Zusammenfassung

  • Der Entwurf macht den CEO zu einem stimmberechtigten geschäftsführenden Vorstandsmitglied neben sieben von den Mitgliedern gewählten nicht geschäftsführenden Mitgliedern. Die gewählten Sitze und ihre Aufsichtsfunktion bleiben bestehen.
  • Die Zustimmung des Vorstands ermöglicht die Vorlage, ist aber keine Annahme durch die Mitglieder. Die Abstimmung ist für den 28. bis 30. Oktober angesetzt.

Die Mitglieder der RIPE NCC sollen in diesem Monat über eine Änderung abstimmen, die über eine neue Bezeichnung für den Executive Board hinausgeht. Sieben gewählte nicht geschäftsführende Sitze bleiben erhalten; der CEO soll als geschäftsführendes Mitglied demselben Vorstand angehören. Er nimmt bereits an Sitzungen teil, hat bislang aber kein Stimmrecht. Der Entwurf gäbe ihm eine formelle Stimme bei Vorstandsbeschlüssen.

Die RIPE NCC beschreibt den Vorschlag als Abgleich der Satzung mit der gelebten Praxis. Nach Darstellung der Chief Legal Officer beaufsichtigt der gewählte Vorstand die Vereinigung, während der CEO den Tagesbetrieb führt; die geltende Satzung weist die Geschäftsführung jedoch formal dem Vorstand zu. Der neue Text trennt Management und Aufsicht: geschäftsführende Mitglieder führen, nicht geschäftsführende überwachen und beraten. Kein gewählter Sitz entfällt, und der CEO erhält kein Wahlmandat.

Anwesend zu sein und abzustimmen sind verschiedene Rechte. Der vorgeschlagene Artikel 8 gibt jedem Vorstandsmitglied eine Stimme und sieht einfache Mehrheit vor, sofern Satzung oder Geschäftsordnung keine Ausnahme bestimmen. Bei Gleichstand gilt ein Antrag als abgelehnt. Damit würde die Position des CEO Teil des formellen Entscheidungsverfahrens. Die gewählten Mitglieder behalten zugleich das Recht, den CEO zu bestellen oder abzuberufen, seine Leistung zu überwachen und seine Befugnisse intern zu begrenzen. Nur ein nicht geschäftsführendes Mitglied darf Vorsitz, Schriftführung oder Schatzmeisteramt übernehmen.

Auch die Vertretung nach außen wird neu geordnet: Ein geschäftsführendes Mitglied könnte die Vereinigung allein vertreten, vier nicht geschäftsführende Mitglieder gemeinsam. Der Vorstand kann Beschäftigten dauerhaft Vertretungsbefugnis erteilen. Das sind vorgesehene Rechte in einem noch nicht angenommenen Text, kein Nachweis bereits veränderter Alltagsentscheidungen.

Am 15. September stimmte der Executive Board einstimmig der Veröffentlichung der Änderungen zu und beauftragte die Vorbereitung eines Mitgliedervotums. Der Entwurf der Tagesordnung sieht eine Annahme nach Artikel 21 vor. Weitere Anträge können Mitglieder bis zum 14. Oktober einreichen; sie benötigen 395 Unterstützer. Die Versammlung findet vom 28. bis 30. Oktober in Sofia mit Online-Teilnahme statt.

Lehnen die Mitglieder ab, bleiben die geltende Satzung und die Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis auf den CEO bestehen. Zur Abstimmung steht also, wie die Grenze zwischen Leitung und Aufsicht sowie die Mitwirkung des CEO rechtlich festgehalten werden. Die Unterlagen zeigen weder, wie seine Stimme spätere Ergebnisse beeinflussen wird, noch dass das bestehende Modell versagt hat. Zunächst müssen die Mitglieder entscheiden, ob sie den Entwurf und die fortbestehenden Kontrollen akzeptieren.

Quellen: