Summary

  • Im Protokoll von ARIN 40 entwarf Lee Howard ein Beispiel: Ein großer ISP könnte seinen eigenen Abteilungen großzügige IPv4-Blöcke geben und diese später zur Begründung eines Transfers nutzen. Er beschrieb ein mögliches Verhalten, keinen belegten Betrugsfall.
  • John Sweeting erklärte, ARIN würde die selbst zugeteilten Adressen bei einem großen Transferantrag erneut prüfen. Mit ARIN-2017-13 fiel später die bisherige Vorabgenehmigung großer Weiterzuteilungen; die Änderung trat am 24. Juli 2018 in Kraft.

John Sweeting hatte viele Anträge auf dem Tisch. Die damalige Regel verlangte bei bestimmten großen IPv4-Weiterzuteilungen eine Genehmigung durch ARIN, bevor der ISP die Adressen weitergab. Für 2016 nannte Sweeting mehr als tausend Vorgänge. Ungefähr 70 Prozent waren sogenannte Self-SWIPs: Ein Unternehmen wies Adressen einer eigenen Abteilung zu. Seit der freie IPv4-Pool leer war, musste es neue Adressen über andere Wege beschaffen. Der Preis, so die Überlegung, hielt Provider ohnehin vom verschwenderischen Verteilen ab.

Howard stellte sich einen anderen Ablauf vor. Ein großer ISP könnte seinen Abteilungen übergroße Blöcke einräumen, solange der Preis noch günstig wirkt. Später beantragt er einen Transfer und verweist auf genau diese Einträge als Auslastungsnachweis. Die Formulare wären vorhanden. Ob die Adressen tatsächlich gebraucht wurden, wäre damit noch offen. Howard warf keinem bestimmten Unternehmen einen Trick vor. Er prüfte die Logik einer künftigen Entscheidung.

Sweetings Antwort trennte zwei Zeitpunkte. Bei einem umfangreichen Transfer an diesen ISP würde ARIN dessen gesamten Bestand ansehen, einschließlich der internen Zuteilungen, und die Begründung erneut verlangen. Eine frühere Genehmigung wäre keine Freikarte für den nächsten Block. Howard bestätigte, dass er den Unterschied verstanden hatte. Damit wurde aus der Frage „Braucht es die erste Prüfung?“ eine präzisere: „Was passiert bei der zweiten?“

Das Wortprotokoll enthält auch eine Zahl, die man nicht glattbügeln sollte. Sweeting sprach von etwa 70 Prozent Self-SWIPs; Howard sagte in seiner Frage „17 Prozent“. Die abweichende Zahl ist Teil des Gesprächs, aber keine neue ARIN-Auswertung. Für die eigentliche Risikoanalyse ist entscheidend, wer die internen Einträge bei einem Transfer erneut beurteilt.

Die spätere Richtlinie ARIN-2017-13 strich die Vorabprüfung großer IPv4-Weiterzuteilungen. Ihre Begründung: Wer für knappe Adressen bezahlen muss, hat selbst einen Grund, sie sparsam zu vergeben. Das ARIN-Board beschloss die Änderung im Mai 2018, im Juli wurde sie umgesetzt. Howard hatte diese Richtlinie nicht verfasst und den Beschluss nicht verhindert. Seine Frage hinterließ eine klare Aussage der Registrierungsabteilung zum späteren Transferverfahren.

Nach heutiger ARIN-Anleitung sind IPv4-Subdelegationen ab /29 weiterhin binnen sieben Tagen zu melden. Eine Meldung, eine Genehmigung im Voraus und ein Nachweis für einen Transfer sind verschiedene Akte. Howard sorgte dafür, dass die Runde sie nicht mit einem einzigen Stempel verwechselte.