Zusammenfassung

  • Das W3C veröffentlichte WCAG-EM 2.0 am 23. Juli 2026 als Group Note. Die Accessibility Guidelines Working Group trägt das Dokument, nicht jedoch das W3C oder seine Mitglieder; zusätzliche WCAG-Anforderungen entstehen dadurch nicht.
  • Zunächst entsteht eine strukturierte Stichprobe aus typischen Ansichten, wesentlichen Funktionen, Inhaltsarten, eingesetzten Technologien und weiteren relevanten Fällen. Die Zufallsstichprobe wird anschließend mit zehn Prozent dieser strukturierten Stichprobe bemessen.
  • Im Beispiel des W3C werden zu 80 strukturierten Elementen acht zufällige hinzugefügt, insgesamt also 88. Die Auswahl muss nicht streng wissenschaftlich sein, soll aber den gesamten Produktumfang erreichen können, keinem vorhersehbaren Muster folgen und dokumentiert werden.
  • Vollständige Prozesse werden gesondert geschützt: Gehört eine Stichprobe zu einem Ablauf, müssen sämtliche Seiten oder Ansichten des Standardwegs und wichtiger Verzweigungen einbezogen werden.
  • In den meisten Anwendungen reicht eine Stichprobenbewertung nach WCAG-EM allein nicht für eine WCAG-Konformitätsaussage über das gesamte Produkt. Jede Verwendung braucht deshalb einen Nachweis, der Nenner, Umfang, Auswahl, Verantwortliche, Datum und Aussageart verbindet.

Vor den zehn Prozent stehen mehrere Ermessensentscheidungen

WCAG-EM 2.0 beginnt nicht bei der Stichprobengröße. Die Methodik grenzt zuerst das digitale Produkt ein, bestimmt WCAG-Version und Zielniveau und legt eine Accessibility-Support-Basis fest: Welche Browser, assistiven Technologien und anderen User Agents sollen unterstützt werden? Danach werden typische Ansichten, unverzichtbare Funktionen, Inhaltsvarianten, eingesetzte Technologien und weitere auffällige Fälle erkundet.

Aus diesem Bild baut der Prüfer die strukturierte Stichprobe. Sie ist absichtsvoll. Eine Ansicht kann zugleich Layout, Funktion und Technologie repräsentieren. Ein altes, komplexes, dynamisches oder uneinheitlich entwickeltes Produkt benötigt typischerweise mehr Fälle. Auch vorhandene Befunde, Produktkenntnis und die verlangte Ergebnissicherheit verändern die Größe. Die Note gibt deshalb keine absolute Universalzahl vor.

Erst anschließend folgt Methodik-Anforderung 3.2. Die Zahl der zufälligen Elemente beträgt zehn Prozent der strukturierten Stichprobe. Enthält diese 80 Elemente, kommen acht weitere hinzu, sodass 88 geprüft werden.

Die Gesamtzahl der Produktseiten ist nicht Teil dieser Rechnung. Bei 8.000 Seiten bedeutet das Beispiel nicht, dass 800 zufällig geprüft wurden. Bei Anwendungen mit dynamisch erzeugten Zuständen lässt sich eine feste Gesamtpopulation unter Umständen gar nicht sinnvoll angeben. Die Prozentzahl beschreibt den zusätzlichen Kontrollsatz im Verhältnis zur fachlich entworfenen Auswahl.

Zufall ist hier ein Test auf übersehene Vielfalt

Beide Sätze haben unterschiedliche Aufgaben. Die strukturierte Auswahl bildet ab, was die Produktanalyse erkannt hat. Die zufällige Auswahl sucht nach dem, was dieser Analyse entgangen ist. Nach der Prüfung verlangt WCAG-EM einen Vergleich: Enthält der Zufallssatz neue Inhaltsarten oder neue Befunde, die im strukturierten Satz fehlen?

Falls ja, war die erste Auswahl nicht hinreichend repräsentativ. Der Prüfer geht zur Erkundung zurück, erweitert die strukturierte Stichprobe und wiederholt den Vergleich. Der Zufall ist damit eine Rückkopplung, keine statistische Absolution für die ursprüngliche Auswahl.

Als praktische Auswahlwege nennt die Note unter anderem Crawler, generierte Listen, Serverprotokolle, Suchmaschinen oder manuelle Verzeichnisse. Streng wissenschaftliche Kriterien sind nicht erforderlich. Dennoch muss der Auswahlraum den gesamten definierten Produktumfang überspannen, die einzelne Auswahl darf keinem vorhersehbaren Muster folgen und das Verfahren sollte für Zuverlässigkeit und Replizierbarkeit festgehalten werden.

Diese Formulierung setzt eine nützliche Grenze. Eine praktische Zufallsprüfung kann professionelle blinde Flecken aufdecken, ohne ein formales Konfidenzintervall zu erzeugen. Umgekehrt macht das Wort „zufällig“ aus acht Beobachtungen keine Populationsschätzung für alle ungesehenen Zustände.

Ein Prozess lässt sich nicht am bequemsten Bildschirm beenden

Barrieren entstehen häufig im Übergang: beim Validierungsfehler, in der Anmeldung, während der Zahlung oder bei der Bestätigung. Darum verlangt Schritt 3.3, alle Seiten oder Ansichten eines vollständigen Prozesses einzubeziehen, sobald ein ausgewähltes Element zu diesem Prozess gehört.

Zu dokumentieren sind Ausgangspunkt, Standardabfolge und häufige oder kritische Zweige. Auch die Aktionen zwischen den Zuständen gehören in den Nachweis. Eine URL allein rekonstruiert weder eingegebene Daten noch Dialoge, Kontozustand oder eine bestimmte Gerätekonfiguration.

