Zusammenfassung

  • César Díaz erläutert im LACNIC-Blog vom 26. August 2026 den Übergang zur IP-Telefonie und berücksichtigt ausdrücklich zusätzlichen Protokoll- und Steuerverkehr. Eine neue Kapazitätsvorschrift ist das nicht.
  • Im Modell mit kontinuierlicher einkanaliger Sprache, einer Richtung und 20 ms pro Paket ergeben 8 kbit/s G.729 einschließlich grundlegender IPv4/UDP/RTP-Header 24 kbit/s; bei IPv6 sind es 32 kbit/s.
  • Der Codecwechsel kann Bytes einsparen, während 50 Pakete pro Sekunde bleiben. Ein längeres Paketintervall verändert dagegen auch Verzögerung und Verlustwirkung.

Die unveränderte Arbeit zwischen den kleineren Paketen

Wer weniger Sprachdaten verschickt, spart nicht automatisch denselben Anteil an jedem Aufwand im Netz. Ein Gerät sieht weiterhin einzelne Pakete. Bleibt ihr Abstand gleich, bleibt auch ihre Zahl gleich.

Das ist die praktische Fortsetzung einer Einschränkung, die LACNIC am 26. August veröffentlicht hat. César Díaz beschreibt die Vorteile gemeinsamer IP-Infrastruktur und effizienterer Sprachcodierung. Neben G.711 mit 64 kbit/s nennt er Verfahren mit geringerer Datenrate, weist aber ausdrücklich auf zusätzliche Header und Steuerdaten hin. Der Beitrag behauptet also gerade nicht, die Codecrate sei der gesamte Verkehrsbedarf.

Wie viel der Vorbehalt ausmacht, lässt sich ohne Behauptung über ein reales Netz berechnen. RFC 3551 beschreibt für G.729 zehn Byte je zehn Millisekunden Sprache. Im voreingestellten 20-ms-Intervall werden zwei solcher Frames zusammengefasst. Kontinuierliche Sprache erzeugt dann 20 Nutzdatenbytes pro Paket und 50 Pakete pro Sekunde.

Hinzu kommen zwölf Byte RTP-Grundheader, acht Byte UDP und mindestens zwanzig Byte IPv4. Aus zwanzig Byte Audio werden sechzig Byte IP-Paket. Sechzig mal fünfzig mal acht ergibt 24 kbit/s.

Die Codecangabe von 8 kbit/s bleibt richtig. Sie hat nur eine engere Zählgrenze.

Vier Werte unter denselben Annahmen

Die Tabelle beschreibt ein Rechenmodell: kontinuierliche Monosprache in einer Richtung, 20 ms pro Paket, unkomprimierte Grundheader ohne Optionen oder Erweiterungen. Der IPv6-Grundheader ist 40 Byte lang.

Codec Audionutzdaten Pakete pro Sekunde Vollständige IPv4-Pakete Vollständige IPv6-Pakete
G.711 64 kbit/s 50 80 kbit/s 88 kbit/s
G.729 8 kbit/s 50 24 kbit/s 32 kbit/s

Die Audiodaten sinken auf ein Achtel. Bei den vollständigen IPv4-Paketen lautet die Relation 80 zu 24, also ungefähr 3,33 zu eins. Die Paketfrequenz ändert sich nicht. Daraus folgt keine gemessene Rechenlast eines bestimmten Geräts; es folgt lediglich, dass der Bytegewinn allein keine proportionale Entlastung pro Paket belegt.

Der Unterschied zu IPv6 beträgt in diesem Beispiel 8 kbit/s: zwanzig zusätzliche Headerbytes, fünfzigmal pro Sekunde. Diese isolierte Größe entscheidet weder über Gesamtkosten noch über den Nutzen einer IPv6-Einführung.

Für ein vollständiges Kapazitätsangebot fehlen weitere Bestandteile. Das Modell lässt Signalisierung, RTCP, zusätzliche Sicherung, Tunnel, Link-Layer-Rahmen, Redundanz und Betriebsreserve weg. Schweigeunterdrückung verändert das Verkehrsprofil. Ein Gespräch hat zwei Richtungen, die mit ihren jeweiligen Bedingungen zu betrachten sind. Die Tabelle ist deshalb weder eine allgemeingültige Bandbreite pro Gespräch noch eine Messung bei Mitgliedern von LACNIC.

Auch ein Unterschied zwischen zwei Zählern kann schlicht eine Folge ihrer Messgrenzen sein. Ein Anwendungszähler für Audio und ein Zähler vollständiger IP-Pakete müssen nicht denselben Wert liefern.

Wenn das Intervall statt des Codecs spart

Mit unverändertem G.729 und denselben IPv4-Headern kosten 10-ms-Pakete rechnerisch 40 kbit/s, 20-ms-Pakete 24 und 40-ms-Pakete 16. Die Sprachcodierung liefert in allen Fällen 8 kbit/s. Weniger oft zu senden verteilt den festen Headeraufwand auf mehr Audio.

Die Einsparung verlangt jedoch, vor dem Versand länger Sprache zu sammeln. Geht ein Paket verloren, fehlt ein längerer Abschnitt. RFC 3551 benennt genau diesen Zusammenhang: längere Paketisierung senkt den Headeranteil, erhöht aber Verzögerung und Wahrnehmbarkeit von Verlusten. Die kleinste Bandbreitenzahl ist somit nicht automatisch die beste Einstellung.

RTP garantiert zudem keine rechtzeitige Zustellung. Zeitstempel und Sequenznummern helfen bei der Verarbeitung, ersetzen aber keinen Nachweis der Gesprächsqualität. Die konkrete Anwendung und der gewählte Pfad müssen die Eignung zeigen.

LACNICs Erläuterung kann solche Entscheidungen vorbereiten. Sie verkündet weder einen neuen Standard noch eine Empfehlung, überall G.729 einzusetzen. Ihre Einschränkung ist dann nützlich, wenn sie auch im Beschaffungs- und Auslegungsmodell erhalten bleibt.