Zusammenfassung

  • Der erste HTTPBIS-Entwurf vom November 2012 hieß „SPDY Protocol“ und bezeichnete sich als vorläufigen Ausgangspunkt für Entscheidungen der Arbeitsgruppe.
  • Im Februar 2015 billigte die IETF HTTP/2 und HPACK nach wesentlichen Änderungen. Chrome kündigte an, SPDY und NPN durch HTTP/2 und ALPN zu ersetzen.

Der Prototyp brachte seinen Namen mit

Der erste HTTPBIS-Entwurf vom November 2012 trug den Titel SPDY Protocol. Eine Rahmenschicht transportierte mehrere gleichzeitige Datenströme mit Prioritäten und Kompression; darüber lag eine HTTP-ähnliche Bedeutung für bestehende Anwendungen. Der redaktionelle Hinweis nannte den Text einen vorläufigen Ausgangspunkt. Google hatte funktionsfähige Technik geliefert. Die Arbeitsgruppe musste entscheiden, welche Teile ein gemeinsamer Standard tragen sollte.

Im Bericht der IETF vom Februar 2015 stehen sechs Zwischentreffen und Tests zwischen den Entwurfsständen. Die Verantwortlichen zählten mehr als 200 Entwurfsfragen, 17 Textfassungen und 30 Implementierungen. Das sind Zahlen der Standardisierung; die Nutzung auf Websites müsste gesondert gemessen werden. Format, Kompression und Abbildung auf HTTP-Bedeutungen wurden erheblich verändert, bevor HTTP/2 und HPACK gebilligt wurden.

Die Rechnung für die Kompression

RFC 7541 hält fest, dass SPDY Header mit DEFLATE komprimierte. Der CRIME-Angriff zeigte ein Sicherheitsrisiko dieses Verfahrens. HPACK wurde mit begrenztem Speicherbedarf und geringerer Anfälligkeit für bekannte Angriffe definiert. Der im Mai 2015 veröffentlichte RFC 7540 gab HTTP/2 über TLS die Kennung h2 für die Aushandlung mittels ALPN. Mehrere gleichzeitige Ströme blieben das Ziel; der technische Vertrag änderte sich.

Chrome kündigte im Februar 2015 HTTP/2-Unterstützung und die spätere Entfernung von SPDY und NPN zugunsten von HTTP/2 und ALPN an. Eine Ergänzung des Beitrags nennt Chrome 51. Ein datierter Veröffentlichungsnachweis dieser Version würde den tatsächlichen Stichtag belegen. Der Prototyp eröffnete die Verhandlung; viele Beteiligte verfassten die endgültige Regel.

Quellen