Summary

  • ARIN-2020-3 nennt Amy Potter und Andrew Dul als gemeinsame Betreuer. Die Problembeschreibung aus dem Jahr 2020 erklärt, dass ein 3X-Small-ISP mit der damals kleinsten IPv6-Zuteilung /36 von 250 auf 500 Dollar Jahresgebühr springen konnte. ARINs Registrierungsabteilung berichtete, ein erheblicher Teil der betroffenen Antragsteller habe daraufhin verzichtet.
  • Für ein beantragtes /40 gelten zwei Grenzen: direkte IPv4-Zuteilungen von höchstens /24 und IPv4-Weiterzuteilungen von höchstens /22. Das IPv6-Präfix kann ohne Neunummerierung bis /32 wachsen; überschreitet das direkte IPv4 /24, wird /40 automatisch zu /36. Der Vorstand nahm die Änderung im Dezember 2020 an; das aktuelle NRPM enthält sie weiter.

Wer als sehr kleiner Anbieter 2020 bei ARIN IPv6 beantragte, bekam womöglich zuerst eine Preisfrage gestellt. Der damals kleinste Block war /36; genau er konnte einen 3X-Small-ISP aus der 250-Dollar- in die 500-Dollar-Jahresstufe schieben. Die Kunden blieben dieselben. Nur der Rechnungsbetrag hatte einen Wachstumsschub. Amy Potter und Andrew Dul betreuten ARIN-2020-3, die eine feinere erste Stufe schuf.

Die Registrierungsabteilung hatte dem ARIN-Beirat von einer erheblichen Zahl solcher Antragsteller berichtet, die nach der Gebührenauskunft auf IPv6 verzichteten. Der technische Mindestblock war damit zum wirtschaftlichen Filter geworden. Man musste das Netz noch gar nicht umstellen, um die Hürde zu spüren: Es reichte, das Antragsformular auszufüllen und die Gebührenfolge zu sehen.

Der neue /40-Weg hat zwei Schlösser. Erstens dürfen die direkt gehaltenen IPv4-Zuteilungen zusammen höchstens /24 ergeben. Zweitens dürfen die dem ISP zugewiesenen IPv4-Weiterzuteilungen zusammen höchstens /22 betragen. In beiden Gruppen ist auch null möglich. Der Blick auf nur eine Gruppe hätte die Größe eines Anbieters verzerrt. Normalerweise bleibt /32 die Untergrenze, sofern der Antragsteller nicht ausdrücklich /36 oder unter diesen Bedingungen /40 verlangt.

Zur kleinen Eingangsstufe gehört eine Wachstumstreppe. Ein Inhaber von /36 oder /40 darf bis /32 auf Vier-Bit-Grenzen erweitern, ohne seine Kunden neu zu nummerieren oder zusätzliche Gründe vorzulegen. Steigen die direkten IPv4-Zuteilungen eines /40-Inhabers später über /24, wächst sein IPv6-Block automatisch auf /36. So erhält der kleine ISP eine bezahlbare erste Stufe, während die Sonderbehandlung mit seiner Größe mitwandert.

ARINs Vorstand beschloss die Änderung am 16. Dezember 2020; umgesetzt wurde sie am 16. März 2021. Im heutigen NRPM, Abschnitt 6.5.2.1, stehen die /40-Bedingungen, die Erweiterung ohne Neunummerierung und der automatische Wechsel zu /36. Die Beträge 250 und 500 Dollar stammen aus der damaligen Problembeschreibung.

Potter war eine der beiden benannten Betreuer. Die Änderung zeigt, wie viel Macht in einer unscheinbaren Zahl hinter dem Schrägstrich stecken kann. Ein zu großer Mindestumschlag machte aus IPv6 eine teurere Bestellung. Mit /40 passte der Umschlag zum kleinsten Anbieter; größere Anbieter wechseln auf die nächste Größe. Diesmal wächst zuerst das Netz und danach die passende Kategorie.