Zusammenfassung
- Ofcoms Entscheidung vom 23. Oktober erweitert Ku- und Ka-Band-Frequenzen für bewegliche Satellitenterminals in Flugzeugen und Schiffen im britischen Luftraum und in den Hoheitsgewässern.
- Die Spektrumentscheidung steht; die Änderung bestehender Netzlizenzen ist noch Gegenstand eines Verfahrens. Heathrow soll in die Liste geschützter Flugplätze aufgenommen werden, mit vorheriger Abstimmung innerhalb des Flughafenzauns.
Die Antenne eines Flugzeugs ist eine bewegliche Funkstelle. Auf einem Schiff gilt dasselbe. Für Passagiere ist das WLAN; für die Lizenzierung ist es ein Sender mit einer bestimmten Frequenz, Koexistenzauflagen und einem klaren territorialen Zuständigkeitsbereich.
Am 23. Oktober beschloss Ofcom, die Genehmigungen für bewegliche Erdfunkstellen (ESIM) zu erweitern, die geostationäre (GSO) und nicht geostationäre (NGSO) Satelliten nutzen. Erfasst sind Teile des Ku- und Ka-Bands, aber keine pauschale Frequenzfreigabe für jedes Gerät. 12,75–13,25 GHz kommen für GSO-ESIMs in Flugzeugen und Schiffen hinzu. Aeronautische NGSO-Uplinks umfassen 27,5–29,1 GHz und 29,5–30 GHz; die maritimen NGSO-Bereiche sind enger.
Das ist keine bürokratische Feinheit. Flugzeuge, Schiffe, GSO-Satelliten und NGSO-Konstellationen teilen sich nicht dieselbe Funkspur. Die WRC-23-Resolutionen der ITU legen technische Bedingungen für das Nebeneinander mit anderen Funkdiensten fest. Ofcom nimmt diese Bedingungen in das britische Genehmigungsmodell auf: Plattform, Umlaufbahn, Frequenz und technische Auflage gehören zusammen.
Die Flughafengrenze ist wörtlich gemeint. In einer am selben Tag veröffentlichten Allgemeinen Bekanntmachung schlägt Ofcom vor, Heathrow in den Anhang geschützter Flugplätze der bestehenden Earth-Station-Network-Lizenzen (ESN) aufzunehmen. Eine Station, die innerhalb des Zauns eines gelisteten Flughafens sendet, braucht vorherige Zustimmung der zuständigen Flughafenbehörde oder der Civil Aviation Authority (CAA). Ofcom will nach Möglichkeit den Flughafen direkt als erste Anlaufstelle; die CAA bleibt die Ausweichstelle.
Die Entscheidung über neue Frequenzen ist gefallen. Die Änderung bestehender Lizenzen folgt separat. Ofcom schlägt vor, neue Frequenzen und Koexistenzbedingungen in die vorhandenen ESN-Lizenzen zu übernehmen. Lizenzinhaber können bis 14. Dezember 2026, 17 Uhr, Stellung nehmen; Ofcom erwartet eine Entscheidung im Januar 2027. Die Bekanntmachung nennt neun NGSO- und rund 60 GSO-ESN-Lizenzen. Das sind Netzlizenzen, keine Zahl von Flugzeugen oder Bordantennen.
Neue Lizenzanträge laufen während des Verfahrens weiter. In dieser Zeit erteilte Lizenzen würden nach der endgültigen Entscheidung automatisch angepasst. Die internationale Frequenzregel öffnet den Funkweg; die britische Lizenz erlaubt seine Nutzung im Land.
Quellen
- Ofcom: Satellitenspektrum für Luft- und Seefahrt
- Ofcom: Allgemeine Bekanntmachung zur geplanten Änderung der ESN-Lizenzen
- ITU: Radio Regulations, Ausgabe 2024
- ITU: WRC-23-Resolutionen 121, 123 und 156
- Ofcom: Informationen zu Lizenzen für Earth Station Networks
- ITU: WRC-23-Resolution 121 (PDF)
- ITU: WRC-23-Resolution 123 (PDF)
Mitgliederbriefing
Detaillierter Profilkontext
Melden Sie sich mit der richtigen Mitgliedschaftsstufe an, um das vollständige Briefing und die Quellennotizen freizuschalten.
Nur für den Strategischen Kreis
Strategic Circle
Offen für alle Leser. Schalten Sie Profil-Briefings nach Beitritt und Anmeldung frei.
Strategic Circle beitretenNur für Leadership Alliance
Leadership Alliance
Für qualifizierte Inhaber von IP-Assets und Management; melden Sie sich an, um Leadership-Alliance-Briefings freizuschalten.
Leadership Alliance beitreten





