Summary
- Ofcoms Erklärung vom Oktober 2026 trennt vier Aufgaben: Die Regierung setzt den Rechtsrahmen, Ofcom überwacht die Pflichten, Telekommunikationsanbieter betreiben und reparieren ihre Netze, und andere Sektoren – vor allem die Stromversorgung – prägen wichtige Abhängigkeiten.
- Ofcoms Modell für mobile Funkzugangsnetze schätzt, dass an Standorten mit etwa zwei Dritteln der Bevölkerung bei einem Stromausfall von bis zu ungefähr einer Stunde noch ein Notruf möglich wäre. Das garantiert weder gewöhnliche Telefonie noch Datenverkehr; die modellierte Reichweite nach sechs Stunden veröffentlicht der Bericht nicht.
Am 13. Oktober 2026 veröffentlichte Ofcom zwei Texte, die zusammen gelesen werden sollten. Der eine hilft Haushalten und kleinen Unternehmen, sich auf Unwetter vorzubereiten. Der andere erläutert die Rolle der Aufsicht, wenn Kommunikationsnetze durch Wetter, Stromausfälle, Cybervorfälle, Softwarefehler oder Betriebsprobleme gestört werden. Er ordnet die Zuständigkeiten, doch seine wichtigste Aussage ist keine neue Garantie: Die Anbieter bleiben für Planung, Betrieb und Wiederherstellung ihrer Netze und Dienste verantwortlich.
Das ist wichtig, weil Resilienz mehrere Organisationen ohne gemeinsame Leitstelle umfasst. Die Regierung bestimmt den gesetzlichen und politischen Rahmen. Ofcom veröffentlicht Erwartungen, sammelt Informationen zu Vorfällen und Abhängigkeiten, arbeitet mit Regierung und Fachstellen zusammen und kann bei möglicher Nichteinhaltung ermitteln oder einschreiten. Der Anbieter hält den Dienst am Laufen und trägt die praktische Aufgabe, das Netz wiederherzustellen. Ein Stromnetz oder Cloud-Anbieter kann eine wesentliche Abhängigkeit sein, übernimmt damit aber nicht die Entscheidungshoheit des Telekommunikationsanbieters.
Ofcoms endgültige Leitlinie für Netz- und Dienstresilienz vom 16. Juni 2026 macht diese Grenze konkreter. Sie gilt für Großhandels- und Endkundenanbieter. Zu deren Pflichten gehören angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen für Netzteile, die Dritte in ihrem Auftrag betreiben. Ein eingekaufter Wholesale-Link oder ausgelagerte Außendienstteams ändern, wer eine Aufgabe ausführt; die Verantwortung für den angebotenen Dienst verschwindet dadurch nicht. Ofcom erwartet zudem, dass Anbieter Abhängigkeiten in Planung, Infrastruktur, Betrieb, Lieferanten und Übergängen verstehen.
Im Störungsfall zählen Abhängigkeitskarten und Betriebsprotokolle deshalb ebenso wie der Bestand an Batterien.
Die Daten zur Stromversorgung mobiler Netze zeigen, warum eine einzige Resilienzquote täuschen kann. Ofcoms technischer Bericht vom Februar 2025 modellierte die Erreichbarkeit von Notrufen bei Stromausfällen. Bei einem Ausfall von bis zu ungefähr einer Stunde könnten demnach Standorte, die etwa zwei Dritteln der Bevölkerung entsprechen, weiterhin Notrufe ermöglichen. Dahinter stehen Notstromversorgung für mindestens eine Stunde an rund 20 Prozent der Maststandorte und die Möglichkeit, für Notrufe ein verfügbares Fremdnetz zu nutzen.
Das ist ein Modell für ein bestimmtes Dienstergebnis, keine Zählung aller noch aktiven Standorte und kein Beleg für fortbestehende normale Telefonie oder Daten.
Mit längerer Dauer ändert sich das Ergebnis. Laut Bericht verfügten nur etwa fünf Prozent der Standorte über mindestens sechs Stunden Notstrom; die modellierte Zahl der Haushalte, die in diesem Szenario den Notruf erreichen könnten, ist geschwärzt. Diese Lücke begrenzt die öffentlichen Schlussfolgerungen und darf nicht durch Hochrechnung gefüllt werden. Ofcom schätzte, dass ein Ausbau, der nahezu allen Menschen bis zu vier Stunden Notrufzugang ermöglicht, rund eine Milliarde Pfund kosten würde – einschließlich Investitionen und mehrjähriger Betriebskosten.
