Zusammenfassung
- Eine landesweite 10-MHz-Bahn-Lizenz kostet jährlich £1.458.000; diese Gebühr steht bereits fest.
- Ofcom stellt einen anderen Teil der Rechnung zur Debatte: Rechnungen über £75.000 sollen standardmäßig in zwölf Monatsraten fällig werden.
£1.458.000 Jahresgebühr für eine britische 10-MHz-Bahn-Lizenz: Diese Zahl steht bereits fest. Ofcoms Entwurf vom 30. Oktober setzt nicht den Spektrumpreis neu an, sondern den Zahlungsplan. Rechnungen über £75.000 könnten künftig standardmäßig in zwölf Monatsraten laufen statt in zehn. Für Lizenznehmer verschiebt sich damit der Zeitpunkt, zu dem Millionenbeträge aus der Kasse gehen.
Für NGSO-Satelliten-Gateways gilt bislang eine pauschale, kostenbasierte Jahresgebühr von 500 Pfund. Ofcom beschloss im März, sie durch administrierte Anreizpreise zu ersetzen und die Formel an die überarbeitete Berechnung für GSO-Gateways anzulehnen. Steigende Nachfrage mache den Opportunitätswert knapper Frequenzen relevant. Der Oktoberentwurf setzt diesen Beschluss in der Gebührenordnung um; Ofcom erwartet die neuen Preise Anfang 2027, wie die aktuelle NGSO-Lizenzleitlinie festhält. Die Gebührenentscheidung für Satelliten-Gateways erläutert den Wechsel.
Auch die 1900–1920-MHz-Gebühren sind nicht neu ausgehandelt. Das seit der Vergabe 2000 ungenutzte Band soll zwischen 1900–1910 MHz für künftige mobile Bahnkommunikation und 1910–1915 MHz für Gateways des Emergency Services Network aufgeteilt werden. Ofcoms Entscheidung von 2025 setzte jährlich 1,458 Millionen Pfund für eine landesweite 10-MHz-Bahnlizenz und 364.500 Pfund für eine 5-MHz-ESN-Gateway-Lizenz fest. Kleinere Bahnnetze zahlen nach Streckenlänge: 14.580 Pfund je 100 Meilen für 10 MHz, aufgerundet. Der neue Entwurf schreibt die Beträge in die Verordnung; die Zuweisung der Nutzungen wird nicht neu verhandelt. Ofcoms 1900-MHz-Entscheidung enthält die Tabelle.
Offen ist die Kassenfrage. Ofcom will die Schwelle für Ratenzahlungen von Rechnungen über 100.000 auf über 75.000 Pfund senken, Monatsraten standardmäßig einrichten und den Zeitraum von zehn auf zwölf Monate verlängern. Eine Einmalzahlung bleibt auf Wunsch möglich. Zusammengefasst werden dürfen nur gleichartige Lizenzen mit gleichem Fälligkeitstag in derselben Zahlungsanforderung. Stellungnahmen sind bis 17 Uhr am 4. Dezember 2026 möglich; die Schlussmitteilung wird für Februar 2027 erwartet. Konsultation und Verordnungsentwurf weisen die beschlossenen Preise und die neue Zahlungsregel getrennt aus.
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