Diese Regel ist keine bloße Erhöhung der Zehn-Prozent-Menge. Die strukturierte Stichprobe schützt bekannte Vielfalt, die Zufallsstichprobe sucht unbekannte Lücken und die Prozessregel bewahrt die funktionale Einheit. Wer alles in einer Abdeckungsquote zusammenfasst, beseitigt die Prüfziele, die den drei Mechanismen ihren Sinn geben.

Eine Stichprobenaussage ist keine Produkteigenschaft

WCAG-EM formuliert die Reichweitengrenze deutlich. Eine WCAG-Konformitätsaussage für eine ganze Website darf nicht allein auf der Prüfung ausgewählter Seiten und Funktionen beruhen. Nicht entdeckte Fehler können verbleiben. Da die Methodik meist mit einer Stichprobe arbeitet, ermöglicht ihre Anwendung allein in den meisten Fällen keine Konformitätsaussage für das vollständige Zielprodukt.

Das ist kein Urteil gegen Stichproben. Sie können Mängelbeseitigung steuern, Beschaffung vorbereiten, Versionen vergleichen und Risiken überwachen. Begrenzung erfährt die Schlussfolgerung: „Die geprüften Elemente erfüllten das Ziel“ und „das Produkt ist WCAG-konform“ behaupten nicht dasselbe.

Die Note erlaubt eine optionale Evaluation Statement. Sie nennt mindestens Datum, WCAG-Titel, Version und URI, Zielniveau, Produktumfang, verwendete Technologien und Support-Basis. Der Produkteigentümer verpflichtet sich, die Gültigkeit sicherzustellen und die Richtigkeit der Aussage aufrechtzuerhalten.

Diese Pflicht verlangt Produktversion und Erneuerungsauslöser. Ein neues Designsystem, ein anderer Zahlungsanbieter, Änderungen an Authentifizierung oder CMS sowie Drittkomponenten können die alte Evidenz entwerten. Eine öffentliche Aussage ohne Ablaufbedingung wirkt unverändert, obwohl ihr Gegenstand weitergezogen ist.

Der Bericht muss bis zur Entscheidung reichen

Der verpflichtende Bericht enthält bereits eine belastbare Provenienz: Prüfer, Auftraggeber und Datum; Umfang, Ziel und Support-Basis; Technologien; strukturierte und zufällige Elemente samt Auswahlverfahren; vollständige Prozesse und Ergebnisse. Optional können Werkzeuge, Browser, assistive Technologien, Bildschirmkopien und Reproduktionsschritte archiviert werden. Sensible Daten dürfen dabei selbstverständlich geschützt bleiben.

Beschaffungsentscheidung, öffentliche Erklärung oder Management-Dashboard sehen jedoch oft nur einen Satz. Ein kompakter Stichproben-zu-Entscheidungs-Nachweis kann den Sinn dieses Satzes erhalten, ohne vertrauliche Anlagen offenzulegen.

Er sollte Produkt, Version und exakten Umfang nennen, WCAG-Version und Zielniveau sowie Support-Basis. Er sollte Größe und Begründung der strukturierten Auswahl, Zahl und Nenner der zufälligen Auswahl, das Ziehungsverfahren, vollständige Prozesse, nur zufällig entdeckte Befunde und daraus folgende Erweiterungen festhalten. Außerdem gehören Prüfer, Auftraggeber, verantwortlicher Eigentümer, Datum, Ablauf- oder Änderungsereignis und die Aussageklasse hinein: interner Befund, WCAG-EM-Evaluationsaussage oder WCAG-Konformitätsaussage.

Bei einem optionalen Aggregatscore müssen Formel und Grenzen mitreisen. WCAG-EM weist darauf hin, dass derzeit keine einzelne Kennzahl bekannt ist, die Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Praktikabilität zugleich erfüllt. Summenwerte können irreführen und geben zu wenig Kontext für die tatsächliche Barrierefreiheit; WCAG selbst bietet kein Bewertungsschema. Ein Score kann Fortschritt kommunizieren, darf aber nicht zum Ersatz der Befunde werden.

Heng Lus Agency-Perspektive macht den institutionellen Kern sichtbar: Vertrauen sinkt, wenn der Leser nicht mehr erkennt, welcher Akteur die Evidenz ausgewählt und welcher Prinzipal die Aussage autorisiert hat. Nenner, Rollen und Aussageart im selben Nachweis halten diese Delegation prüfbar.

Was die Quellen nicht belegen

Das W3C behauptet nicht, dass zehn Prozent der strukturierten Stichprobe für jedes Produkt ausreichen oder dass eine feste absolute Größe gilt. Die Zufallsauswahl verspricht auch keine statistische Repräsentativität.

Die Grenze der Gesamtkonformität macht Stichprobenergebnisse nicht wertlos. Sie verhindert lediglich, dass ihre Reichweite unbemerkt wächst. Dieser Artikel bewertet kein konkretes Produkt und wirft keinem Prüfer Irreführung vor. Der vorgeschlagene Nachweis ist eine Governance-Empfehlung von Daniel Kade, keine bestehende W3C-Anforderung oder Zertifizierung.

Quellen

  1. W3C — Mitteilung zur Group Note WCAG-EM 2.0
  2. W3C — WCAG Evaluation Methodology 2.0, Group Note vom 23. Juli 2026
  3. W3C — Publikationsgeschichte von WCAG-EM 2.0
  4. W3C — Dokumenttypen
  5. W3C — Process Document vom 18. August 2025
  6. W3C — Web Content Accessibility Guidelines 2.2
  7. W3C WAI — WCAG-EM Report Tool
  8. Heng Lu — On the Agency Problem at the Core of Internet Governance