Summary

  • Der afrikanische Entwurf zur ITU-Resolution 167 sieht für Fernteilnehmer gleiche Entscheidungsrechte wie für Anwesende vor, nimmt Abstimmungen aus und verlangt bei Versammlungen und Konferenzen weiter Präsenz für Beschlüsse.
  • Die 2025 vom Rat beschlossenen Leitlinien erlauben Fernteilnehmern hybrider Sitzungen die Debatte. Konsens können die Menschen im Saal selbst dann feststellen, wenn jemand auf dem Bildschirm widerspricht.

In einer hybriden ITU-Sitzung gibt es zwei Türen. Durch die erste kommt die Stimme aus dem Videofenster in die Debatte. Vor der zweiten, der Entscheidung, endet ihr Ausweis. So stehen die vom Rat 2025 verabschiedeten Leitlinien: Fernteilnehmer dürfen diskutieren, gehören aber weder zur Entscheidungsrunde noch zum Quorum. Geschäftsordnungsanträge bleiben ihnen ebenfalls versperrt. Selbst ein hörbares Nein aus der Ferne hindert die Anwesenden nicht daran, Konsens festzustellen. Der Saal kann den Konsens allein feststellen, auch wenn die Kamera alles überträgt.

Der afrikanische Änderungsantrag legt genau an dieser Tür Hand an. Fernteilnehmer sollen bei Entscheidungen die gleichen Rechte wie Anwesende erhalten, mit Ausnahme der Abstimmung. Bei Versammlungen und Konferenzen sollen Beschlüsse weiterhin physische Anwesenheit voraussetzen. Für andere Sitzungstypen soll die ITU Mechanismen zur Entscheidung aus der Ferne entwickeln. Der Rat müsste seine Leitlinien entsprechend prüfen und der Konferenz 2030 berichten. Im vorgeschlagenen Anhang stehen Identitäts- und Befugnisprüfung, technische Verbindungsstandards sowie passende Verfahrensregeln. Eine stabile Leitung ersetzt keine Vollmacht; eine Vollmacht erklärt noch nicht, wie ein Einspruch das Ergebnis beeinflusst.

Der Unterschied zwischen Sitzungstypen ist bereits heute real. Die Leitlinien lassen bei vollständig virtuellen Treffen Entscheidungen durch Konsens aller Teilnehmer zu; scheitert der Konsens, kommt der Punkt auf eine spätere Sitzung. Die härtere Grenze betrifft die hybride Sitzung mit einem physischen Raum. Die geltende Resolution von 2022 unterschied Fernintervention und Entscheidungsbeteiligung und beauftragte eine Untersuchung der Verfahrensfolgen. Afrika schlägt jetzt eine Änderung der Entscheidungsrechte mit benannten Ausnahmen vor.

Das ITU-Dokumentenverzeichnis datiert das Addendum auf den 25. Oktober; die Vollversammlung im November wird es beraten. Danach zählt die Formulierung für den Sitzungsleiter: Bei welchen hybriden Treffen hält ein Fernwiderspruch den Konsens auf, und wie wird seine Behandlung festgehalten? Wer nur die Mikrofone öffnet, hat die zweite Tür noch nicht angefasst.

Amtliche Quellen