Summary
- Der letzte große IPv4-Vorrat von APNIC, 103/8, sollte auch späteren Netzen einen kleinen Einstieg ermöglichen. Die gewöhnliche Transferregel ließ diesen Vorrat zugleich in den Handel wandern.
- Tomohiro Fujisaki brachte die Lücke mit prop-116 auf die Tagesordnung. Aus einem vollständigen Transferverbot wurde erst eine Frist von zwei, bei APNIC 44 dann von fünf Jahren.
- Die Frist beginnt mit der ursprünglichen Zuteilung. Sie gilt auch bei Fusionen und Übernahmen; entfällt der ursprüngliche Bedarf während dieser Zeit, geht der Block an APNIC zurück.
Vorrat für Spätankömmlinge, Kasse für Schnellentschlossene
„Nur ein Stück pro Kunde“ ist eine schöne Regel, solange sich der Kunde nicht nebenan sofort ein zweites Konto eröffnen kann. Genau diese Frage stellte sich bei APNICs letztem großen IPv4-Vorrat. Aus 103/8 konnten neue und bestehende Mitglieder einen kleinen Block bekommen. Die damaligen allgemeinen Transferregeln ermöglichten anschließend die Weitergabe. APNIC beschrieb 2016 selbst, wie mehrere neue Konten kleine Blöcke erhalten und sie später bei einem bestehenden Betreiber bündeln könnten.
Tomohiro Fujisaki wollte den Ausgang schließen. Als Autor der prop-116 schlug er im September 2016 zunächst ein umfassendes Transferverbot für 103/8 vor. APNIC 42 fand dafür keinen Konsens. Die spätere Fassung erlaubte den Transfer nach zwei Jahren; auch APNIC 43 kam im März 2017 zu keiner Einigung. An der Tür des Vorrats prallten zwei berechtigte Ansprüche aufeinander: den kleinen Startblock für spätere Netze bewahren und dem Inhaber eine planbare Verfügung ermöglichen.
Drei weitere Jahre aus der Sitzung
Bei APNIC 44 im September 2017 verlangten die Teilnehmer eine längere Sperre. Fujisaki änderte zwei Jahre in fünf und strich zugleich die Klausel, nach der die Beschränkung mit der Erschöpfung von 103/8 enden sollte. Die offizielle Sitzungsseite hält beide Änderungen fest. Version sechs erreichte Konsens in der Policy SIG und in der Mitgliederversammlung. Der Executive Council setzte betroffene Transfers vorübergehend aus, während das Ergebnis festgezurrt wurde. Am 20. November 2017 trat die Regel in Kraft.
Entscheidend ist die ursprüngliche Zuteilung. APNICs Umsetzungsnotiz ließ bereits abgeschlossene Transfers bestehen. Wer einen übertragenen 103/8-Block hielt, durfte ihn aber erst nach Ablauf von fünf Jahren seit der ersten Zuteilung erneut übertragen. Ein neuer Eigentümer bekam keinen neuen Startpunkt. Die geltende Richtlinie enthält dieselbe Mindestfrist; APNICs Transferbedingungen erfassen auch Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen. Fällt der ursprüngliche Antragsgrund innerhalb der Frist weg, ist der Block zurückzugeben.
Eine Zahl verhinderter Gelegenheitsgeschäfte hat APNIC nicht veröffentlicht. Für die Konstruktion der Regel braucht man sie nicht: An jedem betroffenen Block hängt ein prüfbares Anfangsdatum. Fujisakis erste Fassung wollte einen Riegel. Die Versammlung baute eine Uhr ein.
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