Zusammenfassung

  • APNIC meldete beim Verkauf einen Fair-Value-Verlust von 941.702 AUD und über die gesamte Eigentumszeit einen Gewinn vor Steuern von 3.859.003 AUD.
  • Der Rat genehmigte risikoarme Termineinlagen für den Nettoerlös; Anlagen über den 31. Dezember 2027 hinaus brauchen einen weiteren Beschluss.

Das Gebäude hat nur einen Käufer, aber zwei Ergebniszahlen. In der Niederschrift des APNIC-Exekutivrats erklärt die Leitung einen Fair-Value-Verlust von 941.702 AUD zum Verkaufszeitpunkt: Verkaufspreis samt Kosten gegen eine frühere Bewertung. Über die gesamte Eigentumsdauer ergibt sich laut Leitung dagegen ein Gewinn von 3.859.003 AUD vor Steuern. Die Zahlen messen unterschiedliche Zeiträume. Die Niederschrift zur Sitzung vom 6. und 7. September wurde am 19. Oktober verabschiedet.

Der Verkauf von 6 Cordelia Street war für 9,5 Millionen AUD zuzüglich GST abgeschlossen. APNIC war in Übergangsräume umgezogen; Mietvertrag und Ausbau der neuen Räume waren noch in Arbeit. Mit dem einstimmigen Beschluss 2026-09-03 darf der Nettoerlös in eine oder mehrere verzinste, risikoarme Termineinlagen fließen. Vereinnahmte GST ist bis zur Abführung an die Steuerbehörde eingeschlossen. Das Sekretariat kann Laufzeit und Zins auswählen und zur Wahrung der Beweglichkeit kürzere Laufzeiten nehmen. Eine Anlage dauert höchstens zwölf Monate.

Einlagen, Verlängerungen und Ersatzanlagen über den 31. Dezember 2027 hinaus bedürfen erneut der Zustimmung des Rats.

Die Zwischenzeit bringt Geld in die Planung. Für 2027 kalkuliert APNIC 1.771.078 AUD Anlageerträge, 54,9 Prozent mehr als die Prognose von 1.143.658 AUD für 2026. Hauptgründe sind das bestehende Portfolio und kurzfristige Zinsen auf den Verkaufserlös; der zusätzliche Beitrag aus dem Verkauf ist laut Leitung einmalig. Zugleich treibt die neue Büromiete den Anstieg der Betriebsausgaben im Jahr 2027 vor allem an. Der Rat verlangte für die Immobilienberatung im ersten Quartal 2027 einen Vergleich von Rendite und Mietkosten. Die Niederschrift nennt weder eine vereinbarte Miethöhe noch den tatsächlich erzielten Einlagenzins.

Erst diese Werte machen die Rechnung prüfbar.

Quelle: APNIC-Exekutivratsprotokoll vom 6.–7. September 2026.