Zusammenfassung

  • Nominet will für .cymru und .wales den Sammeltransfer nach dem Kauf eines Teils eines Domainbestands anbieten. ICANN prüft den Antrag noch.
  • Betroffene Inhaber sollen mindestens 15 Tage vorher schriftlich informiert werden. Ist der Transfer abgeschlossen, sieht der Entwurf keine Schonfrist für seine Rücknahme vor.

Wer nur einen Teil eines Registrarbestands kauft, übernimmt kein ganzes Unternehmen, wohl aber Kunden und deren Domains. Die Namen einzeln durch einen gewöhnlichen Wechselprozess zu schicken, wäre eine umständliche Kassenschlange. Nominets Antrag an ICANN sieht deshalb für .cymru und .wales einen Sammeltransfer nach Teilübernahme vor. Im öffentlichen RSEP-Verzeichnis steht der Antrag vom 19. Oktober auf „ICANN Review“. Eine Genehmigung für diese beiden Endungen liegt damit noch nicht vor.

Erfasst wären zwei Fälle: Ein akkreditierter Registrar erwirbt durch Kauf oder Zusammenschluss einen Teil des Bestands eines anderen. Oder ein bisheriger Wiederverkäufer wird selbst akkreditierter Registrar und übernimmt die Domains, die er bereits betreut hat. Beide Registrare müssen zustimmen. Der Erwerber bestätigt zudem, dass die reguläre ICANN-Transferregel den Vorgang nicht abdeckt. Danach ist er der neue betreuende Registrar. Die Domain bleibt beim Inhaber; Ansprechpartner und Registerzuständigkeit wechseln.

Der abgebende Registrar muss sämtliche betroffenen Inhaber mindestens 15 Tage vor Abschluss schriftlich benachrichtigen. Der Brief erklärt die Änderung des öffentlichen Registrierungsdatensatzes und nennt Kundenservice und technischen Kontakt des neuen Registrars. Der bestehende Kundenvertrag muss einen Wechsel im Übernahmefall erlauben. Das Ablaufdatum jeder Domain bleibt unverändert. Die Buchhaltung zieht um, die bezahlte Laufzeit nicht.

Entscheidend ist der Satz danach. Die standardisierte ICANN-Vertragsklausel bestimmt: Nach Abschluss gibt es keine Schonfrist, um den Sammeltransfer rückgängig zu machen. Domains mit ausstehendem Transfer, Lösch- oder Wiederherstellungsvorgang sowie in der Rückholfrist sind ausgeschlossen. Gebührenumgehung muss der Registry-Betreiber abweisen. Für einen Inhaber konzentriert sich die Möglichkeit, den neuen Dienstleister zu prüfen, auf die Tage vor der Übergabe.

Nominet meldet Interesse von Registraren und erwartet keinen Wettbewerbseffekt. Das sind Angaben der Antragstellerin, keine gemessenen Ergebnisse. ICANN muss noch entscheiden und einen Vertragsnachtrag unterzeichnen. Falls der Dienst startet, zählt zuerst etwas sehr Bodenständiges: Kommen die Briefe rechtzeitig an, stimmen die Registerdaten, und nimmt der neue Support den Anruf entgegen?

Sources