Summary

  • Der ARIN-Beirat schickte ARIN-2025-1 am 28. Oktober 2026 in den Last Call. Bis zum 11. November sind Stellungnahmen möglich. Der Entwurf definiert ISP ausdrücklich als eine Art Local Internet Registry (LIR).
  • In Abschnitt 4.2.3.1 heißt es weiterhin, LIRs „should“ für jede Weitergabe und Unterzuteilung eine schriftliche Begründung bereithalten. ARINs Fachprüfung empfahl „must“.
  • Als Umsetzungsfrist nennt der Entwurf „Immediate“. Die Fachprüfung rechnet für Schulungen sowie Änderungen an Unterlagen, internen Abläufen und Anwendungen mit sechs Monaten.

Ein Austausch von Kürzeln klingt nach redaktioneller Arbeit. Bei ARIN betrifft er jedoch viele Stellen des Number Resource Policy Manual: LIR soll der weitere Begriff sein, ISP eine ausdrücklich definierte Untergruppe. Auch Universitäten und große Unternehmen können in die LIR-Beschreibung fallen. Die neue Bezeichnung wandert damit durch Regeln für IPv4 und IPv6. Am 28. Oktober begann für diese Fassung die letzte öffentliche Kommentarrunde.

Der Satz über Nachweise liegt im Abschnitt 4.2.3.1. Ein LIR muss bei der Vergabe von Adressen an Kunden ein Kriterium für effiziente Nutzung anwenden. Für jede Weitergabe und Unterzuteilung sollte eine dokumentierte Begründung verfügbar sein. ARIN darf sie jederzeit anfordern; ohne sie können spätere Zuteilungen betroffen sein. Das geltende Handbuch verwendet für ISPs an dieser Stelle ebenfalls „should“. Der Entwurf lässt die bisherige Abstufung unangetastet.

Die Mitarbeiterprüfung vom 15. Juni hatte eine andere Formulierung empfohlen. Mit „must“ würde die Dokumentationspflicht nach ihrer Begründung besser zu ARINs Auskunftsrecht und zu den möglichen Folgen fehlender Unterlagen passen. Geprüft wurde eine Mai-Fassung. In der aktuellen Version vom 13. August steht immer noch „should“. Die öffentlich zugängliche Seite dokumentiert beide Sätze, aber keinen Grund für diese Entscheidung. Bis zum 11. November lässt sich deshalb gezielt fragen, ob die bisherige Erwartung bestehen oder eine klare Pflicht im Regeltext stehen soll.

Auch die Zeitangaben brauchen Auflösung. Im Feld für die Umsetzung steht allein „Immediate“. Das ARIN-Team hält den Entwurf für umsetzbar und erwartet keine wesentliche Änderung bei der Prüfung von Anträgen. Für Schulung, öffentliche Unterlagen, interne Richtlinien und Anwendungen veranschlagt es dennoch sechs Monate. Ein Inkrafttreten und die Fertigstellung sämtlicher Arbeitsmittel können verschiedene Daten haben. Einen abgestuften Plan dazu enthält der Entwurf nicht.

Nach Ende des Last Call sind die Reaktion des Beirats auf die Kommentare und eine mögliche Entscheidung des Board die nächsten belastbaren Schritte. Ein endgültiger Wortlaut und ein datierter Umsetzungsplan würden Antragstellern dieselbe Regel und denselben Kalender geben.

Sources