Zusammenfassung
- AFRINICs zweite Konsultation zur geänderten Verfassung endet am 21. August 2026 um 23:59 Uhr UTC; der Entwurf ist noch nicht geltendes Recht.
- Der neue Artikel 17.5 verpflichtet den Vorstand, bei Vakanz oder vorübergehender Amtsunfähigkeit binnen „angemessener Frist“ einen kommissarischen CEO zu bestellen.
- Das Mandat endet mit der Rückkehr des Amtsinhabers oder sobald ein endgültiger CEO bestellt ist und sein Amt antritt; damit gibt es zwei objektiv feststellbare Endereignisse.
- Eine Zahl für die Bestellungsfrist und eine Höchstdauer des kommissarischen Mandats fehlen. Auch Konfliktprüfung, Abberufungsquorum, Sitz 9 und Registered-Member-Status werden nicht ausdrücklich zugeordnet.
- Die Begründung spricht von einem „Interim Chief Executive Officer“, der Normtext von einem „Acting Chief Executive Officer“.
Ein Provisorium ohne Verfallsdatum
Die geltende AFRINIC-Verfassung regelt Bestellung, Abberufung und Aufgaben des CEO, nicht aber eine eigene Vertretung bei vorübergehendem Ausfall. Der am 4. August veröffentlichte Entwurf schließt diese operative Lücke. Der Vorstand soll nicht nur bestellen dürfen, sondern bestellen müssen; die Bedingungen legt er fest.
Das ist eine echte Sicherung der Handlungsfähigkeit. Beschäftigte und laufender Betrieb brauchen auch während einer Vakanz eine verantwortliche Leitung. Zudem nennt der Text zwei überprüfbare Endpunkte: die Rückkehr des bisherigen CEO oder Bestellung und tatsächlicher Amtsantritt eines endgültigen Nachfolgers.
Zwischen Ausfall und Endpunkt fehlen jedoch zwei Zeitangaben. „Angemessene Frist“ setzt dem Warten vor der Bestellung keine bestimmte Zahl von Tagen entgegen. Nach der Bestellung fehlt eine zweite Grenze vollständig. Dauert die Suche nach einem endgültigen CEO an, verlangt Artikel 17.5 weder Ablauf nach 90 Tagen oder sechs Monaten noch begründete Verlängerung, Mitgliederbestätigung oder turnusmäßige Kontrolle.
Beide Lücken sind getrennt zu behandeln. Eine schnelle Bestellung verhindert kein jahrelanges Provisorium; eine Höchstdauer rechtfertigt keine anfängliche Verzögerung. Bis zum Konsultationsschluss am 21. August um 23:59 Uhr UTC können Mitglieder für beide Phasen eine messbare Regel verlangen.
AFRINIC kündigt an, Eingaben zu prüfen, den Entwurf gegebenenfalls zu ändern und die Endfassung extern und unabhängig rechtlich begutachten zu lassen. Danach sollen eine Empfehlung, die Zustimmung des Vorstands und eine besondere Mitgliederversammlung folgen. Diese angekündigte Abfolge bestätigt den Entwurfsstatus; sie setzt Artikel 17.5 nicht vorzeitig in Kraft.
Das Amt endet nicht an der Bürotür
Die Nachbarbestimmungen geben dem endgültigen CEO eine komplexe Stellung. Artikel 17.2 erlaubt seine Abberufung unter Beachtung des Arbeitsrechts mit zwei Dritteln aller übrigen Direktoren. Artikel 17.3 schließt Kandidaten aus, wenn der Vorstand vernünftig und gutgläubig einen tatsächlichen Konflikt oder einen Umstand feststellt, der unabhängige und wirksame Amtsausübung voraussichtlich wesentlich beeinträchtigt. Artikel 17.4 überträgt Tagesgeschäft, begrenzte Vergütungsbefugnisse, schriftliche Delegationen und unmittelbare Berichtspflicht.
Artikel 17.5 sagt nicht ausdrücklich, dass Konfliktprüfung und Abberufungsquorum für den Acting CEO gelten. Eine Ersatzregel nennt er ebenso wenig. Auch Veröffentlichung von Auswahlgrund, wesentlichen Bedingungen, delegiertem Mandat und Prüftermin ist nicht vorgeschrieben.
Hinzu kommt die Organstellung. Die Definition des Entwurfs umfasst den CEO je nach Zusammenhang als Direktor kraft Amtes. Artikel 13.3(c) weist ihm Sitz 9 im neunköpfigen Vorstand zu. Nach Artikel 6.5 wird die zum CEO bestellte natürliche Person beim Amtsantritt als Direktor Registered Member und in das gesetzliche Mitgliederregister aufgenommen. Artikel 14.1(e) verbindet das Ende der CEO-Beschäftigung mit dem Ende des Direktoramts.
Ob der kommissarische CEO diese drei Stufen durchläuft, bleibt unbeantwortet: Sitz 9, Direktor kraft Amtes und Registered Member. Das beeinflusst Beschlussfähigkeit, Stimme, Konflikte, Registermeldungen und Haftung. Der Wechsel von „Interim“ in der Begründung zu „Acting“ im Text macht die Regel nicht automatisch unwirksam. Er zeigt aber, dass Begriff und Status vereinheitlicht werden müssen.
