Summary

  • Am 20. Oktober 2004 verabschiedete der ARIN-Vorstand eine IPv6-Gebührentabelle für Zuteilungen und Verlängerungen ab Januar 2005: 1.250 bis 36.000 US-Dollar. Ray Plzak ließ drei getrennte Befreiungsanträge für weitere Prüfung zurückstellen.
  • Am 9. November legte er stattdessen einen Antrag vor, der Mitglieder in gutem Stand für 2005 und 2006 von allen IPv6-Gebühren befreite. Regulär 2004 gestellte und noch offene IPv6-Rechnungen blieben ausgenommen. Der Vorstand stimmte einstimmig zu.

Die Vorstandsnotiz vom 20. Oktober zeigt, wie leicht sich eine Preisliste mit einer Rechnung verwechseln lässt. ARIN setzte für IPv6 ab Januar 2005 1.250 Dollar für XS/Micro /48 und 2.250 Dollar für Small /32 an; die höchste Kategorie, XX-Large /21 oder größer, kostete 36.000 Dollar. Eine Ergänzung bezog Verlängerungen ausdrücklich ein. Der Vorstand verabschiedete die Tabelle einstimmig. Ob diese Beträge tatsächlich eingezogen würden, stand noch zur Debatte.

Kassenwart Lee Howard hatte drei Befreiungen vorgelegt. Er wollte den Vorteil für IPv4-Abonnenten auf Mitglieder ohne IPv4-Abo ausweiten, die Gebühren bestehender reiner IPv6-Abonnenten ohne Erlass offener Forderungen aussetzen und die allgemeine IPv6-Befreiung bis Ende 2005 verlängern. Ray Plzak beantragte bei allen drei Punkten Vertagung. Der Finanzausschuss sollte genauer prüfen; niemand widersprach. Vertagt heißt: noch nicht entschieden, weder angenommen noch verworfen.

Am 9. November kam der erste Punkt zurück. Plzak ersetzte den Antrag vollständig. Vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006 sollten alle IPv6-Gebühren für Mitglieder in gutem Stand entfallen. Eine Ausnahme ließ er ausdrücklich stehen: IPv6-bezogene Gebühren, die 2004 ordnungsgemäß in Rechnung gestellt worden und noch offen waren. Howard unterstützte den Text. Der Vorstand nahm ihn namentlich und einstimmig an; die anderen beiden Anträge zog Howard als erledigt zurück.

Die Tarifordnung blieb also in Kraft, während die fällige Zahlung für Berechtigte zwei Jahre ausgesetzt wurde. Wer eine reguläre offene IPv6-Rechnung von 2004 hatte, erhielt keinen rückwirkenden Forderungsverzicht. Wie viele Mitglieder in welche Gruppe fielen und welche Summen offen waren, steht nicht in den Protokollen. Dafür wären die Buchungen nötig.

Plzak war der Urheber des Ersatzantrags, nicht ein alleiniger Gebührenherr. Die Entscheidung des Vorstands machte aus drei kleinteiligen Ausnahmen eine breite Frist und schützte zugleich die alte Buchung. Die Gratisbotschaft hatte einen Rand, an dem die Rechnung wieder sichtbar wurde.