs- und Verhandlungsreferenzrahmens innerhalb bestehender Tarifgrundsätze – nicht die eines universellen Preisbefehls.