Zusammenfassung

  • RCC-Staaten wollen die staatliche, polizeiliche oder militärische Nutzung globaler internationaler Nummerierungsressourcen als weiteren E.164-Missbrauchstatbestand einstufen.
  • Ihr Entwurf ergänzt den definierenden Erwägungsgrund von Resolution 190. Die Anweisungen an Studiengruppen und Bürodirektoren bleiben unverändert.

Bisher fragt die ITU bei Nummernmissbrauch vor allem nach der Akte: War die Nummer zugeteilt, und entspricht ihre Nutzung den Kriterien der Zuteilung? RCC-Mitgliedstaaten wollen zusätzlich wissen, welchem Zweck sie dient. Ihr russischsprachiger Zusatz 33 erschien am 23. Oktober im Register zu Beitrag 94. Staatliche Nutzung, einschließlich Polizei, sowie militärische Nutzung globaler internationaler Nummerierungsressourcen sollen demnach unter Missbrauch fallen.

Die 2014 beschlossene Resolution 190 beschreibt in Erwägungsgrund b) zwei Fälle: Eine E.164-Ressource wird entgegen den Kriterien ihrer Zuteilung genutzt, oder eine unzugeteilte Ressource dient einem Telekommunikationsdienst. Der RCC-Text hängt einen dritten, zweckbezogenen Fall an. Die Einreicher sprechen von mehr Zuteilungsanträgen für staatliche, polizeiliche und militärische Zwecke; eine Zahl oder einen einzelnen Antrag nennen sie nicht. Die Änderung würde eine Nutzung nach ihrem Zweck beurteilen, selbst wenn die Nummernakte ordentlich aussieht.

Der Rest des Auftrags bleibt stehen. Die Studiengruppen von ITU-T und ITU-D untersuchen weiter Erkennung und Behebung von Missbrauch; die Direktoren beider Büros arbeiten zusammen und unterstützen nationale Nummerierungsregeln. Eine neue Einziehungsanweisung enthält der Entwurf nicht. Genau deshalb wird die Grenze zwischen einem staatlich betriebenen öffentlichen Dienst und einer behördeninternen Anwendung entscheidend. Die Formulierung allein sagt noch nicht, wie diese Grenze nachzuweisen wäre.

Die E.164-Zusammenfassung von 2026 beschreibt internationale öffentliche Nummernkategorien, darunter globale Dienste und Satellitendienste. Das bestehende ITU-Meldeformular verlangt eine Begründung, welche Zuteilungsregel oder Bedingung verletzt wurde. In Doha steht im November die neue Definition zur Entscheidung. Danach wird wichtig, ob sich der Nutzungszweck in einem konkreten Antrag oder einer Meldung sauber prüfen lässt.

Amtliche Quellen