Das sei keine Kosten-Nutzen-Analyse und bewerte den Nutzen verschiedener Resilienzniveaus nicht, betont Ofcom. Normale Sprach- und Datendienste einzubeziehen wäre ein anderes und teureres Ziel.
Der Connected-Nations-Bericht 2024 verzeichnete zwischen September 2023 und August 2024 zwölf Millionen verlorene Kundenstunden im mobilen Funkzugangsnetz durch Stromprobleme. In dieser Erhebung hatten etwa 20 Prozent der Standorte eine Reserve, um die Funkzugangsfunktion länger als 15 Minuten zu halten; etwa fünf Prozent überstanden einen sechsstündigen Stromausfall, ohne Notstrom für die Übertragung. Diese Standortzahlen und das spätere Notrufmodell unterscheiden sich nach Datum, Messgröße und Methode. Sie bilden weder eine Zeitreihe noch austauschbare Belege.
Sie zeigen, warum Aufsicht sowohl Infrastrukturindikatoren als auch Ergebnisse auf Diensteebene benötigt.
Für Anbieter lautet die nützliche Frage nicht nur: „Wie viele Standorte haben Batterien?“ Entscheidend ist, welche Kunden welchen Dienst über welchen verbleibenden Pfad wie lange erreichen können und welcher Nachweis die Wiederherstellung bestätigt. Ein belastbares Betriebsprotokoll verknüpft Dauer und Ort des Stromausfalls mit der Abdeckung aktiver Funkzellen, der Notrufreichweite, der Verfügbarkeit normaler Sprache und Daten, den betroffenen Kundenstunden, der Abstimmung mit Lieferanten oder dem Stromsektor und dem Zeitpunkt, zu dem jeder Dienst zurückkehrte.
Die Juni-Leitlinie nennt auch getestete Umschaltung, genaue Anlagenverzeichnisse, Servicemodelle und die Überwachung betroffener Nutzerzahlen.
Die Stromabhängigkeit macht Resilienz zu einer sektorübergreifenden Aufgabe, verwischt aber die Pflichten nicht. Ofcom erklärt, mit Regierung, Branche und Ofgem das Verständnis und die Koordination bei Stromrisiken zu verbessern. Der Bericht von 2025 fragt, wie sich Netzzuverlässigkeit und Telekom-Notstrom ausbalancieren lassen, ob Maßnahmen auf Orte mit höherem Risiko langer Ausfälle zielen sollten und wie sich Informationen ohne doppelte Investitionen teilen lassen. Das sind echte Fragen gemeinsamer Planung.
Sie machen weder die Aufsicht für den Generatortransport noch ein Stromunternehmen für die Wiederherstellung mobiler Dienste verantwortlich.
Heng Lus Note 70 liefert lediglich eine redaktionelle Frage: Die Kontinuität einer Funktion ist nicht dasselbe wie der Erhalt jeder Institution oder Autorität, die mit ihr verbunden ist. Als Blickwinkel fragt sie hier, welcher Dienst gemeint ist, wer dafür verantwortlich bleibt und welcher Nachweis die Wiederherstellung belegt. Die Notiz ist kein Beleg zu Ofcom oder britischem Recht.
Ofcoms Unwetterhinweise empfehlen, Geräte aufzuladen, wichtige Telefonnummern festzuhalten und Zugang zu mehreren Mobilfunkanbietern in Betracht zu ziehen. Bei einem Ausfall des eigenen Anbieters kann ein Notruf ein anderes Netz nutzen. Solche Vorbereitung kann Schäden begrenzen, besonders in ländlichen Gebieten mit weniger Alternativen. Sie überträgt die rechtliche oder betriebliche Pflicht des Anbieters nicht auf Haushalte. Ein belastbarer Resilienznachweis muss deshalb konkret sein: Dienst, Dauer und betroffene Bevölkerung benennen, getestete Abhängigkeiten zeigen und Wiederherstellungsbelege veröffentlichen.
Ein modellierter Notrufzugang für eine Stunde beweist weder vier Stunden Breitband, noch eine unbetroffene ländliche Region, noch einen erprobten Wiederanlaufplan.
Quellen
Ofcom: Ansatz zur Netz- und Dienstresilienz, 13. Oktober 2026
Ofcom: Leitlinie zur Netz- und Dienstresilienz, 16. Juni 2026
Ofcom: Technischer Bericht zur Stromresilienz des mobilen RAN, 10. Februar 2025
Nur als redaktionelle Perspektive: Heng Lu, Note 70: The Registry Continuity Fallacy
Ofcom: Leitlinie zur Resilienz für Kommunikationsanbieter (PDF)
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