Zusammenfassung

  • Die FCC hat den Kontrollwechsel über drei bislang unbebaute AWS-3-Lizenzen für den Uplink von Tristars TLG Unpaired Holdings zu einer SpaceX-Tochter genehmigt.
  • An die Stelle terrestrischer Ausbaupflichten treten drei messbare Satellitenziele, Nachweise und der automatische Verlust eines Lizenzgebiets bei endgültigem Scheitern.

Ein Funkmast lässt sich zählen. Bei einer Verbindung zum Satelliten wird die Aufsicht komplizierter — und näher am eigentlichen Dienst. Die FCC-Entscheidung vom 21. Oktober erlaubt den Verkauf dreier brachliegender Lizenzen und schreibt zugleich vor, wie die neue Nutzung Rechenschaft ablegen soll.

Die Frequenzen liegen bei 1695 bis 1710 MHz und sind ungepaart. Die drei Lizenzen umfassen drei Wirtschaftsräume, 62 Counties in acht US-Bundesstaaten und etwa vier Prozent der Bevölkerung. Noch gehören sie TLG Unpaired Holdings unter Kontrolle von Tristar. Nach Vollzug geht die Kontrolle an Starlink Spectrum Holdings, eine SpaceX-Tochter.

Für dieses Geschäft erlässt die FCC Ausnahmen von bisherigen Vorgaben für terrestrischen Bau, Verlängerung und bestimmte Fälle der Dienstunterbrechung. Platzt die Transaktion, enden die Ausnahmen für Tristar und TLG. Die Ersatzpflicht prüft ausschließlich den Uplink vom Endgerät zum Satelliten: Für einen Downlink ist dieses Frequenzpaket nicht vorgesehen.

Zwei Jahre nach dem 30. November 2027 muss die Uplink-Rate beim fünften Nutzerperzentil mindestens 100 kbit/s je MHz erreichen — auf 90 Prozent der Lizenzfläche und bei 70 Prozent zeitlicher Verfügbarkeit. Nach vier Jahren sind es 200 kbit/s/MHz und 80 Prozent, nach neun Jahren 300 und 90 Prozent. Die geografischen 90 Prozent bleiben konstant. Zusätzliche Grenzwerte für spektrale Effizienz gelten beim ersten und letzten Termin.

Innerhalb von 30 Tagen nach jedem Meilenstein ist eine Baunotifikation mit technischer Beschreibung, Linkbudget und elektronischen Karten fällig. Der Messplan muss mindestens neun Monate vor dem ersten Termin vorliegen, Prüfdaten innerhalb von sechs Monaten nach jedem Termin. Ein Fehlschlag beim ersten Ziel rückt den Endtermin um ein Jahr vor, beim zweiten um weitere zwei. Werden alle endgültigen Ausbauanforderungen verfehlt, erlischt das betroffene Gebiet automatisch. SpaceX dürfte es bei einer Neuvergabe nicht zurückholen.

Die Ausnahmeregelung hat damit eine Quittungspflicht. Entscheidend wird sein, ob der Messplan schwache Nutzerverbindungen so sorgfältig erfasst, wie die Akte es verlangt.

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