Gesellschaftsrecht begrenzt, ersetzt aber keine Verfassungsregel
Section 128 des mauritischen Companies Act kann eine Person ungeachtet ihrer Bezeichnung als Direktor behandeln, wenn sie diese Stellung tatsächlich innehat, und erfasst für bestimmte Pflichten Empfänger von Vorstandsbefugnissen. Section 131 gestattet Delegation, lässt den Vorstand aber grundsätzlich verantwortlich, sofern die gesetzlichen Anforderungen an vernünftiges Vertrauen und Überwachung nicht erfüllt sind.
Sections 133 und 134 verlangen eine natürliche Person, behandeln Ausschlüsse sowie Zustimmung und Bescheinigung. Sections 135 und 138 ordnen Bestellung und Abberufung im Zusammenspiel mit der Unternehmensverfassung. Section 142 verlangt Meldungen an den Registrar. Section 143 bindet Direktoren an Gesetz und Verfassung und verpflichtet sie zu Ehrlichkeit, gutem Glauben, Sorgfalt und Sachkunde.
Diese Normen können einen späteren Einzelfall erfassen. Sie entscheiden nicht automatisch, ob der Acting CEO Sitz 9 und Mitgliedsstatus erhält. Der Bericht erklärt Artikel 17.5 deshalb weder für rechtswidrig noch für nichtig oder unanwendbar. Er benennt eine Frage, die vor der Abstimmung im Text beantwortet werden kann, statt sie später einem bereits umstrittenen Entscheidungsträger oder Gericht zu überlassen.
Neue Regeln beglaubigen keine alte Macht
Heng Lus Trennung von symbolischer und ausführbarer Macht liefert hier den Prüfmaßstab. Eine Konsultation, ein Amtstitel und institutionelle Zustimmung können Legitimität darstellen. Unterschrift, Delegation, Vorstandsstimme und Bindung der Gesellschaft brauchen hingegen eine nachvollziehbare Rechtskette. Seine Lock-in-Analyse fragt zusätzlich, ob eine als vorläufig bezeichnete Struktur Mitglieder später bindet, obwohl ein kontrollierbarer Ausgang fehlt.
NRS bestreitet die Autorität der Personen, die AFRINIC als derzeitigen Vorstand ausweist, und fordert transaktionsbezogene Unterlagen. AFRINICs Seiten belegen die eigene Darstellung und publizierte Dokumente, nicht für sich allein die gerichtliche Gültigkeit jedes bestrittenen Akts. Diese Meldung schreibt die NRS-Position zu und behauptet weder, dass ein heutiger Akteur Artikel 17.5 zu seinem Vorteil verfasst habe, noch dass die Klausel bereits genutzt werde.
Eine spätere Verfassungsänderung, Bestellung, Zusammenarbeit des Receiver, Unterstützung heutiger Befürworter oder Mitgliederabstimmung kann nicht aus eigener Kraft rückwirkend den angeblichen Vorstand, den Receiver, Transfer-Lock-in, frühere Rechtskosten, Rechnungen oder andere getrennt bestrittene Akte validieren. Jede Transaktion braucht die Befugnis und Unterlagen, die zu ihrem Zeitpunkt bestanden.
BTW berichtete über eine historische Vergütungsklausel von 1.000 US-Dollar je Anwaltsstunde. Das eingefrorene Material enthält nicht sämtliche Rechnungen, Zeitnachweise, Mandatsbefugnisse oder eine abschließende Entscheidung über jede Zahlung. Der Betrag bleibt eine zugeschriebene BTW-Recherche, keine hier festgestellte Rechtswidrigkeit, Täuschung oder Korruption. Ein neuer Nachfolgeartikel kann fehlende alte Belege nicht nachträglich erzeugen.
Quellen
- AFRINIC — Zweite Konsultation zur geänderten Verfassung
- AFRINIC — Entwurf der geänderten Verfassung
- AFRINIC — Geltende Verfassung
- Finanzministerium von Mauritius — Companies Act 2001
- AFRINIC — Gerichtsverfahren
- AFRINIC — Vorstandsdokumente
- AFRINIC — Sitzungen und Beschlüsse
- AFRINIC — Vorstand
- NRS — Mitgliederaktion zur AFRINIC AGMM 2026
- NRS — NRS Shield
- Heng Lu — AFRINIC und der Mythos des Gemeinschaftseigentums
- Heng Lu — Realitätsebenen und symbolische Macht
- Heng Lu — Das Prinzipal-Agent-Problem der Internet-Governance
- Heng Lu — Macht, Legitimität und AFRINIC-Lock-in
- Heng Lu — Wenn Registermacht von Haftung getrennt wird
- Heng Lu — Wer für einen Kontinent oder eine Gemeinschaft spricht
- LARUS — Warum die Registerebene ein strukturelles Risiko ist
- LARUS — Wie Mandatswäsche Koordination in Macht verwandelt
- BTW — Recherche zu AFRINICs Rechtskosten
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