Zusammenfassung

  • Ofcoms Entscheidung vom 23. Oktober erlaubt Anträge für bestimmte Q/V-Frequenzen an Satelliten-Gateways in 68 Gebieten mit hoher Dichte, den verbleibenden 6 Prozent der britischen Landfläche. Die aufgeführten Frequenzen ergeben 8 GHz für GSO- und 7 GHz für NGSO-Gateways.
  • Der Downlink 40,5–42,5 GHz fällt aus der allgemeinen Zulassung heraus. Für einzelne Standorte ist eine lokale Zugangslizenz nötig; ausschlaggebend sind Mobilfunkpläne oder eine Vereinbarung mit dem Lizenzinhaber.

Acht Gigahertz, zwei Frequenzlisten

Die britische Karte für Satelliten-Gateways bekommt einen urbanen Teil. Ofcom öffnet Frequenzen in 68 dicht besiedelten Gebieten – darunter größere Städte, Orte und Verkehrsknoten –, die zusammen 6 Prozent der Landesfläche ausmachen. Bereits im März hatte die Behörde bis zu 10 GHz in dünn besiedelten Gebieten freigegeben, die 94 Prozent abdecken. Anträge für die neuen Gebiete sind seit dem 23. Oktober über die üblichen Gateway-Lizenzen möglich. (Ofcoms Entscheidung; vollständige Erklärung)

„Bis zu 8 GHz“ ist eine Obergrenze, kein identisches Paket für jede Umlaufbahn. Ein geostationäres Gateway (GSO) darf 47,2–50,2 und 50,4–52,4 GHz für den Uplink sowie 37,5–40,5 GHz für den Downlink nutzen: zusammen 8 GHz. Bei nicht geostationären Gateways (NGSO) endet der zweite Uplink bereits bei 51,4 GHz; die Summe beträgt 7 GHz. Für 39,5–40,5 und 50,4–51,4 GHz koordiniert Ofcom die Nutzung mit dem Verteidigungsministerium.

Auf dem Spektrum sitzen schon andere

Die Bänder teilen sich feste Richtfunkstrecken, Mobilfunklizenzen, passive Satellitendienste und Verteidigungsnutzungen. Ofcom bearbeitet Anträge nach dem Prinzip „first come, first served“ und mit technischer Koordination. Die Lizenzen begrenzen die Sendeleistungsdichte, verlangen definierte Antennenwerte und setzen Mindest-Elevationswinkel: 15 Grad für GSO, 20 Grad für NGSO. NGSO-Gateways dürfen feste und mobile Dienste nicht schädlich stören. Empfänger bei 37,5–40,5 GHz haben gegenüber den Mobilfunklizenzen im dicht belegten 40-GHz-Bereich keinen Schutzstatus. (Anhang mit Lizenzmustern)

Die eigentliche Grenze liegt bei 40,5–42,5 GHz. Diesen Satellit-zu-Erde-Downlink nimmt Ofcom nicht in die allgemeine Zulassung für Ballungsräume auf. Die gemeinsame Nutzung mit Mobilfunk ist komplex; zugleich sind konkrete Ausbauorte noch unsicher. Einige ältere Festnetz-Lizenzen in Teilen des Bands laufen bis zum 1. Juni 2028. Eine landesweite Freigabe würde die Standortfrage überspringen.

Für einzelne Orte bleibt „Local Access“. Die einmalige Gebühr beträgt 950 Pfund. Wenn Mobilfunkbetreiber im fraglichen Zeitraum keine Nutzung planen, kann eine Kurzzeitlizenz von bis zu drei Jahren beantragt werden. Für längere Zeiträume muss der Gateway-Betreiber Bedingungen mit dem Mobilfunklizenznehmer aushandeln und anschließend bei Ofcom die passende Lizenz beantragen. Die Gebühr eröffnet den Antrag, garantiert aber weder Standort noch Genehmigung.

Am Ende zählt die Adresse

Ofcom erwartet, dass Gateways nahe an Internet-Knoten und Rechenzentren in bestimmten Fällen die Dienstqualität verbessern könnten. Die Entscheidung nennt jedoch weder bereits genehmigte Stadtstandorte noch gemessene Latenzgewinne oder abgeschlossene Mobilfunkvereinbarungen. Dafür fehlen bislang konkrete Antragsorte, Lizenzentscheidungen und Ergebnisse für 40,5–42,5 GHz.

Die Verteilung läuft nun über zwei Verfahren: technische Koordination bei den allgemein verfügbaren Frequenzen und standortgebundene Verhandlungen beim ausgeschlossenen Downlink. Die nächste Bilanz sollte deshalb mehr liefern als eine GHz-Zahl: Antragseingänge, erteilte Lizenzen, Bedingungen und die Orte, an denen Mobilfunk Platz gelassen hat.