Zusammenfassung

  • Ofcom entfernte am 30. Oktober 2026 eine Antragsregel: Die gesamte beantragte Empfangsbandbreite eines NGSO-Gateways muss die Sendebandbreite nicht mehr unterschreiten oder ihr entsprechen.
  • Bestehende Lizenznehmer können zusätzliche Empfangsfrequenzen mit Formular OfW564 beantragen. Prüfungen zu Funkverträglichkeit und Wettbewerb bleiben bestehen.

Ein Satelliten-Gateway kann ein großes Ohr und einen kleineren Mund brauchen. Die britische Lizenzpraxis verlangte bisher eine andere Rechnung. Absatz 1.30 der März-Fassung erklärte Anträge für annehmbar, wenn die gesamte Empfangsbandbreite die gesamte Sendebandbreite nicht überstieg. Maßstab waren beantragte Funkfrequenzen, nicht gemessener Datenverkehr und nicht der Tarif eines Kunden.

Ofcom hat den Absatz mit seiner Aktualisierung vom 30. Oktober gestrichen. Der Regulierer hält die Vorgabe nicht mehr für nötig. Das Änderungsverzeichnis der neuen Fassung 1.4 nennt die Streichung ausdrücklich. Das Gateway verbindet die Satellitenkonstellation mit dem Internet oder einem privaten Netz. Die separate Netzlizenz für Endgeräte wird von dieser konkreten Antragsregel nicht berührt.

Für bestehende Standorte beginnt die Arbeit erst jetzt. Ihre Lizenz gewinnt durch die neue Anleitung keine Frequenzen. Wer den Empfang erweitern will, muss eine Änderung mit OfW564 beantragen; auch ein neuer Standort benutzt dieses Formular samt technischen Tabellen. Ofcom prüft weiterhin die Koexistenz mit bereits genehmigten NGSO-Systemen, veröffentlichten Anträgen und bestimmten bei der ITU registrierten Stationen auf denselben Frequenzen. Hinzu kommt die Wirkung auf den Wettbewerb. Bei Gateway-Anträgen gibt es normalerweise keine routinemäßige öffentliche Konsultation.

Erhebliche Konflikte etwa wegen Größe, Lage oder konkurrierender Nachfrage können eine Konsultation auslösen.

Der gelöschte Zahlenfilter lässt einen asymmetrischen Entwurf überhaupt zur sachlichen Prüfung zu. Die Mitteilung nennt noch keinen Betreiber, dessen Lizenz nach der neuen Praxis geändert wurde. Erst eine veröffentlichte Genehmigung mit Empfangs- und Sendebändern sowie Auflagen zeigt die praktische Reichweite.