Summary

  • Amrita Choudhury und Simon Sohel Baroi verfassten prop-135 gegen doppelte Anforderungen an Antragsunterlagen und prop-136 zur Bündelung von Registrierungspflichten. Beide wurden im Dezember 2021 veröffentlicht.
  • APNIC erwartete weder geänderte Antragsbewertung noch einen Umbau des Registrierungssystems. Die geltende Ressourcenrichtlinie fordert weiterhin Belege und bearbeitet vollständig dokumentierte Fälle in Eingangsreihenfolge.

Ein besserer Wegweiser vor derselben Tür

Choudhury hat nicht versucht, aus einem Adressantrag eine Postkarte zu machen. Die erste Vorlage nahm wiederholte Formulierungen zu Belegen ins Visier. Die zweite stellte Registrierungspflichten übersichtlicher zusammen. APNIC 52 stimmte beiden zu. Das Sekretariat hielt in beiden Folgenabschätzungen fest, dass die bisherige Beurteilung von Anträgen voraussichtlich gleich bleibe und kein Eingriff in das Registrierungssystem nötig sei.

Was bleibt, steht in der aktuellen Richtlinie. Abschnitt 5.3 verlangt weiterhin die Registrierung zugewiesener ASNs und von Delegationen, einschließlich Größenregeln für IPv4- und IPv6-Netze. Abschnitt 5.6 erlaubt APNIC, Netzpläne, Subnetz- und Routingpläne, Topologie, Geräterechnungen, vorhandene Bestände und den vorgesehenen Einsatz zu prüfen. Nach 5.6.2 werden Fehler und Lücken berichtigt; erst ordentlich dokumentierte Anträge laufen in der maßgeblichen Reihenfolge.

Eine verständlichere Vorschrift spart Sucharbeit und macht die Beurteilung besser nachvollziehbar. Die vorliegenden öffentlichen Unterlagen enthalten jedoch keine Messreihe zu Bearbeitungsdauer, Nachforderungen oder Arbeitsaufwand vor und nach der Änderung. Damit ließe sich ein tatsächlicher Effekt am Schalter feststellen.

Quellen: prop-135; prop-136; geltende Richtlinie.